Rückmeldungen, Kommentare oder Stellungnahmen zum Standort-Entwicklungsgesetz

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskünfte:

1.
Haben die Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus, KabinettsmitarbeiterInnen oder MitarbeiterInnen des Bundesministeriums zwischen 1. Jänner und 21. August 2018 Dokumente (beispielsweise Rückmeldungen, Kommentare, Expertisen oder Stellungnahmen) zu dem im Juli 2018 als Ministerialentwurf an das Parlament übermittelten Standort-Entwicklungsgesetz (67/ME)

a) an das Parlament oder das zuständige Ministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort übermittelt?
b) zur internen Verwendung verfasst?

Falls ja begehre ich die Auskunft darüber, wann und durch wen diese Dokumente verfasst wurden und die Übermittlung dieser.

2.
Haben og. Personenkreis im og. Zeitraum an Treffen mit Mitarbeitern des Ministeriums für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort teilgenommen, bei denen es um das im Juli 2018 als Ministerialentwurf an das Parlament übermittelten Standort-Entwicklungsgesetz (67/ME) ging?

Für jedes dieser Treffen beantrage ich folgende Auskunft:
a) Datum, Zeit, Ort und Länge des Treffens;
b) TeilnehmerInnen an dem Treffen (sowie die Behörden, Firmen oder Organisationen, die durch die Anwesenden vertreten wurden);
c) Themen, die während des Treffens behandelt wurden.

Außerdem beantrage ich die Übermittlung von Protokollen dieser Treffen. Falls diese nicht übermittelt werden können, beantrage ich Auskunft darüber, in welchen Vereinbarungen und Schlussfolgerungen die einzelnen Treffen resultierten.

Ich weise darauf hin, dass ich diese Anfrage in meiner Rolle als "Government Watchdog" stelle (vgl. VwGH Ra 2017/03/0083­10).

Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG.

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    21. August 2018
  • Frist
    16. Oktober 2018
  • 0 Follower:innen
Markus 'fin' Hametner
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskün…
An Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus Details
Von
Markus 'fin' Hametner
Betreff
Rückmeldungen, Kommentare oder Stellungnahmen zum Standort-Entwicklungsgesetz [#1613]
Datum
21. August 2018 10:57
An
Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskünfte: 1. Haben die Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus, KabinettsmitarbeiterInnen oder MitarbeiterInnen des Bundesministeriums zwischen 1. Jänner und 21. August 2018 Dokumente (beispielsweise Rückmeldungen, Kommentare, Expertisen oder Stellungnahmen) zu dem im Juli 2018 als Ministerialentwurf an das Parlament übermittelten Standort-Entwicklungsgesetz (67/ME) a) an das Parlament oder das zuständige Ministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort übermittelt? b) zur internen Verwendung verfasst? Falls ja begehre ich die Auskunft darüber, wann und durch wen diese Dokumente verfasst wurden und die Übermittlung dieser. 2. Haben og. Personenkreis im og. Zeitraum an Treffen mit Mitarbeitern des Ministeriums für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort teilgenommen, bei denen es um das im Juli 2018 als Ministerialentwurf an das Parlament übermittelten Standort-Entwicklungsgesetz (67/ME) ging? Für jedes dieser Treffen beantrage ich folgende Auskunft: a) Datum, Zeit, Ort und Länge des Treffens; b) TeilnehmerInnen an dem Treffen (sowie die Behörden, Firmen oder Organisationen, die durch die Anwesenden vertreten wurden); c) Themen, die während des Treffens behandelt wurden. Außerdem beantrage ich die Übermittlung von Protokollen dieser Treffen. Falls diese nicht übermittelt werden können, beantrage ich Auskunft darüber, in welchen Vereinbarungen und Schlussfolgerungen die einzelnen Treffen resultierten. Ich weise darauf hin, dass ich diese Anfrage in meiner Rolle als "Government Watchdog" stelle (vgl. VwGH Ra 2017/03/0083­10). Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Mit freundlichen Grüßen
Markus 'fin' Hametner <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Markus 'fin' Hametner << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus
E-Mail Empfangsbestätigung des BMNT Das von Ihnen an das Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus zugest…
Von
Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus
Betreff
E-Mail Empfangsbestätigung des BMNT
Datum
21. August 2018 10:57
Status
Warte auf Antwort
Das von Ihnen an das Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus zugestellt E-Mail ist eingelangt. Datenschutzrechtliche Informationen gemäß Art 13 DSGVO: Wir speichern und verarbeiten Ihre Daten (Name, E-Mailadresse) ausschließlich im Sinne der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (DSGVO) sowie des durch das Datenschutz-Anpassungsgesetz novellierten Datenschutzgesetzes i.d.F. vom 25. Mai 2018. Unsere Zusendung erfolgt auf der Rechtsgrundlage des Bundesministeriengesetzes 1986, BGBl. Nr. 76/1986 idgF, Teil 2 der Anlage zu §2 (Informationstätigkeit der Bundesregierung). Hierfür speichern wir Ihren Vor- und Zunamen, Ihre E-Mail-Adresse und ggf. sonstige personenbezogene Daten, die Sie im Zuge Ihres Schreibens an das Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus übermitteln. Diese werden mit Ablauf des nächstfolgenden Kalenderjahres automatisch gelöscht. Für die zutreffende Beantwortung Ihres Anliegens werden relevante Auszüge Ihrer Daten (insbesondere Vor- und Zuname, E-Mail, Anschrift und ggf. Telefonnummer) - wenn organisationstechnisch erforderlich - an Dienststellen des BMNT weitergeleitet, sowie ggf. an andere Bundesministerien übermittelt. Ihre Rechte: Ihnen stehen grundsätzlich die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerruf und Widerspruch zu. Wenn Sie der Meinung sind, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich bei der Aufsichtsbehörde beschweren. In Österreich ist dies die Datenschutzbehörde. Weitere Informationen: Sie erreichen uns im Falle datenschutzrechtlicher Fragen die Ihre Person betreffen unter: Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus, Abteilung RD1, E-Mail-Adresse: Datenschutzbeauftragter(at)bmnt.gv.at
Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus
Antwortschreiben BMNT Anfrage Standort-Entwicklungsgesetz Mit freundlichen Grüßen
Von
Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus
Betreff
Antwortschreiben BMNT Anfrage Standort-Entwicklungsgesetz
Datum
16. Oktober 2018 15:54
Status
Anfrage abgeschlossen
Markus 'fin' Hametner
AW: Antwortschreiben BMNT Anfrage Standort-Entwicklungsgesetz [#1613] Sehr geehrte Damen und Herren, danke für I…
An Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus Details
Von
Markus 'fin' Hametner
Betreff
AW: Antwortschreiben BMNT Anfrage Standort-Entwicklungsgesetz [#1613]
Datum
18. Oktober 2018 11:26
An
Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, danke für Ihre (teilweise) Beantwortung meiner Anfrage. Wie schon in meiner ersten Nachricht angekündigt beantrage ich die Ausstellung eines Bescheids über die teilweise Nichtbeantwortung meiner Fragen. Insbesondere wurde meinem Begehren, etwaige Dokumente – wie das Email vom 17. August – auch (in Kopie) zu übermitteln, nicht Rechnung getragen (in Ihrem Antwortschreiben wurde es auch nicht erwähnt). Ich bitte weiters um bescheidmäßige Ausführung, inwiefern durch Ihre Antwort am letzten Tag achtwöchigen Frist folgendem Teil des § 3 AuskunftspflichtG Rechnung getragen wurde: „Auskünfte sind ohne unnötigen Aufschub […] zu erteilen”. Mit freundlichen Grüßen Markus 'fin' Hametner Anfragenr: 1613 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Markus 'fin' Hametner << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus
Standort-EntwicklungsG, Beantwortung nach BVwG-Entscheidung Mit freundlichen Grüßen
Von
Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus
Betreff
Standort-EntwicklungsG, Beantwortung nach BVwG-Entscheidung
Datum
7. Oktober 2019 14:08
Status
Anfrage abgeschlossen