Parteiwerbung
Anfrage an:
Bundeskanzleramt
Verwendetes Gesetz:
Auskunftspflichtgesetz
Für Parteienwerbung gilt das Parteiengesetz und nicht das UWG.
Welche Kontrollmaßnahmen, abgesehen einer monetären Obergrenze, kennt das Parteiengesetz für politische Werbemaßnahmen?
Wenn es keine/wenige kennt, warum nicht?
Aus welchem Grund wurde Wahlwerbung legistisch nicht dem UWG zugeordnet?
Warum wird das UWG nicht auf Werbemaßnahmen von politischen Parteien angewandt?
Anfrage teilweise erfolgreich
-
Datum2. Juli 2020
-
27. August 2020
-
0 Follower:innen