Prüfungen der 2G bzw. 3G-Regel
1. Wie viele Kontrollen der 2G- bzw. 3G-Regel wurden jeweils in den Wochen vom 1. November bzw. vom 8. November an wie vielen Orten durchgeführt?
1.a. In welchen Branchen?
1.b. Durch das Personal welcher Behörden?
1.b.I. Wurde beispielsweise im Gastgewerbe das üblicherweise im Betrieb für Betriebskontrollen zuständige Personal verwendet, oder den Betrieben noch nicht als Kontrollore bekanntes Personal?
1.b.II. Welcher Anteil fand uniformiert, welcher in Zivilkleidung statt?
1.c. Wie oft wurde kontrolliert, ob Betriebe gefälschte Nachweise (QR-Codes) erkennen?
1.d. Wie oft wurde kontrolliert, ob Betriebe erkennen, dass Impf- bzw. Testnachweisen auf andere Namen lauten als die vorgewiesenen Ausweise?
1.e. Wie oft wurden die Nachweise bei Anwesenden (zB Gästen im Gastraum) kontrolliert?
1.f. Wie oft wurde überprüft, ob die nötigen Nachweise für Angestellte vorliegen?
2. Jeweils für 1.c, 1.d, 1.e, 1.f: Wie oft wurden Regelverstöße festgestellt?
3. Jeweils für 1.c, 1.d, 1.e, 1.f: Wenn Regelverstöße festgestellt wurden: wie oft wurden welche Konsequenzen (zB Strafen, Verwarnungen) gezogen?
Ich weise auf meine Rolle als Journalist und „public watchdog“ (Ich bin Vorstandsmitglied der NGO Forum Informationsfreiheit) und das große öffentliche Interesse an dieser Anfrage hin. Fragen nach dem Kontrolldruck sind umso relevanter, da Bundesminister Nehammer laut orf.at am 8. November angekündigt hat, den Kontrolldruck zu erhöhen. Die Anfrage dient also alleine der Recherche und Berichterstattung über die Art und Weise der Führung von Amtsgeschäften (vgl. VwGH Ra 2017/03/0083 vom 29.05.2018).
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum16. November 2021
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11. Januar 2022
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