ORF verzögert Beginn der Sendung „ZIB 2“ durch Werbung

Anfrage an: Bundeskanzleramt
Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Sehr geehrteAntragsteller/in

planmäßig sollte die ORF-Sendung „ZIB 2“ um 22 Uhr beginnen [1], nahezu täglich wird stattdessen noch Werbung gesendet und der Sendungsbeginn dadurch um bis zu mehrere Minuten hinausgezögert. Obwohl der Österreichische Rundfunk ein eigenes Werbeunternehmen unterhält [2] und mit starken Reichweiten wirbt [3], vermittelt er in seiner Programmübersicht [4][5] sogar den irreführenden Eindruck, dass er ein werbefreies Programm bieten würde!

Gem. §§ 2, 3 AuskunftspflichtG wird das BKA [6] gebeten darüber Auskunft zu erteilen, ob dieses irreführende Vorgehen des ORF zulässig ist?

Bei der Anfragebeantwortung ist das VwGH-Erkenntnis Ra 2017/03/0083 [7] und - da die Publikation der erhaltenen Auskunft im Medium https://fragdenstaat.at erfolgt - die Klarstellung des FAGVG zur Gebührenpflicht von journalistischen Anfragen [8] zu berücksichtigen.
Wird die Anfrage nicht innerhalb der gesetzlichen Frist beantwortet, erfolgt automatisch eine Verständigung der Volksanwaltschaft [9].
___
[1] https://tv.orf.at/zib2/zib2_profil/story
[2] https://enterprise.orf.at/impressum/ („Unternehmensgegenstand: Werbezeitvermarktung der ORF-Medien“)
[3] https://enterprise.orf.at/werben-im-orf… („Auf ORF 2 stehen täglich bis zu 18 Werbeblöcke in der besten Sendezeit für Ihre Buchungen zur Verfügung.“)
[4] https://tv.orf.at/program/orf2
[5] https://teletext.orf.at/channel/orf2/pa…
[6] https://www.bundeskanzleramt.gv.at/medi… („[…] umfangreiche Informationen zu den österreichischen Rundfunkgesetzen […]“)
[7] https://www.ris.bka.gv.at/VwghRechtssat… („[] die begehrten Informationen im öffentlichen Interesse liegen und dem Auskunftswerber eine Rolle als "watchdog" im Sinne der Rechtsprechung des EGMR zukommt“)
[8] https://www.gemeindebund.steiermark.at/… („Ist aus der Anfrage klar ersichtlich, dass ein öffentliches Interesse auf Berichterstattung, Information, Kenntnis der Faktenlage, Recherche und Datenanalyse odgl. vorliegt, und soll diesem durch Publikation in einem der Öffentlichkeit zugänglichen Medium nachgekommen werden, fällt keine Gebühr nach dem Gebührengesetz an.“)
[9] https://www.parlament.gv.at/PERK/KONTR/… („Sie hat die Aufgabe, behauptete oder vermutete Missstände in der Verwaltung zu prüfen.“)

Information nicht vorhanden

  • Datum
    30. November 2018
  • Frist
    25. Januar 2019
  • 0 Follower:innen
Anfragesteller/in
Sehr geehrte Damen und Herren, planmäßig sollte die ORF-Sendung „ZIB 2“ um 22 Uhr beginnen [1], nahezu täglich wi…
An Bundeskanzleramt Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
ORF verzögert Beginn der Sendung „ZIB 2“ durch Werbung [#1656]
Datum
30. November 2018 14:04
An
Bundeskanzleramt
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in planmäßig sollte die ORF-Sendung „ZIB 2“ um 22 Uhr beginnen [1], nahezu täglich wird stattdessen noch Werbung gesendet und der Sendungsbeginn dadurch um bis zu mehrere Minuten hinausgezögert. Obwohl der Österreichische Rundfunk ein eigenes Werbeunternehmen unterhält [2] und mit starken Reichweiten wirbt [3], vermittelt er in seiner Programmübersicht [4][5] sogar den irreführenden Eindruck, dass er ein werbefreies Programm bieten würde! Gem. §§ 2, 3 AuskunftspflichtG wird das BKA [6] gebeten darüber Auskunft zu erteilen, ob dieses irreführende Vorgehen des ORF zulässig ist? Bei der Anfragebeantwortung ist das VwGH-Erkenntnis Ra 2017/03/0083 [7] und - da die Publikation der erhaltenen Auskunft im Medium https://fragdenstaat.at erfolgt - die Klarstellung des FAGVG zur Gebührenpflicht von journalistischen Anfragen [8] zu berücksichtigen. Wird die Anfrage nicht innerhalb der gesetzlichen Frist beantwortet, erfolgt automatisch eine Verständigung der Volksanwaltschaft [9]. ___ [1] https://tv.orf.at/zib2/zib2_profil/story [2] https://enterprise.orf.at/impressum/ („Unternehmensgegenstand: Werbezeitvermarktung der ORF-Medien“) [3] https://enterprise.orf.at/werben-im-orf/fernsehen/orf-2/ („Auf ORF 2 stehen täglich bis zu 18 Werbeblöcke in der besten Sendezeit für Ihre Buchungen zur Verfügung.“) [4] https://tv.orf.at/program/orf2 [5] https://teletext.orf.at/channel/orf2/page/324/1 [6] https://www.bundeskanzleramt.gv.at/medienrecht („[…] umfangreiche Informationen zu den österreichischen Rundfunkgesetzen […]“) [7] https://www.ris.bka.gv.at/VwghRechtssatzkette.wxe?Abfrage=Vwgh&Dokumentnummer=JWR_2017030083_20180529L13 („[] die begehrten Informationen im öffentlichen Interesse liegen und dem Auskunftswerber eine Rolle als "watchdog" im Sinne der Rechtsprechung des EGMR zukommt“) [8] https://www.gemeindebund.steiermark.at/fileadmin/user_upload/Stellungnahmen/2018/OeStGB/13.8.18_Antwort_Ergaenzungsanfragen_Gemeindebund.pdf („Ist aus der Anfrage klar ersichtlich, dass ein öffentliches Interesse auf Berichterstattung, Information, Kenntnis der Faktenlage, Recherche und Datenanalyse odgl. vorliegt, und soll diesem durch Publikation in einem der Öffentlichkeit zugänglichen Medium nachgekommen werden, fällt keine Gebühr nach dem Gebührengesetz an.“) [9] https://www.parlament.gv.at/PERK/KONTR/VA/ („Sie hat die Aufgabe, behauptete oder vermutete Missstände in der Verwaltung zu prüfen.“)
Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundeskanzleramt
Antragsteller/in ORF - BKA-330.090/0288-BPD/3/2018
Von
Bundeskanzleramt
Betreff
Antragsteller/in ORF - BKA-330.090/0288-BPD/3/2018
Datum
3. Dezember 2018 14:57
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
Schreier_ORF_WM_BKA-330.090_0288-BPD_3_2018_03.12.2018_Thomas_SCHREIER.pdf
444,1 KB