Staatsangehörigkeit

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Wie bekomme ich meine Staatsangehörigkeit ?
Bin in Österreich geboren. Und möchte eine Staatsangehörigkeit.
Besten Dank

Antragsteller/in Antragsteller/in

Anfrage muss klassifiziert werden

  • Datum
    22. August 2020
  • Frist
    17. Oktober 2020
  • 0 Follower:innen
Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft…
An Bundesministerium für Inneres Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Staatsangehörigkeit [#2016]
Datum
22. August 2020 14:04
An
Bundesministerium für Inneres
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft: Wie bekomme ich meine Staatsangehörigkeit ? Bin in Österreich geboren. Und möchte eine Staatsangehörigkeit. Besten Dank Antragsteller/in Antragsteller/in Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für Inneres
Sehr geehrtAntragsteller/in zu Ihrer gegenständlichen Anfrage kann - sofern sich diese auf den Erwerb der öst…
Von
Bundesministerium für Inneres
Betreff
WG: Staatsangehörigkeit [#2016]
Datum
26. August 2020 07:48
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in zu Ihrer gegenständlichen Anfrage kann - sofern sich diese auf den Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft bezieht - seitens der für das Aufenthalts-und Staatsbürgerschaftswesen zuständigen Fachabteilung des BM.I Folgendes mitgeteilt werden: Grundsätzlich kann einem Fremden gem. § 10 Abs. 1 Staatsbürgerschaftsgesetz die Staatsbürgerschaft verliehen werden, wenn er mindestens 10 Jahre rechtmäßig und ununterbrochen in Österreich aufhältig war und davon mindestens fünf Jahre niedergelassen ist und die allgemeinen Verleihungsvoraussetzungen wie Unbescholtenheit, gesicherter Lebensunterhalt, Sprachkenntnisse auf B1 Niveau, Ausscheiden aus dem bisherigen Staatsverband etc. erfüllt. Da Sie Ihren Angaben zufolge in Österreich geboren sind, können Sie die österreichische Staatsbürgerschaft nach einem mindestens sechsjährigen ununterbrochenen rechtmäßigen Aufenthalt in Österreich erwerben, sofern alle Verleihungsvoraussetzungen vorliegen. Weitere Infos können auch unter https://www.oesterreich.gv.at/themen/leben_in_oesterreich/staatsbuergerschaft/1/Seite.260422.html und https://www.migration.gv.at/de/leben-und-arbeiten-in-oesterreich/rahmenbedingungen-der-integration/staatsbuergerschaft/ nachgelesen werden. Abschließend darf angemerkt werden, dass die Vollziehung des Staatsbürgerschaftsgesetzes in die alleinige Kompetenz der Bundesländer fällt, für weitere konkrete Fragen wenden Sie sich daher an das aufgrund Ihres Wohnsitzes zuständige Amt der Niederösterreichischen Landesregierung, Abteilung Staatsbürgerschaft, Landhausplatz 1, Haus 17A, 3109 St. Pölten, Email: <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>>. Mit freundlichen Grüßen
Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in ...wo ist der unterschied zwischen Staatsangehörigkeit und Staatsbürgerschaft. Mit …
An Bundesministerium für Inneres Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Re: WG: Staatsangehörigkeit [#2016]
Datum
1. September 2020 17:15
An
Bundesministerium für Inneres
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ...wo ist der unterschied zwischen Staatsangehörigkeit und Staatsbürgerschaft. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 2016 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für Inneres
Sehr geehrtAntragsteller/in im Staatsbürgerschaftsgesetz wird unterschieden zwischen Staatsbürgerschaft, damit is…
Von
Bundesministerium für Inneres
Betreff
AW: WG: Staatsangehörigkeit [#2016]
Datum
4. September 2020 08:15
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in im Staatsbürgerschaftsgesetz wird unterschieden zwischen Staatsbürgerschaft, damit ist nur die österreichische Staatsbürgerschaft gemeint, und der Staatsangehörigkeit, die Bezeichnung für die Staatsbürgerschaft eines anderen Landes. Mit freundlichen Grüßen