Speicherung von Daten durch das AMS
                        Verwendetes Gesetz:
                        Auskunftspflichtgesetz
                    
                
                
                Wie viele Jahre speichert das Arbeitsmarktservice die Daten über ihre Kunden? 
Löscht das AMS von sich aus Daten, oder nur auf Antrag gemäß § 27 DSG?
Anfrage teilweise erfolgreich
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                Datum14. November 2015
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                9. Januar 2016
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            Anfragesteller/in
        
    
                
                
            
                
                    
                        Sehr geehrte Damen und Herren, 
hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Ausku…
                    
                
            
            
            
                
                
                    
                        An
                        Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
                    
                
                
                
                    Details
                    
                
            
        - Von
 - Anfragesteller/in
 - Betreff
 - Speicherung von Daten durch das AMS [#439]
 - Datum
 - 14. November 2015 22:11
 - An
 - Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
 - Status
 - Warte auf Antwort
 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
            
        Wie viele Jahre speichert das Arbeitsmarktservice die Daten über ihre Kunden? 
Löscht das AMS von sich aus Daten, oder nur auf Antrag gemäß § 27 DSG?
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG.
Antragsteller/in Antragsteller/in
<<E-Mail-Adresse>>
[… Zeige kompletten Anfragetext]
Mit freundlichen Grüßen
Anfragesteller/in
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                    Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
                
            
        
    
                
                
            
                
                    
                        Sehr geehrte(r) Anfragende(r),
zu Ihrer allgemein gehaltenen Anfrage kann ausgeführt werden, dass das AMS 
verschi…
                    
                
            
            
            
        - Von
 - Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
 - Betreff
 - Speicherung von Daten durch das AMS [#439]
 - Datum
 - 20. November 2015 09:43
 - Status
 - Warte auf Antwort
 
Sehr geehrte(r) Anfragende(r),
zu Ihrer allgemein gehaltenen Anfrage kann ausgeführt werden, dass das AMS 
verschiedene Datenarten zu verschiedenen Zwecken verarbeitet und 
speichert. Einen Überblick bietet hier § 25 AMSG 
(Arbeitsmarktservicegesetz), der eine Auflistung der Datenarten 
beinhaltet.
Die Skartierung und Archivierung von Daten regelt ergänzend die 
?Bundesrichtlinie zum schriftlichen Geschäftsverkehr, Skartierung und 
Systematik der Geschäftsbereiche? (siehe Anlage). 
Das AMS unterliegt in seiner Tätigkeit dem Datenschutzgesetz, was 
bedeutet, dass Daten grundsätzlich solange gespeichert werden, wie deren 
Speicherung für die Erbringung der dem AMS übertragenen Dienstleistungen 
nötig sind. Zusätzlich sind gesetzliche Aufbewahrungsfristen zu beachten. 
Daraus ergibt sich eine unterschiedliche Dauer der gespeicherten Daten ? 
je nach deren Zweck. So sind zB Daten über Leistungsauszahlungen an 
KundInnen nach bundeshaushaltsrechtlichen Vorschriften 7 Jahre 
aufzubewahren, öffentlich rechtliche Forderungen an KundInnen sind dagegen 
bis zur Verjährung zu betreiben. Dementsprechend gibt es sowohl 
?automatisierte? Löschroutinen ? wie zB für an das Bundesrechenzentrum 
übermittelte Daten -  als auch das Recht von Einzelpersonen, die Löschung 
von unrechtmäßig verarbeiteten Daten zu verlangen. 
Mit freundlichen Grüßen
                
            
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                    Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
                
            
        
    
                
                
            
                
                    
                        Sehr geehrte(r) Anfragende(r),
zu Ihrer allgemein gehaltenen Anfrage kann ausgeführt werden, dass das AMS 
verschi…
                    
                
            
            
            
        - Von
 - Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
 - Betreff
 - Speicherung von Daten durch das AMS [#439]
 - Datum
 - 20. November 2015 09:43
 - Status
 - Warte auf Antwort
 
Sehr geehrte(r) Anfragende(r),
zu Ihrer allgemein gehaltenen Anfrage kann ausgeführt werden, dass das AMS 
verschiedene Datenarten zu verschiedenen Zwecken verarbeitet und 
speichert. Einen Überblick bietet hier § 25 AMSG 
(Arbeitsmarktservicegesetz), der eine Auflistung der Datenarten 
beinhaltet.
Die Skartierung und Archivierung von Daten regelt ergänzend die 
?Bundesrichtlinie zum schriftlichen Geschäftsverkehr, Skartierung und 
Systematik der Geschäftsbereiche? (siehe Anlage). 
Das AMS unterliegt in seiner Tätigkeit dem Datenschutzgesetz, was 
bedeutet, dass Daten grundsätzlich solange gespeichert werden, wie deren 
Speicherung für die Erbringung der dem AMS übertragenen Dienstleistungen 
nötig sind. Zusätzlich sind gesetzliche Aufbewahrungsfristen zu beachten. 
Daraus ergibt sich eine unterschiedliche Dauer der gespeicherten Daten ? 
je nach deren Zweck. So sind zB Daten über Leistungsauszahlungen an 
KundInnen nach bundeshaushaltsrechtlichen Vorschriften 7 Jahre 
aufzubewahren, öffentlich rechtliche Forderungen an KundInnen sind dagegen 
bis zur Verjährung zu betreiben. Dementsprechend gibt es sowohl 
?automatisierte? Löschroutinen ? wie zB für an das Bundesrechenzentrum 
übermittelte Daten -  als auch das Recht von Einzelpersonen, die Löschung 
von unrechtmäßig verarbeiteten Daten zu verlangen. 
Mit freundlichen Grüßen
                
            
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            Anfragesteller/in
        
    
                
                
            
                
                    
                        Sehr geehrte Damen und Herren,
folgende Punkte bitte ich Sie noch genauer zu erläutern:
Die sogenannten Stammdate…
                    
                
            
            
            
                
                
                    
                        An
                        Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
                    
                
                
                
                    Details
                    
                
            
        - Von
 - Anfragesteller/in
 - Betreff
 - AW: Speicherung von Daten durch das AMS [#439]
 - Datum
 - 23. November 2015 15:17
 - An
 - Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
 - Status
 
Sehr geehrte Damen und Herren,
folgende Punkte bitte ich Sie noch genauer zu erläutern:
Die sogenannten Stammdaten gemäß §25 AMSG der Arbeitslosen , wie lange werden diese konkret gespeichert? 
Im Dokument Skartierung11-1.doc, dass Sie beigefügt haben, ist unter dem Punkt 6.8.3.2.1 Aufbewahrungsfristen folgendes vermerkt:
„Endgültige Aussonderung aus der Karteiführung
Unterlagen über Leistungsbezüge sind 5 Jahre – gerechnet vom 01.01. des auf das Ende des Bezuges folgenden Jahres – aufzubewahren und dann zu vernichten. Die Karteiblätter dieser Geschäftsfälle sind jedoch zunächst im Karteiblattarchiv weiterhin aufzubewahren. Erst wenn diese ehemaligen LeistungsbezieherInnen das 75. Lebensjahr vollendet haben, können auch deren Karteiblätter vernichtet werden."
Bei Karteien handelt es sich um (mittlerweile ?) elektronische Dateien oder um tatsächliche Karteien in Papierform? 
Die Aufbewahrungsfrist im Karteiblattarchiv bis zum 75. Lebensjahr finde ich persönlich erschreckend. Ist eine solche lange Speicherung von Dateien/Karteien sachlich sinnvoll? Handelt es sich hierbei um die sogenannten Stammdaten der Arbeitslosen gemäß §25 AMSG? 
PST-, ADG-, SDG-, BTR-Daten sowie ABV-Daten. Was bedeuten diese Kürzel und wie lange werden diese Daten konkret gespeichert?
Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in
Anfragenr: 439
Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Postanschrift
Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>
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Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.at versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.at/hilfe/fuer-beho…
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            Anfragesteller/in
        
    
                
                
            
                
                    
                        Sehr geehrte Damen und Herren,
meine Anfrage "Speicherung von Daten durch das AMS" vom 14.11.2015 (#439) wurde vo…
                    
                
            
            
            
                
                
                    
                        An
                        Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
                    
                
                
                
                    Details
                    
                
            
        - Von
 - Anfragesteller/in
 - Betreff
 - AW: AW: Speicherung von Daten durch das AMS [#439]
 - Datum
 - 20. Januar 2016 19:20
 - An
 - Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
 - Status
 
Sehr geehrte Damen und Herren,
meine Anfrage "Speicherung von Daten durch das AMS" vom 14.11.2015 (#439) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 11 Tage überschritten.
Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage.
Mit freundlichen Grüßen,
Antragsteller/in Antragsteller/in
Anfragenr: 439
Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Postanschrift
Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>
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Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.at versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.at/hilfe/fuer-beho…
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                    Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
                
            
        
    
                
                
            
                
                    
                        Ihre Anfrage an das Sozialministerium Sehr geehrtAntragsteller/in
wir dürfen Sie bezüglich Ihrer Anfrage ersuchen…
                    
                
            
            
            
        - Von
 - Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
 - Betreff
 - Ihre Anfrage an das Sozialministerium
 - Datum
 - 29. Januar 2016 13:00
 - Status
 - Anfrage abgeschlossen
 
Sehr geehrtAntragsteller/in
wir dürfen Sie bezüglich Ihrer Anfrage ersuchen, sich direkt mit unserer Servicestelle in Verbindung zu setzen.
Bitte kontaktieren Sie mich telefonisch oder per Mail.
Herzlichen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
                
            
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