Planungsrichtlinien für Schulumfeld, Förderungen Gemeinde Rohrbach-Berg sowie gesetzliche Grundlagen für Schulwegsicherheit bei Schulneubauten

Verwendetes Gesetz: Informationsfreiheitsgesetz

Betreffend die Linzer Straße im Bereich des Schulzentrums Rohrbach (Mittelschule und Volksschule, Linzerstraße, 4150 Rohrbach) sowie die übergeordneten Planungsgrundlagen des Landes Oberösterreich, für den Zeitraum ab 1. Jänner 2020:

1. Geltende Richtlinien und Normen im Schulumfeld: Die zum Zeitpunkt der Planung und des Baus gültigen Richtlinien, Normen, Erlässe oder Empfehlungen des Landes Oberösterreich zur Straßengestaltung, Geschwindigkeitsregulierung, Radverkehrsinfrastruktur und Fußgängersicherheit im unmittelbaren Schulumfeld.

2. Gesetzliche Grundlagen für Schulwegsicherheit bei Neubauten: Alle Regelwerke, Erlässe oder Richtlinien des Landes OÖ, die festlegen, ob und in welcher Form beim Neubau oder der Erweiterung einer Pflichtschule ein Verkehrs- oder Schulwegsicherheitskonzept zu erstellen bzw. nachzuweisen ist — sowie Auskunft darüber, ob eine derartige Verpflichtung in OÖ derzeit besteht.

3. Förderungen und finanzielle Zuwendungen: Alle Förderungen, Zuschüsse oder sonstigen finanziellen Zuwendungen des Landes OÖ an die Gemeinde Rohrbach-Berg im Zusammenhang mit dem Neubau des Schulcampus sowie dem Bau oder der Umgestaltung der Linzer Straße und des Kreisverkehrs Haider Kreuzung.

4. Korrespondenz mit der Gemeinde: Alle Schreiben, E-Mails, Stellungnahmen oder Aktenvermerke zwischen dem Amt der OÖ Landesregierung und der Gemeinde Rohrbach-Berg betreffend die Schulwegsicherheit, die Straßengestaltung der Linzer Straße sowie den Kreisverkehr Haider Kreuzung im Bereich des Schulzentrums.

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    8. Juni 2026
  • Frist
    6. Juli 2026
  • Ein:e Follower:in
Radlobby Oberes Mühlviertel
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung …
An Landesregierung Oberösterreich Details
Von
Radlobby Oberes Mühlviertel
Betreff
Planungsrichtlinien für Schulumfeld, Förderungen Gemeinde Rohrbach-Berg sowie gesetzliche Grundlagen für Schulwegsicherheit bei Schulneubauten [#4956]
Datum
8. Juni 2026 21:59
An
Landesregierung Oberösterreich
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung folgender Information:
Betreffend die Linzer Straße im Bereich des Schulzentrums Rohrbach (Mittelschule und Volksschule, Linzerstraße, 4150 Rohrbach) sowie die übergeordneten Planungsgrundlagen des Landes Oberösterreich, für den Zeitraum ab 1. Jänner 2020: 1. Geltende Richtlinien und Normen im Schulumfeld: Die zum Zeitpunkt der Planung und des Baus gültigen Richtlinien, Normen, Erlässe oder Empfehlungen des Landes Oberösterreich zur Straßengestaltung, Geschwindigkeitsregulierung, Radverkehrsinfrastruktur und Fußgängersicherheit im unmittelbaren Schulumfeld. 2. Gesetzliche Grundlagen für Schulwegsicherheit bei Neubauten: Alle Regelwerke, Erlässe oder Richtlinien des Landes OÖ, die festlegen, ob und in welcher Form beim Neubau oder der Erweiterung einer Pflichtschule ein Verkehrs- oder Schulwegsicherheitskonzept zu erstellen bzw. nachzuweisen ist — sowie Auskunft darüber, ob eine derartige Verpflichtung in OÖ derzeit besteht. 3. Förderungen und finanzielle Zuwendungen: Alle Förderungen, Zuschüsse oder sonstigen finanziellen Zuwendungen des Landes OÖ an die Gemeinde Rohrbach-Berg im Zusammenhang mit dem Neubau des Schulcampus sowie dem Bau oder der Umgestaltung der Linzer Straße und des Kreisverkehrs Haider Kreuzung. 4. Korrespondenz mit der Gemeinde: Alle Schreiben, E-Mails, Stellungnahmen oder Aktenvermerke zwischen dem Amt der OÖ Landesregierung und der Gemeinde Rohrbach-Berg betreffend die Schulwegsicherheit, die Straßengestaltung der Linzer Straße sowie den Kreisverkehr Haider Kreuzung im Bereich des Schulzentrums.
Für den Fall einer Informationsverweigerung beantrage ich hiermit einen Bescheid gemäß § 11 IFG. Mit freundlichen Grüßen Radlobby Oberes Mühlviertel Anfragenr: 4956 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/4956/ Postanschrift Radlobby Oberes Mühlviertel << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Radlobby Oberes Mühlviertel
Landesregierung Oberösterreich
Beantwortung IFG VERK-2026-54261/79 Sehr geehrte Damen und Herren, anbei übermitteln wir Ihnen die Beantwortung z…
Von
Landesregierung Oberösterreich
Betreff
Beantwortung IFG VERK-2026-54261/79
Datum
6. Juli 2026 14:43
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, anbei übermitteln wir Ihnen die Beantwortung zum Antrag bezüglich Planungsrichtlinien für Schulumfeld IFG. Freundliche Grüße
Radlobby Oberes Mühlviertel
AW: Beantwortung IFG VERK-2026-54261/79 [#4956] Guten Tag, vielen Dank für Ihre Antwort vom 06.07.2026. Ergänzend…
An Landesregierung Oberösterreich Details
Von
Radlobby Oberes Mühlviertel
Betreff
AW: Beantwortung IFG VERK-2026-54261/79 [#4956]
Datum
9. Juli 2026 00:46
An
Landesregierung Oberösterreich
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, vielen Dank für Ihre Antwort vom 06.07.2026. Ergänzend ersuchen wir um folgende Information: In der verkehrstechnischen Stellungnahme von Ing. M. vom 19.12.2025 an die Stadtgemeinde Rohrbach-Berg wird ausgeführt, dass im Protokoll der "oö. Verkehrsreferenten-Tagung 2024" die Kriterien festgelegt wurden, unter welchen Rahmenbedingungen in unmittelbaren Bereichen von Schulen, Kindergärten u. dgl. eine Geschwindigkeitsreduktion gemäß § 43 Abs. 4a StVO gerechtfertigt ist. Wir ersuchen um vollständige Übermittlung dieses Protokolls, da es nachweislich als fachliche Entscheidungsgrundlage in einem konkreten Verwaltungsverfahren (30-km/h-Zone Linzerstraße, Rohrbach-Berg) herangezogen wurde. Mit freundlichen Grüßen Radlobby Oberes Mühlviertel Anfragenr: 4956 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/4956/