Präzisierung §12 Abs.3 des TNRSG - gültig ab 1.5.2018

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

In der Novelle des TNRSG, welches ab 01.05.2018 Gültigkeit erlangen wird, findet sich unter anderem diese Novellierung:
"Umfassender Nichtraucherinnen- und Nichtraucherschutz"
§ 12. (1) Rauchverbot gilt in Räumen für
3. schulsportliche Betätigung, schulische oder solche Einrichtungen, in denen Kinder oder Jugendliche beaufsichtigt, aufgenommen oder beherbergt werden, einschließlich der dazugehörigen Freiflächen, und

Was fällt hier unter "solche Einrichtungen"? Bitte um eine beschreibende Aufzählung. Vielen Dank.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    3. November 2017
  • Frist
    29. Dezember 2017
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Andreas Halbmayr
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Ausku…
An ehemaliges Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
Andreas Halbmayr
Betreff
Präzisierung §12 Abs.3 des TNRSG - gültig ab 1.5.2018 [#859]
Datum
3. November 2017 08:47
An
ehemaliges Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
In der Novelle des TNRSG, welches ab 01.05.2018 Gültigkeit erlangen wird, findet sich unter anderem diese Novellierung: "Umfassender Nichtraucherinnen- und Nichtraucherschutz" § 12. (1) Rauchverbot gilt in Räumen für 3. schulsportliche Betätigung, schulische oder solche Einrichtungen, in denen Kinder oder Jugendliche beaufsichtigt, aufgenommen oder beherbergt werden, einschließlich der dazugehörigen Freiflächen, und Was fällt hier unter "solche Einrichtungen"? Bitte um eine beschreibende Aufzählung. Vielen Dank.
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Andreas Halbmayr <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Andreas Halbmayr << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Andreas Halbmayr
Andreas Halbmayr
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Anfrage "Präzisierung §12 Abs.3 des TNRSG - gültig ab 1.5.2018" vom 03.11.20…
An ehemaliges Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
Andreas Halbmayr
Betreff
AW: Präzisierung §12 Abs.3 des TNRSG - gültig ab 1.5.2018 [#859]
Datum
30. Dezember 2017 09:55
An
ehemaliges Bundesministerium für Gesundheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Anfrage "Präzisierung §12 Abs.3 des TNRSG - gültig ab 1.5.2018" vom 03.11.2017 (#859) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Andreas Halbmayr Anfragenr: 859 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Andreas Halbmayr << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>