Österreichische Beteiligung an Unterdrückung in Belarus durch A1 Belarus
Verwendetes Gesetz:
Auskunftspflichtgesetz
Wie begründen Sie die Tatsache, dass die Republik Österreich, die mit
28,42 % am Telekomunternehmen A1 beteiligt ist, durch dessen Tochter A1 Belarus auf Zuruf des Diktators Lukaschenko während der friedlichen Demonstrationen gegen Polizeigewalt und für freie Wahlen das Internet regelmäßig drosselt um die Demonstrantinnen zu behindern (siehe Homepage von A1 Belarus)?
Welche Schritte gedenken Sie als Außenminister zu unternehmen um A1 Belarus von einer solchen Vorgehensweise in Zukunft abzuhalten?
Wie ist eine solche Vorgehensweise von A1 Belarus mit der Neutralität Österreichs vereinbar?
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum14. September 2020
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9. November 2020
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