Platzsperre bei Demonstrationen

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Warum konnte eine Platzsperre vor der Hofburg errichtet werden um Besucher des Akademikerballs zu schützen, aber nicht vor Spitälern um bei Corona Demonstrationen das Gesundheitspersonal zu schützen?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    4. März 2023
  • Frist
    29. April 2023
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Robert Thiesz
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Ausku…
An Bundesministerium für Inneres Details
Von
Robert Thiesz
Betreff
Platzsperre bei Demonstrationen [#2837]
Datum
4. März 2023 18:06
An
Bundesministerium für Inneres
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
Warum konnte eine Platzsperre vor der Hofburg errichtet werden um Besucher des Akademikerballs zu schützen, aber nicht vor Spitälern um bei Corona Demonstrationen das Gesundheitspersonal zu schützen?
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Robert Thiesz Anfragenr: 2837 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/2837/
Mit freundlichen Grüßen Robert Thiesz
Bundesministerium für Inneres
Sehr geehrter Herr Thiesz, in Beantwortung ihrer Anfrage folgende Stellungnahme: Die Anordnung eines Platzverbot…
Von
Bundesministerium für Inneres
Betreff
2023-0.184.325 (BMI/Auskunfts- und Beratungsleistungen) Platzsperre bei Demonstrationen [#2837]
Datum
13. März 2023 14:47
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Thiesz, in Beantwortung ihrer Anfrage folgende Stellungnahme: Die Anordnung eines Platzverbotes durch eine Verordnung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere nach dem Sicherheitspolizeigesetz, hier der § 36. Nämlich wenn aufgrund bestimmter Tatsachen die Annahme besteht, dass an einem bestimmten Ort eine allgemeine Gefahr für Leben oder Gesundheit mehrerer Menschen in großem Ausmaß entsteht. Die jeweilige Sicherheitsbehörde hat dies zu prüfen und kann eine entsprechende Verordnung erlassen. Eine allgemein Maßnahme für alle Versammlungen (Kundgebungen/Demonstrationen), insbesondere im Zusammenhang mit COVID-19 im Bereich von Krankenhäusern, lässt sich daraus nicht ableiten. Vielmehr gab es in der Vergangenheit im Zuge der Veranstaltung „Wiener Akademikerball (WAB)“ und den begleitenden Versammlungen wiederkehrend Ausschreitungen und sonstige Problemstellungen. Eine allgemein gültige Aussage kann zusammenfassend nicht getroffen werden, da die Prüfung im Zuge jeder Versammlungsanmeldung gesondert erfolgt. Mit besten Grüßen