Polizeiliche Videoüberwachung

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

An: Bundesministerium für Inneres:

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich gem. §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:

Die Videoüberwachung des öffentlichen Raums hat das Potential die Freiheit der Bürgerinnen und Bürger massiv einzuschränken. Diese Maßnahme ist daher nur mir großer Zurückhaltung einzusetzen. Die Befugnisse zur Videoüberwachung wurden jedoch in den letzten Jahren stetig erweitert.

Daher stelle ich folgende Anfrage:

1. Wie viele Bildaufzeichnungen (Videoüberwachung) nach § 54 Abs 2a, Abs 4, Abs 4a, Abs 4b, Abs 5, Abs 6, Abs 7, Abs 7a und Abs 8 SPG wurden durch die Polizei in den Jahren 2013–2018 durchgeführt? (Aufschlüsselung jeweils nach Jahren, Rechtsgrundlagen und Bundesländern)?

2. Welche genehmigten Standorte zur Videoüberwachung nach § 54 Abs 6 SPG gab es mit Stichtag 1.8.2019 überhaupt in Österreich (Aufschlüsselung jeweils auf Jahre und Bundesländer)?

3. In wie vielen Fällen wurden personenbezogene Bilddaten von den Sicherheitsbehörden bzw. Strafverfolgungsbehörden bislang verwendet, die Rechtsträger des öffentlichen oder privaten Bereiches mittels Einsatzes von Bild- und Tonaufzeichnungsgeräten rechtmäßig ermittelt und den Sicherheitsbehörden übermittelt haben (Aufschlüsselung auf Jahre und Bundesländer)?

4. Welche Summe wurde von den Sicherheitsbehörden in den Jahren 2013–2018 in den Kauf und die Installation von Videokameras und Videoüberwachungssystemen investiert (Aufschlüsselung auf Jahre und Bundesländer)? Welche budgetären Planungen für den Ankauf und Installationen bestehen für die Jahre 2019 und 2020? Wie viele Videokameras und Videoüberwachungssysteme sollen im Jahr 2020 angekauft werden?

5. Wie hoch waren in den Jahren 2013–2018 die Betriebskosten für alle Standorte der Videoüberwachung monatlich (Aufschlüsselung nach Jahren sowie Standorten)?

6. Wie hoch waren in den Jahren 2013–2018 die Personalkosten für alle Standorte der Videoüberwachung monatlich (Aufschlüsselung nach Jahren sowie Standorten)?

7. In welchen genehmigten videoüberwachten Gebieten, Örtlichkeiten, Gebäuden bzw. Straßen gab es in diesen beiden Jahren dadurch einen nachweisbaren Rückgang von Straftaten (ersuche um detaillierte Darstellung sowie Aufschlüsselung nach Jahren)? Ist aus Sicht des Ressorts eine präventive Wirkung nachweisbar?

8. Wie oft wurden in den Jahren 2016-2018 Bildaufzeichnungen mit Body-Cams nach § 13a Abs 3 SPG durchgeführt?

9. Welche Rechtsträger wurden gem § 93a SPG dazu verpflichtet, Videomaterial aufzubewahren? Bitte um namentliche Aufschlüsselung. Welche öffentlichen Orte werden von diesen Kameras überwacht? Für wie lange wurde jeweils eine derartige Aufbewahrungspflicht auferlegt? Wurde den Sicherheitsbehörden bisher aufgrund dieser Bestimmung ein Livestream zugänglich gemacht?

10. Im Jahr 2018 wurden eine Reihe öffentlicher und privater Rechtsträger von den Landespolizeidirektionen aufgefordert, bekannt zu geben, welche Bildaufnahmegeräte sie betreiben (Vgl. https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XX… )
Wie viele Kameras betreiben diese Rechtsträger jeweils? Bei welchen dieser Rechtsträgern wurden Schnittstellen eingerichtet, um Zugriff auf die Livebilder dieser Anlagen zu erhalten? Wo ist es geplant, in Zukunft derartige Schnittstellen einzurichten?

Ich stelle diese Anfrage als Policy Advisor des Vereins epicenter.works (https://epicenter.works) und beabsichtige, die Informationen und Dokumente für weitere Analysen und Veröffentlichungen zu verwenden. Ich erfülle die vom Verwaltungsgerichtshof in seiner Entscheidung Ra 2017/03/0083-10 (29.5.2018) festgehaltenen Kriterien eines sogenannten „Social Watchdog“. In dieser Entscheidung hat der VwGH unter anderem festgestellt, dass es bei Anfragen nach dem Auskunftspflichtgesetz geboten sein kann, dem/der AuskunftswerberIn Zugang zu den relevanten Dokumenten zu gewähren.

Ich bedanke mich herzlich für Ihre Bemühungen rund um die Bearbeitung meiner Anfrage!

Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (z. B.: Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem. § 4 AuskunftspflichtG.

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    27. August 2019
  • Frist
    22. Oktober 2019
  • 0 Follower:innen
Angelika Adensamer
An: << Anrede >> Sehr geehrte<< Anrede >> hiermit beantrage ich gem. §§ 2, 3 Auskunftspf…
An Bundesministerium für Inneres Details
Von
Angelika Adensamer
Betreff
Polizeiliche Videoüberwachung [#1796]
Datum
27. August 2019 17:36
An
Bundesministerium für Inneres
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
An: << Anrede >> Sehr geehrte<< Anrede >> hiermit beantrage ich gem. §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft: Die Videoüberwachung des öffentlichen Raums hat das Potential die Freiheit der Bürgerinnen und Bürger massiv einzuschränken. Diese Maßnahme ist daher nur mir großer Zurückhaltung einzusetzen. Die Befugnisse zur Videoüberwachung wurden jedoch in den letzten Jahren stetig erweitert. Daher stelle ich folgende Anfrage: 1. Wie viele Bildaufzeichnungen (Videoüberwachung) nach § 54 Abs 2a, Abs 4, Abs 4a, Abs 4b, Abs 5, Abs 6, Abs 7, Abs 7a und Abs 8 SPG wurden durch die Polizei in den Jahren 2013–2018 durchgeführt? (Aufschlüsselung jeweils nach Jahren, Rechtsgrundlagen und Bundesländern)? 2. Welche genehmigten Standorte zur Videoüberwachung nach § 54 Abs 6 SPG gab es mit Stichtag 1.8.2019 überhaupt in Österreich (Aufschlüsselung jeweils auf Jahre und Bundesländer)? 3. In wie vielen Fällen wurden personenbezogene Bilddaten von den Sicherheitsbehörden bzw. Strafverfolgungsbehörden bislang verwendet, die Rechtsträger des öffentlichen oder privaten Bereiches mittels Einsatzes von Bild- und Tonaufzeichnungsgeräten rechtmäßig ermittelt und den Sicherheitsbehörden übermittelt haben (Aufschlüsselung auf Jahre und Bundesländer)? 4. Welche Summe wurde von den Sicherheitsbehörden in den Jahren 2013–2018 in den Kauf und die Installation von Videokameras und Videoüberwachungssystemen investiert (Aufschlüsselung auf Jahre und Bundesländer)? Welche budgetären Planungen für den Ankauf und Installationen bestehen für die Jahre 2019 und 2020? Wie viele Videokameras und Videoüberwachungssysteme sollen im Jahr 2020 angekauft werden? 5. Wie hoch waren in den Jahren 2013–2018 die Betriebskosten für alle Standorte der Videoüberwachung monatlich (Aufschlüsselung nach Jahren sowie Standorten)? 6. Wie hoch waren in den Jahren 2013–2018 die Personalkosten für alle Standorte der Videoüberwachung monatlich (Aufschlüsselung nach Jahren sowie Standorten)? 7. In welchen genehmigten videoüberwachten Gebieten, Örtlichkeiten, Gebäuden bzw. Straßen gab es in diesen beiden Jahren dadurch einen nachweisbaren Rückgang von Straftaten (ersuche um detaillierte Darstellung sowie Aufschlüsselung nach Jahren)? Ist aus Sicht des Ressorts eine präventive Wirkung nachweisbar? 8. Wie oft wurden in den Jahren 2016-2018 Bildaufzeichnungen mit Body-Cams nach § 13a Abs 3 SPG durchgeführt? 9. Welche Rechtsträger wurden gem § 93a SPG dazu verpflichtet, Videomaterial aufzubewahren? Bitte um namentliche Aufschlüsselung. Welche öffentlichen Orte werden von diesen Kameras überwacht? Für wie lange wurde jeweils eine derartige Aufbewahrungspflicht auferlegt? Wurde den Sicherheitsbehörden bisher aufgrund dieser Bestimmung ein Livestream zugänglich gemacht? 10. Im Jahr 2018 wurden eine Reihe öffentlicher und privater Rechtsträger von den Landespolizeidirektionen aufgefordert, bekannt zu geben, welche Bildaufnahmegeräte sie betreiben (Vgl. https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVI/AB/AB_01793/imfname_723599.pdf ) Wie viele Kameras betreiben diese Rechtsträger jeweils? Bei welchen dieser Rechtsträgern wurden Schnittstellen eingerichtet, um Zugriff auf die Livebilder dieser Anlagen zu erhalten? Wo ist es geplant, in Zukunft derartige Schnittstellen einzurichten? Ich stelle diese Anfrage als Policy Advisor des Vereins epicenter.works (https://epicenter.works) und beabsichtige, die Informationen und Dokumente für weitere Analysen und Veröffentlichungen zu verwenden. Ich erfülle die vom Verwaltungsgerichtshof in seiner Entscheidung Ra 2017/03/0083-10 (29.5.2018) festgehaltenen Kriterien eines sogenannten „Social Watchdog“. In dieser Entscheidung hat der VwGH unter anderem festgestellt, dass es bei Anfragen nach dem Auskunftspflichtgesetz geboten sein kann, dem/der AuskunftswerberIn Zugang zu den relevanten Dokumenten zu gewähren. Ich bedanke mich herzlich für Ihre Bemühungen rund um die Bearbeitung meiner Anfrage! Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (z. B.: Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem. § 4 AuskunftspflichtG. Mit freundlichen Grüßen Angelika Adensamer <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Angelika Adensamer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für Inneres
Ihre Anfrage vom 27.08.2019 betreffend Polizeiliche Videoüberwachung;
Von
Bundesministerium für Inneres
Betreff
Ihre Anfrage vom 27.08.2019 betreffend Polizeiliche Videoüberwachung;
Datum
1. Oktober 2019 13:01
Status
Anfrage abgeschlossen