Sicherstellung der Objektivität bei Quarantäne-Bescheiden

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

bei derzeit etwa 20.000 Tests (Covid-19, PCR) pro Tag ergibt eine Fehlerquote von 1% "falsch positiv" bereits 200 (!) fehlerhafte Ergebnisse, das in Relation zu den etwa 600 Fällen täglich bedeutet, dass 1/3 (!) davon gar nicht infiziert ist und daher gegebenenfalls völlig unbegründet in Quarantäne geschickt wird.

Wie stellen Sie sicher, dass Quarantäne-Bescheide objektiv (!) sind (sagen wir mit einer Fehlerquote von maximal 5 bis 10%) und wo ist die entsprechende Vorgehensweise (Bestätigung durch ein anderes Labor, etc.) dokumentiert?

Welche Rechtsmittel hat man, um gegen eine Quarantäne-Bescheid vorzugehen? (Diese Frage bezieht sich auf eine mögliche "Kettenreaktion", nämlich wenn jemand in Quarantäne geschickt wird, weil jemand Kontakt mit einer Person hat, die gar nicht infiziert war, aber falsch positiv getestet wurde; siehe vorherige Frage.)

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    27. September 2020
  • Frist
    22. November 2020
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Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft…
An Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Sicherstellung der Objektivität bei Quarantäne-Bescheiden [#2055]
Datum
27. September 2020 13:44
An
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
bei derzeit etwa 20.000 Tests (Covid-19, PCR) pro Tag ergibt eine Fehlerquote von 1% "falsch positiv" bereits 200 (!) fehlerhafte Ergebnisse, das in Relation zu den etwa 600 Fällen täglich bedeutet, dass 1/3 (!) davon gar nicht infiziert ist und daher gegebenenfalls völlig unbegründet in Quarantäne geschickt wird. Wie stellen Sie sicher, dass Quarantäne-Bescheide objektiv (!) sind (sagen wir mit einer Fehlerquote von maximal 5 bis 10%) und wo ist die entsprechende Vorgehensweise (Bestätigung durch ein anderes Labor, etc.) dokumentiert? Welche Rechtsmittel hat man, um gegen eine Quarantäne-Bescheid vorzugehen? (Diese Frage bezieht sich auf eine mögliche "Kettenreaktion", nämlich wenn jemand in Quarantäne geschickt wird, weil jemand Kontakt mit einer Person hat, die gar nicht infiziert war, aber falsch positiv getestet wurde; siehe vorherige Frage.)
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihr E-Mail ist im Service für Bürgerinnen und Bürger des Bundesministeriums für Sozia…
Von
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Betreff
RE: WG: Sicherstellung der Objektivität bei Quarantäne-Bescheiden [#2055] [20200928-080542400/20201012-144741370]
Datum
12. Oktober 2020 14:47
Status
Warte auf Antwort
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Sehr geehrtAntragsteller/in Ihr E-Mail ist im Service für Bürgerinnen und Bürger des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK - Sozialministerium) eingelangt. Bitte richten Sie Ihr Anliegen direkt an Ihre zuständigen Gesundheitsbehörde.(Bezirkshauptmannschaft, Magistratsabteilung)
Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in für die Verhängung einer Quarantäne muss es doch eine gesetzliche Grundlage geben. U…
An Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Re: RE: WG: Sicherstellung der Objektivität bei Quarantäne-Bescheiden [#2055] [20200928-080542400/20201012-144741370] [#2055]
Datum
14. Oktober 2020 18:00
An
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in für die Verhängung einer Quarantäne muss es doch eine gesetzliche Grundlage geben. Und in Bezug auf die Bestimmung, ob eine Quarantäne-Fall vorliegt (das wird ja nicht nur für Covid-19 so sein), muss es ebenfalls gewisse Minimalanforderungen geben. Die einfache Frage, die ich gestellt habe, ist die der Qualitätssicherung. Die praktische Umsetzung (Exekutive in den Bezirken) ist für mich (derzeit) sekundär. Lassen Sie uns annehmen, es gibt bald 99.900 Tests pro Tag, das wären dann 999 falsch Positive (1% Fehlerquote). Und lassen Sie uns weiters annehmen, dass es 1.000 positive Tests gibt. Dann ist die Wahrscheinlichkeit tatsächlich infiziert zu sein bei 0,1%. Mit anderen Worten: Es gibt de facto keine Infizierten mehr. (1) Wie genau sind die PCR-Tests wirklich? (2) Welche Studien haben Sie zur Überprüfung der Qualität (in Abhängigkeit des Abstriches, Labors, etc.) in Auftrag gegeben? (3) Welche ganz konkreten Vorgaben gibt es für die Behörden um sicherzustellen, dass ein positiver Test bedeutet, mit über zumindest 90% Wahrscheinlichkeit, infiziert zu sein? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 2055 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>