Sind Bundesforste auskunftspflichtig im Sinne des Umweltinformationsgesetzes?

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Sind die ÖBF, auskunftspflichtig im Sinne des UIG § 3 (insbes. Abs. (1) Z 4 , Abs. (2) Z 2 und Abs (3) Z. 1 )?

• Laut Bundesforstegesetz sind die ÖBF in alleinigem Besitz des Bundes, zuständig ist der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft.
• lt BFG § 4 Abs. 5 Z 1 (Erhaltung der ökologischen Funktionsfähigkeit der Gewässer) und § 5 Abs. 5 u. 6 (öffentliche Interessen an ökologisch besonders wertvollen oder sensiblen Gebieten) haben die ÖBF Aufgaben und Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Umwelt zu erfüllen.

Ergebnis der Anfrage

Ja.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    24. März 2023
  • Frist
    19. Mai 2023
  • 0 Follower:innen
Gabriele Hadl
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Ausku…
An Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft Details
Von
Gabriele Hadl
Betreff
Sind Bundesforste auskunftspflichtig im Sinne des Umweltinformationsgesetzes? [#2856]
Datum
24. März 2023 15:40
An
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
Sind die ÖBF, auskunftspflichtig im Sinne des UIG § 3 (insbes. Abs. (1) Z 4 , Abs. (2) Z 2 und Abs (3) Z. 1 )? • Laut Bundesforstegesetz sind die ÖBF in alleinigem Besitz des Bundes, zuständig ist der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft. • lt BFG § 4 Abs. 5 Z 1 (Erhaltung der ökologischen Funktionsfähigkeit der Gewässer) und § 5 Abs. 5 u. 6 (öffentliche Interessen an ökologisch besonders wertvollen oder sensiblen Gebieten) haben die ÖBF Aufgaben und Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Umwelt zu erfüllen.
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Gabriele Hadl Anfragenr: 2856 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/2856/ Postanschrift Gabriele Hadl << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Gabriele Hadl
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft
E-Mail Empfangsbestätigung des BML Die von Ihnen an das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen …
Von
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft
Betreff
E-Mail Empfangsbestätigung des BML
Datum
24. März 2023 15:40
Status
Warte auf Antwort
Die von Ihnen an das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft zugestellte E-Mail ist eingelangt. Datenschutzrechtliche Informationen gemäß Art 13 DSGVO: Wir speichern und verarbeiten Ihre Daten (Name, E-Mailadresse) ausschließlich im Sinne der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (DSGVO) sowie des durch das Datenschutz-Anpassungsgesetz novellierten Datenschutzgesetzes i.d.F. vom 25. Mai 2018. Unsere Zusendung erfolgt auf der Rechtsgrundlage des Bundesministeriengesetzes 1986, BGBl. Nr. 76/1986 idgF, Teil 2 der Anlage zu §2 (Informationstätigkeit der Bundesregierung). Hierfür speichern wir Ihren Vor- und Zunamen, Ihre E-Mail-Adresse und ggf. sonstige personenbezogene Daten, die Sie im Zuge Ihres Schreibens an das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft übermitteln. Diese werden mit Ablauf des nächstfolgenden Kalenderjahres automatisch gelöscht. Für die zutreffende Beantwortung Ihres Anliegens werden relevante Auszüge Ihrer Daten (insbesondere Vor- und Zuname, E-Mail, Anschrift und ggf. Telefonnummer) - wenn organisationstechnisch erforderlich - an Dienststellen des BML weitergeleitet, sowie ggf. an andere Bundesministerien übermittelt. Ihre Rechte: Ihnen stehen grundsätzlich die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerruf und Widerspruch zu. Wenn Sie der Meinung sind, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich bei der Aufsichtsbehörde beschweren. In Österreich ist dies die Datenschutzbehörde. Weitere Informationen: Sie erreichen uns im Falle datenschutzrechtlicher Fragen die Ihre Person betreffen unter: Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft, Abteilung RD1, E-Mail-Adresse: Datenschutzbeauftragter(at)bml.gv.at
Gabriele Hadl
AW: E-Mail Empfangsbestätigung des BML [#2856] Guten Tag, Bitte um schnellstmögliche Bearbeitung meines Antrags. …
An Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft Details
Von
Gabriele Hadl
Betreff
AW: E-Mail Empfangsbestätigung des BML [#2856]
Datum
24. März 2023 15:43
An
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Bitte um schnellstmögliche Bearbeitung meines Antrags. Mit freundlichen Grüßen Gabriele Hadl Anfragenr: 2856 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/2856/ Postanschrift Gabriele Hadl << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft
E-Mail Empfangsbestätigung des BML Die von Ihnen an das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen …
Von
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft
Betreff
E-Mail Empfangsbestätigung des BML
Datum
24. März 2023 15:43
Status
Anfrage abgeschlossen
Die von Ihnen an das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft zugestellte E-Mail ist eingelangt. Datenschutzrechtliche Informationen gemäß Art 13 DSGVO: Wir speichern und verarbeiten Ihre Daten (Name, E-Mailadresse) ausschließlich im Sinne der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (DSGVO) sowie des durch das Datenschutz-Anpassungsgesetz novellierten Datenschutzgesetzes i.d.F. vom 25. Mai 2018. Unsere Zusendung erfolgt auf der Rechtsgrundlage des Bundesministeriengesetzes 1986, BGBl. Nr. 76/1986 idgF, Teil 2 der Anlage zu §2 (Informationstätigkeit der Bundesregierung). Hierfür speichern wir Ihren Vor- und Zunamen, Ihre E-Mail-Adresse und ggf. sonstige personenbezogene Daten, die Sie im Zuge Ihres Schreibens an das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft übermitteln. Diese werden mit Ablauf des nächstfolgenden Kalenderjahres automatisch gelöscht. Für die zutreffende Beantwortung Ihres Anliegens werden relevante Auszüge Ihrer Daten (insbesondere Vor- und Zuname, E-Mail, Anschrift und ggf. Telefonnummer) - wenn organisationstechnisch erforderlich - an Dienststellen des BML weitergeleitet, sowie ggf. an andere Bundesministerien übermittelt. Ihre Rechte: Ihnen stehen grundsätzlich die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerruf und Widerspruch zu. Wenn Sie der Meinung sind, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich bei der Aufsichtsbehörde beschweren. In Österreich ist dies die Datenschutzbehörde. Weitere Informationen: Sie erreichen uns im Falle datenschutzrechtlicher Fragen die Ihre Person betreffen unter: Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft, Abteilung RD1, E-Mail-Adresse: Datenschutzbeauftragter(at)bml.gv.at
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft
Sehr geehrte Frau Hadl! Betreffend Ihre Anfrage nach dem Auskunftspflichtsgesetz, ob die ÖBF auskunftspflichtig i…
Von
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft
Betreff
AW: Sind Bundesforste auskunftspflichtig im Sinne des Umweltinformationsgesetzes? [#2856]
Datum
16. Mai 2023 18:49
Status
image001.jpg
50,5 KB


Sehr geehrte Frau Hadl! Betreffend Ihre Anfrage nach dem Auskunftspflichtsgesetz, ob die ÖBF auskunftspflichtig im Sinne des UIG sind, darf mitgeteilt werden, dass die Österreichische Bundesforste AG informationspflichtig im Sinne des § 3 UIG ist. Mit freundlichen Grüßen