PVA Taggeld für Kur- und Rehabilitationsaufenthalte

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Von wie vielen Personen ohne Erwerbseinkommen oder Pension (also z.B. von Beziehern von Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Mindestsicherung, Krankengeld) hat die Pensionsversicherungsanstalt in den Jahren 2012-2017 eine Kostenbeteiligung („Taggeld“) für Kur- oder Rehabilitationsaufenthalten eingefordert? Wieviele der diesbezüglichen Rechnungen wurden von den Versicherten beglichen?

Ich bitte um eine Aufgliederung nach Jahr sowie nach „bezahlt/unbezahlt“, weitere Detaillierung ist nicht erforderlich.

Grundlagen:

Definition von Erwerbseinkommen in ASVG § 91

Zuzahlungen in ASVG § 154a, § 302(4)

Begriffsbestimmung:

„eingefordert“ – mit Beleg oder ohne Beleg, der Beleg kann z.B. heißen Rechnung, Endabrechnung, Zuzahlungsbetrag, Abrechnung, u.a.m.

„bezahlt“ – kann bedeuten geschmälert oder ungeschmälert, gestundet oder in Raten

„unbezahlt“ – kann bedeuten nachgesehen, verweigert, uneinbringlich, u.a.m.

Ergebnis der Anfrage

Einerseits antwortet das Sozialministerium hier, dass es keinen Zugriff auf Daten der Sozialversicherungsträger hätte, andererseits pflegt die Sektion II dieses Ministeriums die Datenbank OPIS mit Pensionsdaten. Nach meiner Einschätzung kann das Ministerium sehr wohl Daten von den Sozialversicherungsträgern anfordern und erhalten. Wenn das Ministerium das will.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    22. Juni 2018
  • Frist
    17. August 2018
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Anfragesteller/in
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Ausku…
An Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
PVA Taggeld für Kur- und Rehabilitationsaufenthalte [#1585]
Datum
22. Juni 2018 03:25
An
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
Von wie vielen Personen ohne Erwerbseinkommen oder Pension (also z.B. von Beziehern von Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Mindestsicherung, Krankengeld) hat die Pensionsversicherungsanstalt in den Jahren 2012-2017 eine Kostenbeteiligung („Taggeld“) für Kur- oder Rehabilitationsaufenthalten eingefordert? Wieviele der diesbezüglichen Rechnungen wurden von den Versicherten beglichen? Ich bitte um eine Aufgliederung nach Jahr sowie nach „bezahlt/unbezahlt“, weitere Detaillierung ist nicht erforderlich. Grundlagen: Definition von Erwerbseinkommen in ASVG § 91 Zuzahlungen in ASVG § 154a, § 302(4) Begriffsbestimmung: „eingefordert“ – mit Beleg oder ohne Beleg, der Beleg kann z.B. heißen Rechnung, Endabrechnung, Zuzahlungsbetrag, Abrechnung, u.a.m. „bezahlt“ – kann bedeuten geschmälert oder ungeschmälert, gestundet oder in Raten „unbezahlt“ – kann bedeuten nachgesehen, verweigert, uneinbringlich, u.a.m.
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
DSGVO – Datenschutzgrundverordnung; PVA Taggeld f= C3�r Kur ... [20180622-074334720/20180622-103821484] Sehr geehr…
Von
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Betreff
DSGVO – Datenschutzgrundverordnung; PVA Taggeld f= C3�r Kur ... [20180622-074334720/20180622-103821484]
Datum
22. Juni 2018 10:38
Status
Warte auf Antwort
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Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage ist im Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz (BMASGK) eingelangt. Wir nehmen den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten sehr ernst. Daher möchten wir Ihnen vorab die wichtigsten Informationen zur gegenständlichen Datenverarbeitung zukommen lassen. Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch das BürgerInnenservice des BMASGK erfolgt auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. e der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), des Bundesministeriengesetzes 1986 (BMG) sowie des Auskunftspflichtgesetzes zum Zweck der Informationstätigkeit einschließlich automatisationsunterstützt erstellter und aufbewahrter Textdokumente in diesen Angelegenheiten. Wir weisen Sie darauf hin, dass Dokumente bzw. Daten, die im Rahmen der Tätigkeit des BürgerInnenservice des BMASGK verarbeitet werden, gesetzlich festgelegten Aufbewahrungsfristen unterliegen. Ihre Daten werden daher für den Zeitraum von zehn Jahren ab dem letzten Bearbeitungsvorgang bei uns gespeichert. Sie können ohne Rechtsnachteil frei entscheiden, ob Sie an der Datenerhebung mitwirken; eine Verpflichtung zur Bereitstellung der Daten besteht nicht. Darüber hinaus möchten wir Sie darauf hinweisen, dass Sie ein Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung ihrer gespeicherten Daten sowie ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung gemäß den Bestimmungen der DSGVO und des Datenschutzgesetzes (DSG) haben. Rechtlich verpflichtende Aufbewahrungsfristen und Verwendungszwecke werden dadurch nicht berührt. Sie haben ferner ein Beschwerderecht betreffend der vorliegenden Datenverarbeitung. Dieses können Sie bei der Aufsichtsbehörde (Österreichische Datenschutzbehörde; www.dsb.gv.at) ausüben. Datenschutzbeauftragter des BMASGK ist Mag. Florian Reininger, Stubenring 1, 1010 Wien; <<E-Mail-Adresse>> Die gesamte Verordnung finden Sie im Webangebot der Europäischen Union unter folgendem Link: http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32016R0679&from=DE Die Beantwortung Ihres Anliegens ergeht gesondert.
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Sehr geehrtAntragsteller/in wir bedanken uns für Ihr Schreiben vom 26. Juni 2018 und nehmen dazu wie folgt Stellu…
Von
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Betreff
RE: WG: PVA Taggeld für Kur- und Rehabilitationsaufenthalte [#1585] [20180622-074334720/20180628-110143875]
Datum
28. Juni 2018 11:01
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in wir bedanken uns für Ihr Schreiben vom 26. Juni 2018 und nehmen dazu wie folgt Stellung: das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz hat keinen Zugriff auf Daten der Sozialversicherungsträger, also auch nicht auf jene der Pensionsversicherungsanstalt (PVA). Aus diesem Grund hat unser Ressort keine Auswertungsmöglichkeiten hinsichtlich der von Ihnen gestellten Fragestellungen betreffend: „PVA Taggeld für Kur- und Rehabilitationsaufenthalte“. Wir empfehlen Ihnen, Ihr Anliegen an die Pensionsversicherungsanstalt zu übermitteln. Mit freundlichen Grüßen,
Anfragesteller/in
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Anfrage "PVA Taggeld für Kur- und Rehabilitationsaufenthalte" vom 22.06.2018…
An Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
AW: RE: WG: PVA Taggeld für Kur- und Rehabilitationsaufenthalte [#1585] [20180622-074334720/20180628-110143875] [#1585]
Datum
4. September 2018 15:32
An
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Anfrage "PVA Taggeld für Kur- und Rehabilitationsaufenthalte" vom 22.06.2018 (#1585) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 19 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 1585 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Sehr geehrtAntragsteller/in ich darf Sie auf unser an Sie gesendetes Antwortschreiben vom 28.06.2018 verweisen. …
Von
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Betreff
RE: WG: RE: WG: PVA Taggeld für Kur- und Rehabilitationsaufenthalte [#1585] ... [20180622-074334720/20180921-155453605]
Datum
21. September 2018 15:54
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in ich darf Sie auf unser an Sie gesendetes Antwortschreiben vom 28.06.2018 verweisen. Gerne übermitteln wir Ihnen unsere Stellungnahme nochmals: Das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz hat keinen Zugriff auf Daten der Sozialversicherungsträger, also auch nicht auf jene der Pensionsversicherungsanstalt (PVA). Aus diesem Grund hat unser Ressort keine Auswertungsmöglichkeiten hinsichtlich der von Ihnen gestellten Fragestellungen betreffend „PVA Taggeld für Kur- und Rehabilitationsaufenthalte“. Diese Auskünfte kann ihnen der zuständige Sozialversicherungsträger beantworten. Wir empfehlen Ihnen Ihr Anliegen die Pensionsversicherungsanstalt zu übermitteln. Mit freundlichen Grüßen,