Pandemievertrag

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Immer wieder lese ich über einen Pandemievertrag, der mit der WHO abgeschlossen werden soll.
Wie ich verschiedenen Medien entnehmen kann, soll dieser im Fall einer zukünftigen Pandemie nationales Recht aushebeln.
Dies bedeutet, dass in diesem Fall sich Österreich den Anweisungen unterwerfen muss und damit in staatlicher Souveränität eingeschränkt wird. Hinzu kommt außerdem, dass die Weltgesundheitsorganisation WHO mittlerweile zu 80 Prozent von privaten Geldgebern und Stiftungen finanziert wird. Größter privater Geldgeber ist die Bill und Melinda Gates Stiftung
Dies bedeutet wiederum, dass der Einfluss von Pharmafirmen sehr hoch ist und diese künftig über die WHO Einfluss auf rechtsstaatliche Entscheidungen nehmen können, um das eigene Geschäft zu forcieren.

Hat die Österreichische Regierung die Absicht diesen Vertrag zu unterzeichnen?
Hat die Österreichische Regierung dazu die Absicht die Bürger zu befragen, da Österreich auch hier wieder rechtsstaatliche Eigenständigkeit abgeben würde?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    15. Juni 2023
  • Frist
    10. August 2023
  • 2 Follower:innen
Wolfgang Pestl
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Ausku…
An Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Details
Von
Wolfgang Pestl
Betreff
Pandemievertrag [#2883]
Datum
15. Juni 2023 18:09
An
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
Immer wieder lese ich über einen Pandemievertrag, der mit der WHO abgeschlossen werden soll. Wie ich verschiedenen Medien entnehmen kann, soll dieser im Fall einer zukünftigen Pandemie nationales Recht aushebeln. Dies bedeutet, dass in diesem Fall sich Österreich den Anweisungen unterwerfen muss und damit in staatlicher Souveränität eingeschränkt wird. Hinzu kommt außerdem, dass die Weltgesundheitsorganisation WHO mittlerweile zu 80 Prozent von privaten Geldgebern und Stiftungen finanziert wird. Größter privater Geldgeber ist die Bill und Melinda Gates Stiftung Dies bedeutet wiederum, dass der Einfluss von Pharmafirmen sehr hoch ist und diese künftig über die WHO Einfluss auf rechtsstaatliche Entscheidungen nehmen können, um das eigene Geschäft zu forcieren. Hat die Österreichische Regierung die Absicht diesen Vertrag zu unterzeichnen? Hat die Österreichische Regierung dazu die Absicht die Bürger zu befragen, da Österreich auch hier wieder rechtsstaatliche Eigenständigkeit abgeben würde?
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. << Adresse entfernt >> Anfragenr: 2883 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/2883/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Wolfgang Pestl << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Wolfgang Pestl
Wolfgang Pestl
Guten Tag, meine Anfrage "Pandemievertrag" vom 15.06.2023 (#2883) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgesc…
An Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Details
Von
Wolfgang Pestl
Betreff
AW: Pandemievertrag [#2883]
Datum
13. August 2023 08:46
An
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Anfrage "Pandemievertrag" vom 15.06.2023 (#2883) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 3 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, << Adresse entfernt >>
Wolfgang Pestl
Guten Tag, meine Anfrage "Pandemievertrag" vom 15.06.2023 (#2883) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgesc…
An Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Details
Von
Wolfgang Pestl
Betreff
AW: Pandemievertrag [#2883]
Datum
13. August 2023 09:44
An
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Anfrage "Pandemievertrag" vom 15.06.2023 (#2883) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 3 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, << Adresse entfernt >>
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Sehr geehrter Herr Pestl, besten Dank für Ihr Schreiben an das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege…
Von
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Betreff
RE: WG: Pandemievertrag [#2883] [20230814-071606163/20230817-092745137]
Datum
17. August 2023 09:27
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
dsgvo.pdf
214,2 KB
Sehr geehrter Herr Pestl, besten Dank für Ihr Schreiben an das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz! Die COVID-19-Pandemie hat verdeutlicht, dass die Staatengemeinschaft nicht ausreichend auf eine Pandemie vorbereitet war. Im Dezember 2021 haben die 194 WHO-Mitgliedstaaten daher unter der Federführung der Europäischen Union bei einer außerordentlichen Tagung der Weltgesundheitsversammlung beschlossen, einen sogenannten internationalen Pandemievertrag zu erarbeiten. Dieser soll ermöglichen, dass auf globaler Ebene schneller und effektiver auf künftige Gesundheitskrisen reagiert werden kann. Unter anderem soll dafür eine gemeinsame Vorgehensweise definiert werden, um Infektionen schneller einzudämmen und Schutzmaterial sowie Impfstoffe und Medikamente gerechter unter allen WHO-Staaten verteilen zu können. Dadurch soll auch während künftiger Gesundheitskrisen die Gesundheit von allen Menschen sichergestellt werden. Daher begrüßt Österreich die Verhandlungen über einen sogenannten internationalen Pandemievertrag. Die endgültige Rechtsnatur des Instruments steht noch nicht fest. Erst wenn die Rechtsnatur des vom Intergouvernementalen Verhandlungsgremiums (INB) auszuhandelnden Instruments feststeht, kann eine Entscheidung über die innerstaatliche Vorgangsweise gemäß der Bundesverfassung getroffen werden. Es ist keine Volksabstimmung/Volksbefragung zu diesem Thema geplant. Zudem ist anzumerken, dass der Verhandlungsprozess von den 194 WHO-Mitgliedstaaten für die 194 WHO-Mitgliedstaaten ausgehandelt wird. Die Mitgliedstaaten alleine entscheiden folglich über den Inhalt. Im Anhang finden Sie auch die Benachrichtigung nach der Datenschutz-Grundverordnung.