Planungsrichtlinien für Schulumfeld, Förderungen Gemeinde Rohrbach-Berg sowie gesetzliche Grundlagen für Schulwegsicherheit bei Schulneubauten
Betreffend die Linzer Straße im Bereich des Schulzentrums Rohrbach (Mittelschule und Volksschule, Linzerstraße, 4150 Rohrbach) sowie die übergeordneten Planungsgrundlagen des Landes Oberösterreich, für den Zeitraum ab 1. Jänner 2020:
1. Geltende Richtlinien und Normen im Schulumfeld: Die zum Zeitpunkt der Planung und des Baus gültigen Richtlinien, Normen, Erlässe oder Empfehlungen des Landes Oberösterreich zur Straßengestaltung, Geschwindigkeitsregulierung, Radverkehrsinfrastruktur und Fußgängersicherheit im unmittelbaren Schulumfeld.
2. Gesetzliche Grundlagen für Schulwegsicherheit bei Neubauten: Alle Regelwerke, Erlässe oder Richtlinien des Landes OÖ, die festlegen, ob und in welcher Form beim Neubau oder der Erweiterung einer Pflichtschule ein Verkehrs- oder Schulwegsicherheitskonzept zu erstellen bzw. nachzuweisen ist — sowie Auskunft darüber, ob eine derartige Verpflichtung in OÖ derzeit besteht.
3. Förderungen und finanzielle Zuwendungen: Alle Förderungen, Zuschüsse oder sonstigen finanziellen Zuwendungen des Landes OÖ an die Gemeinde Rohrbach-Berg im Zusammenhang mit dem Neubau des Schulcampus sowie dem Bau oder der Umgestaltung der Linzer Straße und des Kreisverkehrs Haider Kreuzung.
4. Korrespondenz mit der Gemeinde: Alle Schreiben, E-Mails, Stellungnahmen oder Aktenvermerke zwischen dem Amt der OÖ Landesregierung und der Gemeinde Rohrbach-Berg betreffend die Schulwegsicherheit, die Straßengestaltung der Linzer Straße sowie den Kreisverkehr Haider Kreuzung im Bereich des Schulzentrums.
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Datum8. Juni 2026
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6. Juli 2026
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