Reformkonzept zur geplanten Kindschaftsrechtsreform

Anfrage an: Bundeskanzleramt
Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Die Bundesregierung hat sich im Regierungsprogramm 2020-2024 die Modernisierung des Kindschaftsrechts inkl. Vereinfachung und Rechtssicherheit des Unterhaltsrechtes, Lückenschluss beim Unterhaltsvorschuss und den Schutz der Familien vor Gewalt zum Ziel gesetzt. Damit soll sichergestellt werden, dass Eltern und Kinder gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilhaben können.

Zu diesem Zweck wurde vom zuständigen Justizministerium, vor mehr als drei Jahren, ein intensiver partizipativer Reformprozess gestartet. Zu den entsprechenden Arbeitsgruppen waren zahlreiche Expert:innen, Vertreter:innen div. NGO`s wie Kinder- und Gewaltschutzeinrichtungen, Familienverbände, Jugendliche, Frauen- und Väterorganisationen u.v.a.m. eingeladen.

Seit über einem Jahr gibt es nun keine Treffen mehr und weitere Schritte fehlen. Das endgültige Konzeptpapier ist unter Verschluss, konkrete Inhalte sind nicht bekannt. Weder die Öffentlichkeit noch die Teilnehmer:innen der Arbeitsgruppen bekommen seither in irgendeiner Form Informationen darüber, wie das ausgearbeitete Reformkonzept aussieht noch wann der Gesetzesentwurf in die Begutachtungsphase gehen soll.

Als Folge eines offenen Brief im Oktober 2023 von im Reformprozess involvierten zivilgesellschaftlichen Organisationen wurde das Reformkonzept laut Bundesministerin Raab an den familienpolitischen Beirat im Bundeskanzleramt übermittelt. Allen anderen Stakeholder und der Öffentlichtkeit ist das Reformkonzept aber weiterhin nicht zugänglich.

Die Offenlegung des Reformkonzepts ist von hoher öffentlicher Bedeutung, da sie zur Transparenz und zur Förderung einer fundierten öffentlichen Diskussion über wichtige familienpolitische Themen beiträgt.

Ich stelle daher hiermit ein Auskunftsbegehren nach §§ 2, 3 AuskunftspflichtG über den gesamten Umfang (Texte, Grafiken, etc.) des genannten Reformkonzepts.

Diese Anfrage wird im Kontext meiner journalistischen Tätigkeit gestellt, unter Verweis auf den VwGH-Entscheid vom 18.12.2019 (Ro 2018/10/0002, Ra 2020/03/0020 zum Thema „public watchdog“) und im Sinne des öffentlichen Interesses an Transparenz und gesellschaftlicher Diskussion.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    11. Dezember 2023
  • Frist
    5. Februar 2024
  • Ein:e Follower:in
Anfragesteller/in
Sehr [geschwärzt], hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft: Die Bu…
An Bundeskanzleramt Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Reformkonzept zur geplanten Kindschaftsrechtsreform [#2978]
Datum
11. Dezember 2023 19:47
An
Bundeskanzleramt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wird verschickt...
Sehr [geschwärzt], hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft: Die Bundesregierung hat sich im Regierungsprogramm 2020-2024 die Modernisierung des Kindschaftsrechts inkl. Vereinfachung und Rechtssicherheit des Unterhaltsrechtes, Lückenschluss beim Unterhaltsvorschuss und den Schutz der Familien vor Gewalt zum Ziel gesetzt. Damit soll sichergestellt werden, dass Eltern und Kinder gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilhaben können. Zu diesem Zweck wurde vom zuständigen Justizministerium, vor mehr als drei Jahren, ein intensiver partizipativer Reformprozess gestartet. Zu den entsprechenden Arbeitsgruppen waren zahlreiche Expert:innen, Vertreter:innen div. NGO`s wie Kinder- und Gewaltschutzeinrichtungen, Familienverbände, Jugendliche, Frauen- und Väterorganisationen u.v.a.m. eingeladen. Seit über einem Jahr gibt es nun keine Treffen mehr und weitere Schritte fehlen. Das endgültige Konzeptpapier ist unter Verschluss, konkrete Inhalte sind nicht bekannt. Weder die Öffentlichkeit noch die Teilnehmer:innen der Arbeitsgruppen bekommen seither in irgendeiner Form Informationen darüber, wie das ausgearbeitete Reformkonzept aussieht noch wann der Gesetzesentwurf in die Begutachtungsphase gehen soll. [geschwärzt] Die Offenlegung des Reformkonzepts ist von hoher öffentlicher Bedeutung, da sie zur Transparenz und zur Förderung einer fundierten öffentlichen Diskussion über wichtige familienpolitische Themen beiträgt. Ich stelle daher hiermit ein Auskunftsbegehren nach §§ 2, 3 AuskunftspflichtG über den gesamten Umfang (Texte, Grafiken, etc.) des genannten Reformkonzepts. Diese Anfrage wird im Kontext meiner journalistischen Tätigkeit gestellt, unter Verweis auf den VwGH-Entscheid vom 18.12.2019 (Ro 2018/10/0002, Ra 2020/03/0020 zum Thema „public watchdog“) und im Sinne des öffentlichen Interesses an Transparenz und gesellschaftlicher Diskussion. Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. [geschwärzt] Anfragenr: 2978 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]
Anfragesteller/in
Guten Tag, meine Anfrage "Reformkonzept zur geplanten Kindschaftsrechtsreform" vom 11.12.2023 (#2978) wurde von I…
An Bundeskanzleramt Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
AW: Reformkonzept zur geplanten Kindschaftsrechtsreform [#2978]
Datum
6. Februar 2024 05:44
An
Bundeskanzleramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Anfrage "Reformkonzept zur geplanten Kindschaftsrechtsreform" vom 11.12.2023 (#2978) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in
Anfragesteller/in
Guten Tag, meine Anfrage "Reformkonzept zur geplanten Kindschaftsrechtsreform" vom 11.12.2023 (#2978) wurde von I…
An Bundeskanzleramt Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
AW: Reformkonzept zur geplanten Kindschaftsrechtsreform [#2978]
Datum
6. Februar 2024 05:44
An
Bundeskanzleramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Anfrage "Reformkonzept zur geplanten Kindschaftsrechtsreform" vom 11.12.2023 (#2978) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, [geschwärzt]
Bundeskanzleramt
In der Anlage wird ein Schreiben des Bundeskanzleramtes übermittelt. Freundliche Grüße
Von
Bundeskanzleramt
Betreff
GZ 2024-0.113.147; Auskunftspflichtgesetz; Reformkonzept zur geplanten Kindschaftsrechtsreform [#2978]; Anfrage vom 11.12.2023; Urgenz vom 6.2.2024
Datum
13. Februar 2024 16:50
Status
Anfrage abgeschlossen
In der Anlage wird ein Schreiben des Bundeskanzleramtes übermittelt. Freundliche Grüße