österreich.gv.at

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Vortrag an den Ministerrat 41/12 aus ihrem Ministerium heißt es auf Seit 2 ( https://www.bundeskanzleramt.gv.at/docu… ):
"Mit der ab Mitte März startenden Bürgerplattform oesterreich.gv.at als Leuchtturmprojekt des mobile Government wird neben einer Vielzahl an elektronischen Verwaltungswegen ein breites Service- und Informationsangebot insbesondere durch die Integration und Weiterentwicklung von help.gv.at geschaffen."

hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:

Ist geplant help.gv.at parallel zu << Adresse entfernt >>.gv.at weiter zu führen?
Falls nicht: Wie wird verhindert werden, dass Verlinkungen von Drittseiten die aktuell auf help.gv.at führen nicht brechen? (Also weiterhin funktionieren)

Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG.

Mit freundlichen Grüßen

Ergebnis der Anfrage

Die Anfrage wurde ans Bundesministerium für öffentlichen Dienst und Sport weitergeleitet und hier beantwortet: https://fragdenstaat.at/a/1680

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    11. Januar 2019
  • Frist
    8. März 2019
  • 0 Follower:innen
Erwin Ernst Steinhammer
Sehr geehrte Damen und Herren, im Vortrag an den Ministerrat 41/12 aus ihrem Ministerium heißt es auf Seit 2 ( h…
An Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur Details
Von
Erwin Ernst Steinhammer
Betreff
österreich.gv.at [#1679]
Datum
11. Januar 2019 16:42
An
Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, im Vortrag an den Ministerrat 41/12 aus ihrem Ministerium heißt es auf Seit 2 ( https://www.bundeskanzleramt.gv.at/docu… ): "Mit der ab Mitte März startenden Bürgerplattform oesterreich.gv.at als Leuchtturmprojekt des mobile Government wird neben einer Vielzahl an elektronischen Verwaltungswegen ein breites Service- und Informationsangebot insbesondere durch die Integration und Weiterentwicklung von help.gv.at geschaffen." hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft: Ist geplant help.gv.at parallel zu österreich.gv.at weiter zu führen? Falls nicht: Wie wird verhindert werden, dass Verlinkungen von Drittseiten die aktuell auf help.gv.at führen nicht brechen? (Also weiterhin funktionieren) Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Mit freundlichen Grüßen Erwin Ernst Steinhammer <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Erwin Ernst Steinhammer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur
Sehr geehrter Herr Steinhammer, für diese Webseite ist das BKA federführend zuständig. Ihre Anfrage wurde daher a…
Von
Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur
Betreff
AW: österreich.gv.at [#1679]
Datum
15. Januar 2019 09:13
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Steinhammer, für diese Webseite ist das BKA federführend zuständig. Ihre Anfrage wurde daher an das BKA weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur
GZ BKA-184.490/0003-I/6/2019; Auskunftspflichtgesetz; STEINHAMMER Erwin Ernst; Bundesministerium für Verkehr, Inno…
Von
Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur
Betreff
GZ BKA-184.490/0003-I/6/2019; Auskunftspflichtgesetz; STEINHAMMER Erwin Ernst; Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT); Projekt oesterreich.gv.at; Weiterbestehen der Plattform help.gv.at
Datum
5. Februar 2019 15:47
Status
Anfrage abgeschlossen