Offenlegung des Schriftverkehrs mit dem ORF

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Die ehemalige ORF-Mitarbeiterin Sabine Spögler-Dinse stellte am 25.3.2023 auf ihrem Facebook-Account interessante Fragen öffentlich an den ORF. Frage 4 lautet: "Kann der Generaldirektor für den ORF ausschließen, dass es Vorfälle gab, wie sie jetzt die BBC im Rahmen der Lockdown Leaks betreffen, also dass die Regierung massiv Druck auf die Berichterstattung zum Thema Covid ausgeübt hat?" Zur Erklärung: Es wurde bekannt, dass der ehemalige UK-Gesundheitsminister Hancock sich mit Journalisten beriet, wann man eine neue Corona-Variante ausrollen solle - sein Ziel war es jedenfalls, mit "Angst- und Schuldfaktoren" Verhaltensänderungen der Bevölkerung zu erzielen, die nicht wissenschaftlich begründet waren.
Eine ebenfalls sehr interessante Veröffentlichung gibt es vom Nationalratsabgeordneten und ehemaligen Journalisten Dr. Helmut Brandstätter am 16.2.2023 ebenfalls öffentlich auf Facebook (https://www.facebook.com/HelmutBrandsta…). Er sagt wörtlich: "..dass die Regierung damals Expertinnen und Experten gezwungen hat, etwas zu sagen und ihnen auch etwas angedroht hat. Man hat ja auch Journalisten bedroht, wie wir wissen."
Daher ersuche ich um die Übermittlung und Veröffentlichung aller schriftlichen Kommunikation (email oder postalisch) zwischen der Bundesregierung sowie allen (aktiven und nicht mehr aktiven) Bundesministerinnen/Bundesminister, allen (aktiven und nicht mehr aktiven) Staatssekretärinnen/Staatssekretäre, allen (aktiven und nicht mehr aktiven) Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern (ebenso der Geschäftsstelle für die Gesamtstaatliche Covid-Krisenkoordination), allen (aktiven und nicht mehr aktiven) Mitgliedern des Nationalen Impfgremiums, allen Expertinnen/Experten der Arbeitsgruppe Safety Board) und dem ORF.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    25. März 2023
  • Frist
    20. Mai 2023
  • 2 Follower:innen
Gabriele Faller
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Ausku…
An Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie Details
Von
Gabriele Faller
Betreff
Offenlegung des Schriftverkehrs mit dem ORF [#2857]
Datum
25. März 2023 16:16
An
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
Die ehemalige ORF-Mitarbeiterin Sabine Spögler-Dinse stellte am 25.3.2023 auf ihrem Facebook-Account interessante Fragen öffentlich an den ORF. Frage 4 lautet: "Kann der Generaldirektor für den ORF ausschließen, dass es Vorfälle gab, wie sie jetzt die BBC im Rahmen der Lockdown Leaks betreffen, also dass die Regierung massiv Druck auf die Berichterstattung zum Thema Covid ausgeübt hat?" Zur Erklärung: Es wurde bekannt, dass der ehemalige UK-Gesundheitsminister Hancock sich mit Journalisten beriet, wann man eine neue Corona-Variante ausrollen solle - sein Ziel war es jedenfalls, mit "Angst- und Schuldfaktoren" Verhaltensänderungen der Bevölkerung zu erzielen, die nicht wissenschaftlich begründet waren. Eine ebenfalls sehr interessante Veröffentlichung gibt es vom Nationalratsabgeordneten und ehemaligen Journalisten Dr. Helmut Brandstätter am 16.2.2023 ebenfalls öffentlich auf Facebook (https://www.facebook.com/HelmutBrandstaetter/videos/586324836724059/). Er sagt wörtlich: "..dass die Regierung damals Expertinnen und Experten gezwungen hat, etwas zu sagen und ihnen auch etwas angedroht hat. Man hat ja auch Journalisten bedroht, wie wir wissen." Daher ersuche ich um die Übermittlung und Veröffentlichung aller schriftlichen Kommunikation (email oder postalisch) zwischen der Bundesregierung sowie allen (aktiven und nicht mehr aktiven) Bundesministerinnen/Bundesminister, allen (aktiven und nicht mehr aktiven) Staatssekretärinnen/Staatssekretäre, allen (aktiven und nicht mehr aktiven) Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern (ebenso der Geschäftsstelle für die Gesamtstaatliche Covid-Krisenkoordination), allen (aktiven und nicht mehr aktiven) Mitgliedern des Nationalen Impfgremiums, allen Expertinnen/Experten der Arbeitsgruppe Safety Board) und dem ORF.
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Gabriele Faller Anfragenr: 2857 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/2857/ Postanschrift Gabriele Faller << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Gabriele Faller
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
Sehr geehrte Frau Faller, bitte beachten Sie die Erledigung im Anhang. Es darf darauf hingewiesen werden, dass in…
Von
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
Betreff
Anfrage nach dem Auskunftspflichtgesetz zu „Offenlegung des Schriftverkehrs mit dem ORF [#2857]“, vom 25.03.2023
Datum
11. April 2023 09:36
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Faller, bitte beachten Sie die Erledigung im Anhang. Es darf darauf hingewiesen werden, dass in eine Veröffentlichung der, in gegenständlicher Erledigung enthaltenen personenbezogenen Daten nicht eingewilligt und dementsprechend Widerspruch gemäß Art. 21 DSGVO eingelegt wird. Mit freundlichen Grüßen
Gabriele Faller
Guten Tag, auf mein Auskunftsbegehren habe ich nur ein Antwortschreiben, aber leider keine Antwort im Sinne einer…
An Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie Details
Von
Gabriele Faller
Betreff
AW: Anfrage nach dem Auskunftspflichtgesetz zu „Offenlegung des Schriftverkehrs mit dem ORF [#2857]“, vom 25.03.2023 [#2857]
Datum
12. April 2023 00:01
An
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, auf mein Auskunftsbegehren habe ich nur ein Antwortschreiben, aber leider keine Antwort im Sinne einer Beantwortung meines Auskunftsbegehrens erhalten. Daher ersuche ich (nach wie vor) um eine bescheidmäßige Erledigung meines Antrags. Mit freundlichen Grüßen, Gabriele Faller Anfragenr: 2857 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/2857/ Postanschrift Gabriele Faller << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Gabriele Faller
Guten Tag, meine Anfrage "Offenlegung des Schriftverkehrs mit dem ORF" vom 25.03.2023 (#2857) wurde von Ihnen nic…
An Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie Details
Von
Gabriele Faller
Betreff
AW: Anfrage nach dem Auskunftspflichtgesetz zu „Offenlegung des Schriftverkehrs mit dem ORF [#2857]“, vom 25.03.2023 [#2857]
Datum
11. Juli 2023 13:58
An
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Anfrage "Offenlegung des Schriftverkehrs mit dem ORF" vom 25.03.2023 (#2857) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 52 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Gabriele Faller
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
Sehr geehrte Frau Faller, es darf hinsichtlich Ihrer im Betreff genannten Anfrage mitgeteilt werden, dass Ihnen …
Von
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
Betreff
AW: Anfrage nach dem Auskunftspflichtgesetz zu „Offenlegung des Schriftverkehrs mit dem ORF [#2857]“, vom 25.03.2023 [#2857]
Datum
12. Juli 2023 09:19
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Faller, es darf hinsichtlich Ihrer im Betreff genannten Anfrage mitgeteilt werden, dass Ihnen zur Causa ein Erledigungsschreiben am 11.04.2023 übermittelt wurde. Der Vollständigkeit halber darf darauf hingewiesen werden, dass dieses Erledigungsschreiben innerhalb der nach AuskunftspflichtG gesetzlich vorgesehenen Frist von 8 Wochen (Ihr Antrag wurde am 25.03.2023 eingebracht) erfolgte. Am 12.04.2023 übermittelten Sie einen Antrag auf Ausstellung eines Bescheids gemäß § 4 AuskunftspflichtG. Als Verfahrensordnung, nach der der Bescheid in Sachen des AuskunftspflichtG zu erlassen ist, gilt das AVG, sofern nicht für die Sache, in der Auskunft erteilt wird, ein anderes Verfahrensgesetz anzuwenden ist. Gemäß § 73 Abs. 1 AVG haben die Behörden spätestens sechs Monate nach Einlangen der Anträge einen Bescheid zu erlassen. Das bedeutet im konkreten Fall ist die Frist zur Erstellung eines Bescheids gemäß gesetzlicher Bestimmungen noch nicht überschritten und endet erst am 25.09.2023. BIs zum Ablauf dieser gesetzlich vorgeschriebenen Frist werden Sie einen Bescheid des BMK übermittelt bekommen. Mit freundlichen Grüßen
Gabriele Faller
Sehr geehrt<< Anrede >> mein Antrag auf Ausstellung eines Bescheids datiert vom 25.3.2023 und nicht e…
An Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie Details
Von
Gabriele Faller
Betreff
AW: Anfrage nach dem Auskunftspflichtgesetz zu „Offenlegung des Schriftverkehrs mit dem ORF [#2857]“, vom 25.03.2023 [#2857]
Datum
26. Juli 2023 00:46
An
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> mein Antrag auf Ausstellung eines Bescheids datiert vom 25.3.2023 und nicht erst vom 12.4.2023. Es trifft zu, dass eine Säumnisbeschwerde gem. § 73 AVG erst ab 25.9.2023 möglich ist. Gem. § 73 Abs 1 AVG ist die Behörde verpflichtet, den Bescheid "ohne unnötigen Aufschub" zu erlassen. Gleichzeitig besteht keine Verpflichtung, bis zum letzten Tag der 6-Monats-Frist mit der Erlassung des Bescheids zu warten, binnen welcher eine Verpflichtung zur Erlassung des Bescheid besteht. "Die Behörden sind verpflichtet, wenn in den Verwaltungsvorschriften nicht anderes bestimmt ist, über Anträge von Parteien (§ 8) und Berufungen ohne unnötigen Aufschub, spätestens aber sechs Monate nach deren Einlangen den Bescheid zu erlassen." Mit freundlichen Grüßen Gabriele Faller Anfragenr: 2857 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/2857/ Postanschrift Gabriele Faller << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>