PCR Test wissenschaftlicher Nachweis für Infektionen
Verwendetes Gesetz:
Auskunftspflichtgesetz
Nun zu meiner Frage:
- Nach welcher wissenschaftlichen Grundlage, erklären Sie das ein positiver PCR Test eine Infektion bedeutet. Laut Epidemie Gesetz §5 kann eine Infektion nur von einen Arzt mittels verschiedener Testmethoden und einer Diagnose feststellen.
Ich bitte mir ausreichende wissenschaftliche Fakten zur Verfügung zu stellen, da ich Therapeut bin.
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Datum17. November 2020
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12. Januar 2021
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Konstantin Haslauer
Sehr geehrte<< Anrede >>
hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender …
An
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Details
- Von
- Konstantin Haslauer
- Betreff
- PCR Test wissenschaftlicher Nachweis für Infektionen [#2115]
- Datum
- 17. November 2020 11:32
- An
- Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
- Status
- Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >>
hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
Nun zu meiner Frage:
- Nach welcher wissenschaftlichen Grundlage, erklären Sie das ein positiver PCR Test eine Infektion bedeutet. Laut Epidemie Gesetz §5 kann eine Infektion nur von einen Arzt mittels verschiedener Testmethoden und einer Diagnose feststellen.
Ich bitte mir ausreichende wissenschaftliche Fakten zur Verfügung zu stellen, da ich Therapeut bin.
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG.
Konstantin Haslauer
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Postanschrift
Konstantin Haslauer
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Mit freundlichen Grüßen
Konstantin Haslauer
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Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Sehr geehrter Herr Haslauer,
vielen Dank für Ihr Schreiben, das im Service für Bürgerinnen und Bürger des Bundesm…
- Von
- Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
- Betreff
- RE: WG: PCR Test wissenschaftlicher Nachweis für Infektionen [#2115] [20201117-114233400/20201202-123521546]
- Datum
- 2. Dezember 2020 12:35
- Status
- Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
DSGVO_2020.pdf
213,4 KB
banner_schauaufdich_schauaufmich.png
11,7 KB
Sehr geehrter Herr Haslauer,
vielen Dank für Ihr Schreiben, das im Service für Bürgerinnen und Bürger des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK - Sozialministerium) eingelangt ist. Aufgrund der Flut an E-Mails rund um das Coronavirus kommt es derzeit leider zu Verzögerungen bei der Beantwortung von Bürgeranfragen, wir bitten um Verständnis!
Zum gesicherten Nachweis einer akuten Infektion mit SARS-CoV-2 wird eine von der WHO empfohlene Methode angewandt - diese basiert auf dem Nachweis von Nucleinsäuren durch Polymerasekettenreaktion (PCR-Tests).
Für PCR-Tests werden in der Regel Proben mittels Nasen- oder Rachenabstrich entnommen. Mittlerweile gibt es auch Varianten mit Gurgel- oder Speicheltest. Bei den derzeit üblichen PCR-Testverfahren werden die genetischen Informationen des Virus aus geringen Probenmengen in mehreren Zyklen vervielfältigt. Die Vervielfältigung ist der Grund, warum es länger dauert als bei Standarduntersuchungen, bis die Laborergebnisse vorhanden sind. Die hochempfindlichen Tests werden in speziellen Laboren durchgeführt.
Des Weiteren dürfen wir Sie darüber informieren, dass PCR-Tests dem „Goldstandard“ entsprechen und mit einer Sensitivität sowie Spezifität nahe 100 extrem reliabel sind.
Nähere Angaben sind über
- die Webseite der WHO zu Coronaviren: https://apps.who.int/iris/discover?quer…
- bzw. der Foundation for Innovative New Diagnostics verfügbar: https://www.finddx.org/covid-19/pipelin…
FAQs zum Thema: https://www.sozialministerium.at/Inform…
Datenbank zur weltweiten Forschung: https://www.who.int/emergencies/disease…
Wir hoffen, Ihnen mit dieser Information behilflich gewesen zu sein.
Zeige die zitierte Nachricht an--
Mit freundlichen Grüßen
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Konstantin Haslauer
Sehr geehrte<< Anrede >>
Danke für Ihre Rückmeldung!
Ihre Ausführungen sind leider nicht richtig! Wie…
An
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Details
- Von
- Konstantin Haslauer
- Betreff
- Re: RE: WG: PCR Test wissenschaftlicher Nachweis für Infektionen [#2115] [20201117-114233400/20201202-123521546] [#2115]
- Datum
- 2. Dezember 2020 13:34
- An
- Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
kurzbericht_corona-ausschuss_14-09-2020-1-4.pdf
3,8 MB
Sehr geehrte<< Anrede >>
Danke für Ihre Rückmeldung!
Ihre Ausführungen sind leider nicht richtig! Wie kommen Sie darauf das man mit einen PCR Test eine Infektionen feststellen kann.
Warum verbreiten Sie Unwahrheiten, diese nicht wissenschaftlich möglich sind. Die WHO ist eine Nicht Regierungsorganisation, somit sind die handelten Gesundheitsbehörden der Nationalstaaten zuständig.
Hier eine Berichtigungen
Berliner Zeitung „Senat gibt zu PCR kann keine Infektionen feststellen“
https://www.berliner-zeitung.de/news/be…
Gericht in Portugal "PCR Test kann keine Infektionen feststellen Quarantäne aufgehoben“
https://tkp.at/2020/11/17/portugiesisch…
Letzte Landtagssitzung in Sachsen „AFD Bringt Beweise vor PCR Panik“
https://youtu.be/79vklheH7Xs
Epidemie Gesetz §5 Absatz 1
Im Epidemiegesetz (EpiG) von 1950 ist vorgeschrieben das eine Infektion nur durch einen Arzt diagnostiziert werden. Im §5 Absatz 1 wird der genaue Ablauf zur Ermittlung einer Infektion darstellt. Ohne einer ärztlichen Untersuchung und unter Berücksichtigung von Labor Test (inkl. Ausschlussverfahren zu anderen Krankheiten z.B. naheverwandte Corona Stämme und Influenza) wird eine Befundung vom Arzt erwirkt.
Somit sind Ihre Ausführungen falsch und ich fordere den Gesundheitsminister sofort auf die Maßnahmen sofort einzustellen.
In Erwartung einer ergebnisoffenen Antwort oder einer persönlichen Termin, verbleibe ich.
...
Mit freundlichen Grüßen
Konstantin Haslauer
PS: Zwischenbericht zum Corona Ausschuss
Anhänge:
- kurzbericht_corona-ausschuss_14-09-2020-1-4.pdf
Anfragenr: 2115
Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Postanschrift
Konstantin Haslauer
<< Adresse entfernt >>
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Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.at versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.at/hilfe/fuer-beho…
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