Sind Bundesforste auskunftspflichtig im Sinne des Umweltinformationsgesetzes?
Anfrage an:
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft
Verwendetes Gesetz:
Auskunftspflichtgesetz
Sind die ÖBF, auskunftspflichtig im Sinne des UIG § 3 (insbes. Abs. (1) Z 4 , Abs. (2) Z 2 und Abs (3) Z. 1 )?
• Laut Bundesforstegesetz sind die ÖBF in alleinigem Besitz des Bundes, zuständig ist der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft.
• lt BFG § 4 Abs. 5 Z 1 (Erhaltung der ökologischen Funktionsfähigkeit der Gewässer) und § 5 Abs. 5 u. 6 (öffentliche Interessen an ökologisch besonders wertvollen oder sensiblen Gebieten) haben die ÖBF Aufgaben und Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Umwelt zu erfüllen.
Ergebnis der Anfrage
Ja.
Anfrage erfolgreich
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Datum24. März 2023
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19. Mai 2023
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