Prüfungen der 2G bzw. 3G-Regel

1. Wie viele Kontrollen der 2G- bzw. 3G-Regel wurden jeweils in den Wochen vom 1. November bzw. vom 8. November durchgeführt?
1.a. In welchen Branchen?
1.b. Durch das Personal welcher Behörden?
1.b.I. Wurde beispielsweise im Gastgewerbe das üblicherweise im Betrieb für Betriebskontrollen zuständige Personal verwendet, oder den Betrieben noch nicht als Kontrollore bekanntes Personal?
1.b.II. Welcher Anteil fand uniformiert, welcher in Zivilkleidung statt?
1.c. Wie oft wurde kontrolliert, ob Betriebe gefälschte Nachweise (QR-Codes) erkennen?
1.d. Wie oft wurde kontrolliert, ob Betriebe erkennen, dass Impf- bzw. Testnachweisen auf andere Namen lauten als die vorgewiesenen Ausweise?
1.e. Wie oft wurden die Nachweise bei Anwesenden (zB Gästen im Gastraum) kontrolliert?
1.f. Wie oft wurde überprüft, ob die nötigen Nachweise für Angestellte vorliegen?
2. Jeweils für 1.c, 1.d, 1.e, 1.f: Wie oft wurden Regelverstöße festgestellt?
3. Jeweils für 1.c, 1.d, 1.e, 1.f: Wenn Regelverstöße festgestellt wurden: wie oft wurden welche Konsequenzen (zB Strafen, Verwarnungen) gezogen?

Ich weise auf meine Rolle als Journalist und „public watchdog“ (Ich bin Vorstandsmitglied der NGO Forum Informationsfreiheit) und das große öffentliche Interesse an dieser Anfrage hin. Fragen nach dem Kontrolldruck sind umso relevanter, da Bundesminister Nehammer laut orf.at am 8. November angekündigt hat, den Kontrolldruck zu erhöhen. Die Anfrage dient also alleine der Recherche und Berichterstattung über die Art und Weise der Führung von Amtsgeschäften (vgl. VwGH Ra 2017/03/0083 vom 29.05.2018).

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    13. November 2021
  • Frist
    8. Januar 2022
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Markus 'fin' Hametner
Sehr geehrte<< Anrede >> hiermit beantrage ich gem § 2 Bgld. AISG die Erteilung folgender Auskunft: …
An Landesregierung Burgenland Details
Von
Markus 'fin' Hametner
Betreff
Prüfungen der 2G bzw. 3G-Regel [#2434]
Datum
13. November 2021 14:21
An
Landesregierung Burgenland
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> hiermit beantrage ich gem § 2 Bgld. AISG die Erteilung folgender Auskunft:
1. Wie viele Kontrollen der 2G- bzw. 3G-Regel wurden jeweils in den Wochen vom 1. November bzw. vom 8. November durchgeführt? 1.a. In welchen Branchen? 1.b. Durch das Personal welcher Behörden? 1.b.I. Wurde beispielsweise im Gastgewerbe das üblicherweise im Betrieb für Betriebskontrollen zuständige Personal verwendet, oder den Betrieben noch nicht als Kontrollore bekanntes Personal? 1.b.II. Welcher Anteil fand uniformiert, welcher in Zivilkleidung statt? 1.c. Wie oft wurde kontrolliert, ob Betriebe gefälschte Nachweise (QR-Codes) erkennen? 1.d. Wie oft wurde kontrolliert, ob Betriebe erkennen, dass Impf- bzw. Testnachweisen auf andere Namen lauten als die vorgewiesenen Ausweise? 1.e. Wie oft wurden die Nachweise bei Anwesenden (zB Gästen im Gastraum) kontrolliert? 1.f. Wie oft wurde überprüft, ob die nötigen Nachweise für Angestellte vorliegen? 2. Jeweils für 1.c, 1.d, 1.e, 1.f: Wie oft wurden Regelverstöße festgestellt? 3. Jeweils für 1.c, 1.d, 1.e, 1.f: Wenn Regelverstöße festgestellt wurden: wie oft wurden welche Konsequenzen (zB Strafen, Verwarnungen) gezogen? Ich weise auf meine Rolle als Journalist und „public watchdog“ (Ich bin Vorstandsmitglied der NGO Forum Informationsfreiheit) und das große öffentliche Interesse an dieser Anfrage hin. Fragen nach dem Kontrolldruck sind umso relevanter, da Bundesminister Nehammer laut orf.at am 8. November angekündigt hat, den Kontrolldruck zu erhöhen. Die Anfrage dient also alleine der Recherche und Berichterstattung über die Art und Weise der Führung von Amtsgeschäften (vgl. VwGH Ra 2017/03/0083 vom 29.05.2018).
Für den Fall der Verweigerung der Erteilung der beantragten Auskunft beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 Bgld. AISG. Sollten Kosten anfallen, bitte ich um vorherige Absprache. Ich bitte weiters um Informationen bezüglich eventuellen Bedingungen zur Weiterverwendung der in der Antwort enthaltenen Daten. Markus 'fin' Hametner <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Markus 'fin' Hametner << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Markus 'fin' Hametner
Landesregierung Burgenland
Sehr geehrter Herr Hametner! Bezugnehmend auf Ihre Anfrage hat die zuständige Abteilung 6 des Amtes der Burgenlän…
Von
Landesregierung Burgenland
Betreff
Antwortschreiben an Herrn Markus Hametner, << Adresse entfernt >>, Prüfungen der 2G bzw. 3G-Regel - Ersuchen um Freigabe (OA/B.BS200-10359-2)
Datum
18. Januar 2022 15:55
Status
Warte auf Antwort
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7,6 KB


Sehr geehrter Herr Hametner! Bezugnehmend auf Ihre Anfrage hat die zuständige Abteilung 6 des Amtes der Burgenländischen Landesregierung Folgendes mitgeteilt: 1. Wie viele Kontrollen der 2G- bzw. 3G-Regel wurden jeweils in den Wochen vom 1. November bzw. vom 8. November durchgeführt? KW 44 (1. bis 7. 11.2021): 1.497 Kontrollen KW 45 (8. bis 14.11. 2021): 1.513 Kontrollen 1.a. In welchen Branchen? KW 44 (1. bis 7. 11.2021) · Hotellerie/Beherbergung · Restaurant · Bar · Disco/Tanzlokal · Freizeiteinrichtungen i.S.d § 8 Abs. 1. 2. COVID-19-ÖV (Bäder, Wettbüros etc.) · Zusammenkünfte/ Veranstaltungen · Sonstige 1.b. Durch das Personal welcher Behörden? Die gesundheitsbehördlichen Kotrollen wurden von MitarbeiterInnen der BVBs (Bezirksverwaltungsbehörden) als zuständige Gesundheitsbehörden vorgenommen. Dabei wurden sie von Mitarbeitern der Exekutive unterstützt bzw. wurden diese im Auftrag der zuständigen Gesundheitsbehörde tätig. 1.b.I. Wurde beispielsweise im Gastgewerbe das üblicherweise im Betrieb für Betriebskontrollen zuständige Personal verwendet, oder den Betrieben noch nicht als Kontrollore bekanntes Personal? Die Pandemie stellt die staatlichen Institutionen vor besondere Herausforderungen. Das gilt in besonderem Maß für die Gesundheitsbehörden und den Einsatz bzw. die Neu-Organisation personeller Ressourcen. Letztere obliegt im vorliegenden Fall den BVBs als zuständigen Gesundheitsbehörden. Grundsätzlich gilt, dass Betriebskenntnis keinen Nachteil darstellt, sondern die Qualität der Kontrolle dadurch noch gesteigert werden kann. 1.b.II. Welcher Anteil fand uniformiert, welcher in Zivilkleidung statt? Ob eine Kontrolle uniformiert oder in Zivilkleidung durchgeführt wird, ist nicht erheblich, deshalb werden dazu keine Daten erfasst. 1.c. Wie oft wurde kontrolliert, ob Betriebe gefälschte Nachweise (QR-Codes) erkennen? Diese Überprüfung wird standardmäßig durchgeführt, ebenso wie: Überprüfung der Nachweise mangelhaft aufgrund fehlender Ausweiskontrolle, Häufigkeit QR-Code-Scans, Häufigkeit mangelhafter Kontrollen obwohl Gäste Zertifikate mit sich tragen, Häufigkeit gefälschter Zertifikate, Nutzung fremder Zertifikate etc. 1.d. Wie oft wurde kontrolliert, ob Betriebe erkennen, dass Impf- bzw. Testnachweisen auf andere Namen lauten als die vorgewiesenen Ausweise? Siehe Antwort 1.c 1.e. Wie oft wurden die Nachweise bei Anwesenden (zB Gästen im Gastraum) kontrolliert? Siehe Antwort 1.c 1.f. Wie oft wurde überprüft, ob die nötigen Nachweise für Angestellte vorliegen? Siehe Antwort 1.c 2. Jeweils für 1.c, 1.d, 1.e, 1.f: Wie oft wurden Regelverstöße festgestellt? 3. Jeweils für 1.c, 1.d, 1.e, 1.f: Wenn Regelverstöße festgestellt wurden: wie oft wurden welche Konsequenzen (zB Strafen, Verwarnungen) gezogen? Die Feststellung bzw. Ahndung von Regelverstößen obliegt im vorliegen Fall den BVBs als zuständige Gesundheitsbehörde. Mit freundlichen Grüßen
Markus 'fin' Hametner
Sehr geehrte<< Anrede >> besten Dank für die (teilweise) Beantwortung meiner Anfrage. Darf ich fragen…
An Landesregierung Burgenland Details
Von
Markus 'fin' Hametner
Betreff
AW: Antwortschreiben an Herrn Markus Hametner, << Adresse entfernt >>, Prüfungen der 2G bzw. 3G-Regel - Ersuchen um Freigabe (OA/B.BS200-10359-2) [#2434]
Datum
18. Januar 2022 17:06
An
Landesregierung Burgenland
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> besten Dank für die (teilweise) Beantwortung meiner Anfrage. Darf ich fragen, aus welchem Grund dies erst 10 Tage nach Ablauf der gesetzlichen Antwortfrist möglich war? Ich ging bis zu Ihrer Antwort davon aus, dass die BVBs vom Land bereitgestellte Systeme zur Verwaltung von Strafen verwenden, und Daten darüber auch bei der Landesverwaltung vorliegen. Ist dies nicht der Fall? Mit freundlichen Grüßen Markus 'fin' Hametner Anfragenr: 2434 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/2434/
Landesregierung Burgenland
Mitteilung zum Schreiben vom 18.01.2022 (OA/B.BS200-10359-5) Sehr geehrter Herr Hametner! Bezugnehmend auf obbez.…
Von
Landesregierung Burgenland
Betreff
Mitteilung zum Schreiben vom 18.01.2022 (OA/B.BS200-10359-5)
Datum
28. Januar 2022 09:04
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr geehrter Herr Hametner! Bezugnehmend auf obbez. Schreiben darf mitgeteilt werden, dass Ihre Anfrage zu einem Zeitpunkt der Umstellung des Systems der Datenerfassung der durchgeführten Kontrollen erfolgt ist. Die Erfassung dieser Daten war daher etwas komplizierter. Mit freundlichen Grüßen
Markus 'fin' Hametner
AW: Mitteilung zum Schreiben vom 18.01.2022 (OA/B.BS200-10359-5) [#2434] Sehr geehrte<< Anrede >> bes…
An Landesregierung Burgenland Details
Von
Markus 'fin' Hametner
Betreff
AW: Mitteilung zum Schreiben vom 18.01.2022 (OA/B.BS200-10359-5) [#2434]
Datum
1. Februar 2022 21:13
An
Landesregierung Burgenland
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> besten Dank für Ihre freundliche Antwort auf meine Nachfrage zu Ihrer GZ OA/B.BS200-10359-5! Mit freundlichen Grüßen Markus 'fin' Hametner Anfragenr: 2434 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/2434/