Pädagogische Hochschulen Dienstrecht

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz


ich bitte um Auskunft zur Einstufung als Hochschulprofessor ph1 an einer Pädagogischen Hochschule.

Im Gesetz findet sich, neben der für die Verwendung entsprechende Hochschulbildung (zB Doktorat) die Voraussetzung Lehrbefugnis (venia docendi).

Wird das Erfordernis Lehrbefugnis für die Einstufung in die VERWENDUNGSGRUPPE PH 1 (Hochschulprofessor) durch eine ausländische Lehrbefugnis als Universitäts- Professor (an einer anerkannten deutschen Universität) erfüllt?

Mit der Bitte um Antwort

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    16. Juli 2017
  • Frist
    10. September 2017
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Anfragesteller/in
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Ausku…
An Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Pädagogische Hochschulen Dienstrecht [#813]
Datum
16. Juli 2017 10:17
An
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
ich bitte um Auskunft zur Einstufung als Hochschulprofessor ph1 an einer Pädagogischen Hochschule. Im Gesetz findet sich, neben der für die Verwendung entsprechende Hochschulbildung (zB Doktorat) die Voraussetzung Lehrbefugnis (venia docendi). Wird das Erfordernis Lehrbefugnis für die Einstufung in die VERWENDUNGSGRUPPE PH 1 (Hochschulprofessor) durch eine ausländische Lehrbefugnis als Universitäts- Professor (an einer anerkannten deutschen Universität) erfüllt? Mit der Bitte um Antwort
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in
Anfragesteller/in
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Anfrage "Pädagogische Hochschulen Dienstrecht" vom 16.07.2017 (#813) wurde v…
An Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
AW: Pädagogische Hochschulen Dienstrecht [#813]
Datum
15. September 2017 11:19
An
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Anfrage "Pädagogische Hochschulen Dienstrecht" vom 16.07.2017 (#813) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 6 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 813 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung
Sehr geehrtAntragsteller/in Zu Ihrer unten angeführten Anfrage können wir Ihnen gerne wie folgt Auskunft geben. …
Von
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung
Betreff
AW: Pädagogische Hochschulen Dienstrecht [#813]
Datum
29. September 2017 09:19
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in Zu Ihrer unten angeführten Anfrage können wir Ihnen gerne wie folgt Auskunft geben. Im Sinne der Z 22a des Anhangs 1 zum BDG 1979 ist eines der Ernennungserfordernisse für die Verwendung als Hochschullehrperson in PH 1 bzw. als Vertragshochschullehrperson in ph 1 die an einer österreichischen Universität erworbenen oder gleichwertige ausländische Lehrbefugnis (venia docendi). Somit erfüllt auch ein/e BewerberIn mit einer Lehrbefugnis an einer deutschen Universität das Erfordernis der Lehrbefugnis. Mit besten Grüßen