Speicherung von Passbildern

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Lt. Passgesetz sind Sie für die Ausstellung von Diplomatenpässen zuständig. Speichern Sie die Lichtbilder, die Ihnen für die Ausstellung der Pässe zur Verfügung gestellt werden auch nach erfolgter Ausstellung des Passes weiterhin? Zu welchem Zweck und für wie lange?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    31. März 2015
  • Frist
    26. Mai 2015
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Anfragesteller/in
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Ausku…
An Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Speicherung von Passbildern [#336]
Datum
31. März 2015 18:09
An
Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
Lt. Passgesetz sind Sie für die Ausstellung von Diplomatenpässen zuständig. Speichern Sie die Lichtbilder, die Ihnen für die Ausstellung der Pässe zur Verfügung gestellt werden auch nach erfolgter Ausstellung des Passes weiterhin? Zu welchem Zweck und für wie lange?
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in
Anfragesteller/in
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Anfrage "Speicherung von Passbildern" vom 31.03.2015 (#336) wurde von Ihnen …
An Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
AW: Speicherung von Passbildern [#336]
Datum
27. Mai 2015 17:51
An
Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Anfrage "Speicherung von Passbildern" vom 31.03.2015 (#336) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 336 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten
Sehr geehrtAntragsteller/in Der Eingang Ihrer Anfrage konnte im Bundesministerium für Europa, Integration und Äuß…
Von
Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten
Betreff
WG: Speicherung von Passbildern [#336]
Datum
28. Mai 2015 10:33
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in Der Eingang Ihrer Anfrage konnte im Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres nicht verzeichnet werden. Mit besten Grüßen