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Portokosten für die durch IT-Verfahren ausgelösten Versandstücke
- Anfrage an:
- Bundesministerium für Finanzen
- Genutztes Gesetz:
- Auskunftspflichtgesetz
- Status dieser Anfrage:
- Anfrage muss klassifiziert werden
- Zusammenfassung der Anfrage
Laut dem Antwortschreiben 3049/AB [1] der Anfrage 3205/J vom 27. November 2014 entfielen im Zeitraum 2010-2014 61,4 Millionen Euro der 129 Millionen Euro auf Portokosten für die durch IT-Verfahren ausgelösten Versandstück an.
Da diese Aufwände keine primären IT-Aufwände sind, jedoch fast 50 % der Gesamtausgaben ausmachen möchte ich gerne wissen:
- Wie sind Portokosten definiert?
- Gibt es eine detaillierte Auflistung der Portokosten?
- Da diese keine primären IT-Aufwände sind, fallen diese auch in die vereinbarte Verschwiegenheitspflicht?