Orthografische Mängel in Medien und offiziellen Schreiben

Anfrage an: Bundeskanzleramt
Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Da die Sprache zur Kultur eines Landes gehört und gewisse Entwicklungen auch in diversen (Print-)Medien stattfinden, ergeht diese Anfrage an das Bundeskanzleramt bzw. an das Bundesministerium für Frauen, Familie, Integration und Medien.

Das „Gendern“, also das Vermischen von „Genus“ (grammatikalisches Geschlecht) und „Sexus“ (biologisches Geschlecht), ist mit seinen Schreibweisen (*, _, :, Binnen-I) in keinem offiziell gültigen Regelwerk der deutschen Sprache vorgesehen und entspricht damit auch nicht einer korrekten Rechtschreibung. Folglich ist „Gendern“, auch wenn es oft heruntergespielt wird, genau betrachtet eine durchgehende Darstellung von Rechtschreibfehlern.
* Wie kann es sein, dass von offiziellen Stellen solche Schreibweisen verwendet werden?
* Wie kann es sein, dass offizielle Schreiben mit solchen Rechtschreibfehlern durchsetzt sind?
* Die deutliche Mehrheit der Bevölkerung lehnt diese Art des Schreibens ab, da es die Lesbarkeit wesentlich beeinträchtigt und eine Aussprache so gut wie unmöglich macht. Damit wird es in der lebendigen Sprache auf natürlichem Weg niemals Verbreitung finden. Ist das bekannt?
* Wenn ja, warum wird das ignoriert?

Selbst eine Doppelnennung wie „Bürger“ ist höchst fragwürdig.
* Wieso wird der gemischtgeschlechtlichen Mehrzahl („Bürger“) die Gemischtgeschlechtlichkeit abgesprochen?
* Seit wann wird das gemacht?
* Welchen Sinn hat das Absprechen der Gemischtgeschlechtlichkeit?
* Wie ist es zu beurteilen, dass Frauen doppelt angesprochen werden, einmal in der rein weiblichen und einmal in der gemischtgeschlechtlichen Mehrzahl?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    28. Mai 2024
  • Frist
    23. Juli 2024
  • Ein:e Follower:in
Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft…
An Bundeskanzleramt Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Orthografische Mängel in Medien und offiziellen Schreiben [#3120]
Datum
28. Mai 2024 08:47
An
Bundeskanzleramt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
Da die Sprache zur Kultur eines Landes gehört und gewisse Entwicklungen auch in diversen (Print-)Medien stattfinden, ergeht diese Anfrage an das Bundeskanzleramt bzw. an das Bundesministerium für Frauen, Familie, Integration und Medien. Das „Gendern“, also das Vermischen von „Genus“ (grammatikalisches Geschlecht) und „Sexus“ (biologisches Geschlecht), ist mit seinen Schreibweisen (*, _, :, Binnen-I) in keinem offiziell gültigen Regelwerk der deutschen Sprache vorgesehen und entspricht damit auch nicht einer korrekten Rechtschreibung. Folglich ist „Gendern“, auch wenn es oft heruntergespielt wird, genau betrachtet eine durchgehende Darstellung von Rechtschreibfehlern. * Wie kann es sein, dass von offiziellen Stellen solche Schreibweisen verwendet werden? * Wie kann es sein, dass offizielle Schreiben mit solchen Rechtschreibfehlern durchsetzt sind? * Die deutliche Mehrheit der Bevölkerung lehnt diese Art des Schreibens ab, da es die Lesbarkeit wesentlich beeinträchtigt und eine Aussprache so gut wie unmöglich macht. Damit wird es in der lebendigen Sprache auf natürlichem Weg niemals Verbreitung finden. Ist das bekannt? * Wenn ja, warum wird das ignoriert? Selbst eine Doppelnennung wie „Bürger“ ist höchst fragwürdig. * Wieso wird der gemischtgeschlechtlichen Mehrzahl („Bürger“) die Gemischtgeschlechtlichkeit abgesprochen? * Seit wann wird das gemacht? * Welchen Sinn hat das Absprechen der Gemischtgeschlechtlichkeit? * Wie ist es zu beurteilen, dass Frauen doppelt angesprochen werden, einmal in der rein weiblichen und einmal in der gemischtgeschlechtlichen Mehrzahl?
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 3120 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/3120/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in
Bundeskanzleramt
2024-0.403.509; Antragsteller/in Antragsteller/in DI Dr. Auskunftspflichtgesetz Orthografische Mängel in Medien und offiziellen Schreiben [#3120]
Von
Bundeskanzleramt
Betreff
2024-0.403.509; Antragsteller/in Antragsteller/in DI Dr. Auskunftspflichtgesetz Orthografische Mängel in Medien und offiziellen Schreiben [#3120]
Datum
17. Juni 2024 11:31
Status
Anfrage abgeschlossen
Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in Es ist gut, wenn dubiose Schreibweisen (*, _, :, Binnen-I) , die vom Rechtschreibrat…
An Bundeskanzleramt Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
AW: 2024-0.403.509; Antragsteller/in Antragsteller/in DI Dr. Auskunftspflichtgesetz Orthografische Mängel in Medien und offiziellen Schreiben [#3120]
Datum
17. Juni 2024 11:57
An
Bundeskanzleramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Es ist gut, wenn dubiose Schreibweisen (*, _, :, Binnen-I) , die vom Rechtschreibrat auch nicht unterstützt werden, auch nicht verwendet werden. Jedoch wird das bei diversen Ministerien gemacht, was ersichtlich wird, wenn man diverse Antworten auf parlamentarische Anfragen durchliest. Zusammengefasst heißt das: Ich müsste bei den speziellen Ministerien nachfragen, warum sie solche orthografische Mängel einbauen. Vielen Dank, damit betrachte ich das Ganze als erledigt. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 3120 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/3120/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>