Schadstoffe und Mikroplastik in FFP2 Masken - Gefährdung von SchülerInnen
Hintergrundinformationen zu dieser Anfrage:
1) Aufgrund der derzeit geltenden Maßnahmengesetze und oder Verordnungen sind SchülerInnen ab der 5. Klasse Oberstufe verpflichtet, während des gesamten Unterrichts eine FFP2 Maske zu tragen. In der Unterstufe darf ein anderweitiger MNS getragen werden - die meisten SchülerInnen tragen mittlerweile sogenannte OP-Masken.
Diese Maskenpflicht betrifft auch auf Corona getestete SchülerInnen und Lehrpersonal mit n e g a t i v e m Testergebnis (also nicht Corona positiv).
2) Im Bereich der Privatwirtschaft (z.B. Büros) gibt es derzeit zwar eine Masken Tragepflicht, wenn sich mehrere Personen im selben Raum aufhalten. Allerdings gibt es hier keine FFP2-Pflicht sondern es ist lediglich eine (für den Fremdschutz absolut ausreichende) Tragepflicht von „Mund- und Nasenbereich abdeckenden und eng anliegenden mechanischen Schutzvorrichtung“ (MNS) vorgesehen.
Das wohlgemerkt bei einer Belegschaft, die nicht - wie alle SchülerInnen und Lehrpersonal 1-2 mal pro Woche - auf Corona getestet werden.
3a) Das Tragen von MNS jeglicher Art stellt bereits für Erwachsene eine Erschwernis beim Atmen dar: Die Atemfrequenz wird negativ beeinflusst („Angstatmung“), es erfolgt eine Kohlenmonoxid-Rückatmung, das Einatmen erfordert eine höhere Anstrengung der Lunge.
Zu diesen bereits bekannten Problematiken reiht sich nun eine neue Erkenntnis des HAMBURGER UMWELTINSTITUTS ein: OP-Masken („medizinische Masken“) sowie FFP2 Masken beinhalten teilweise eine erhebliche Menge an Schadstoffen sowie Mikro-Plastik-Partikel, welche vor allem bei längerem Tragen ins Lungensystem geatmet werden.
Je länger FFP2 Masken und OP Masken getragen werden desto mehr dieser Mikroplastik-Partikel lösen sich von der Oberfläche der Maske und gelangen in die tieferen Atemwege.
(Eine deatillierte Beschreibung der Problematik finden sie hier (Pressespiegel vom 03.02.2021): http://www.hamburger-umweltinst.org und noch detaillierter inklusive mikroskopischer Darstellung der losen Fasern an der Maskenoberfläche hier: https://www.buchkomplizen.de/blog/autor…)
3b) Die österreichische Arbeitsinspektion gibt vor, „Die Belastung des Organismus durch den erhöhten Atemwiderstand beim Tragen von filtrierenden Atemschutzmasken (FFP2 und FFP3) {…} von Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern im Rahmen der Arbeitsplatzevaluierung zu ermitteln, zu beurteilen und dagegen Maßnahmen zu setzen."
Weiters kann es lt. Arbeitsinspektion bei Perioden mit längerer kontinuierlicher Tragedauer zu vermehrtem Auftreten von Beschwerden sowie unter Umständen zu Hautschäden kommen.
Es gibt klare Vorgaben für die maximale Tragedauer von FFP2 Masken (75 Minuten) und die anschließende verpflichtete Maskenpause (30 Minuten).
(Arbeitsinspektion & Maskenpflicht: https://www.arbeitsinspektion.gv.at/Ges…)
4) Der Anteil der positiv Getesteten innerhalb der Schul-Massentest zeigt eine sehr geringe Rate von 0.041%.
Das entspricht einem Verhältnis von 1 positiv Getesteten zu 2450 nicht positiv Getesteten (1:2450).
Lange Zeit galten die Schulen als Unsicherheitsfaktor, da man aufgrund der geringen Teilnahme an Tests wenig Aufschluß darüber hatte, wie das Infektionsgeschehen in der Altersgruppe 6-18 Jahre einzuschätzen sei.
Durch die Ergebnisse der Schul-Massentests liegt nun offen: unter den 6-18-Jährigen gibt es nur eine sehr geringe Anzahl an positiv Getesteten (von der wiederum nur ein geringer Anteil auch tatsächlich infektiös ist).
5) Der technische und damit gesundheitliche Unterschied von FFP2 Masken gegenüber herkömmlichen MNS besteht per Definition darin, daß mit FFP2 Masken DER TRÄGER einen höheren EIGENSCHUTZ genießt.
Als Schutz vor Anderen ist es sogar in OP-Räumen usus, sogenannte Medizinische Masken zu tragen und nicht FFP2 Masken.
Eine ausführliche Klassifizierung zu "Eigenschutz/Fremdschutz von MNS und FFP2 Masken gibt es auf der Seite des Bundesministeriums für Gesundheit Deutschland: https://www.bfarm.de/SharedDocs/Risikoi…
6) Gemäß dem Bundesverfassungsgesetz über die Rechte von Kindern (BGBl. I Nr. 4/2011) Artikel 1 hat „Jedes Kind {…} Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge, die für sein Wohlergehen notwendig sind, auf bestmögliche Entwicklung und Entfaltung sowie auf die Wahrung seiner Interessen auch unter dem Gesichtspunkt der Generationengerechtigkeit. Bei allen Kinder betreffenden Maßnahmen öffentlicher und privater Einrichtungen muss das WOHL DES KINDES eine VORRANGIGE ERWÄGUNG sein.“
Artikel 6 schränkt diesen Anspruch unter anderem dann ein, wenn die Einschränkung „gesetzlich vorgesehen ist und eine Maßnahme darstellt, die in einer demokratischen Gesellschaft für die nationale Sicherheit, {…und} zum Schutz der Gesundheit oder zum Schutz der Rechte und Freiheiten anderer notwendig ist.“
FRAGE 1: Steht die bewusste und vorsätzliche Belastung und Gefährung des Lungen- und Atemsystems (Einatmen von Schadstoffen und Mikroplastik-Fasern 7-8 Stunden pro Tag, erschwertes Atmen durch Widerstand, Rückatmung von Kohlenmonoxid) von 2450 Kindern und Jugendlichen in Relation zu dem 1 etwaig positiv Getesteten? (Betrifft FFP2 und OP-Masken)
FRAGE 2: Warum müssen SchülerInnen der Oberstufe FFP2 Masken tragen und SchülerInnen der Unterstufe MNS tragen, obwohl sie negativ getestet sind und maximal 2 Tage in Folge am Unterricht teilnehmen (danach entweder Home Schooling oder neuerlicher Test)?
FRAGE 3: Wenn Erwachsenen in gemeinsam genutzten Büros FFP2 Masken nicht vorgeschrieben sind, warum werden Jugendliche, welche sich noch in ihrer körperlichen Entwicklung befinden, dem erhöhten gesundheitlichen Risiko von FFP2 Masken ausgesetzt?
FRAGE 4: Warum werden die vom Nationalrat gesetzlich verankerten Grundrechte der Kinder und Jugendlichen im Bundesverfassungsgesetz über die Rechte von Kindern (BGBl. I Nr. 4/2011) durch die FFP2-Pflicht übergangen, obwohl FFP2 Masken dezidiert nur einem besseren EIGENSCHUTZ dienen (und damit Artikel 6 des BVG über die Rechte der Kinder nicht zum Tragen kommt)?
FRAGE 5: Wodurch wurde/wird gewährleistet, daß, analog zur Vorgabe der Arbeitsinspektion, in den Schulen die Belastung des Organismus durch den erhöhten Atemwiderstand beim Tragen von Atemschutzmasken (FFP2 + MNS) ermittelt wird, beurteilt wird und dagegen Maßnahmen gesetzt werden?
FRAGE 6: Wodurch wird gewährleistet, daß Kinder und Jugendlichen als besonders schützenswerte Bevölkerungsgruppe über die Risiken und den sachgemäßen Umgang mit MNS und FFP2 Masken umfassend aufgeklärt werden?
Anfrage muss klassifiziert werden
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Datum23. Februar 2021
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20. April 2021
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