Radioaktivität in Eierschwammerl
Sehr geehrteAntragsteller/in
hiermit wird gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft beantragt:
Werden durch den gemessene Wert von 7.563 Bq/kg an Cäsium-137¹ die diesbezüglichen Informationen des BMSGPK wie etwa „Auch der Konsum von Eierschwammerln, deren radioaktive Belastung im Mittel deutlich unter dem Grenzwert liegt, stellt praktisch kein Gesundheitsrisiko dar.“², aktualisiert werden?
Hinweis: Da aus der Anfrage klar ersichtlich ist, dass ein öffentliches Interesse auf Information vorliegt und diesem durch Veröffentlichung der erhaltenen Auskunft im Medium https://fragdenstaat.at entsprochen wird, fällt keine Gebühr nach dem Gebührengesetz an.³
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¹ https://web.archive.org/web/20210915143…
² https://www.sozialministerium.at/Themen…
² https://www.gesundheit.gv.at/aktuelles/…
³ https://www.gemeindebund.steiermark.at/…
Antwort verspätet
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Datum16. September 2021
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11. November 2021
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- Von
- Anfragesteller/in
- Betreff
- Radioaktivität in Eierschwammerl [#2380]
- Datum
- 16. September 2021 14:12
- An
- Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
- Status
- Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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