Termine zum Informationsfreiheitsgesetz (ab März 2022)

Anfrage an: Bundeskanzleramt
Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

An welchen Terminen mit Externen (beispielsweise Ländervertreter*innen, Vertreter*innen von Gemeindebund oder Städtebund, Vertreter*innen anderer Ministerien, Vertreter*innen von NGOs), bei denen das geplante Informationsfreiheitsgesetz besprochen wurde, hat Bundesministerin Karoline Edtstadler seit 9. März 2022 teilgenommen und welche Organisationen bzw. Vertreter*innen von Organisationen waren an diesen beteiligt?

An welchen Terminen mit Externen (beispielsweise Ländervertreter*innen, Vertreter*innen von Gemeindebund oder Städtebund, Vertreter*innen anderer Ministerien, Vertreter*innen von NGOs), bei denen das geplante Informationsfreiheitsgesetz besprochen wurde, haben Mitarbeiter*innen des Kabinetts von Bundesministerin Karoline Edtstadler seit 9. März 2022 teilgenommen und welche Organisationen bzw. Vertreter*innen von Organisationen waren an diesen beteiligt?

In der heutigen Pressekonferenz zur "Reform des Korruptionsstrafrechts" sprach Bundesministerin Karoline Edtstadler von "5 absolvierten Verhandlungsrunden". An welchen Terminen haben diese Verhandlungsrunden, an denen über das geplante Informationsfreiheitsgesetz verhandelt wurde, stattgefunden und welche Organisationen bzw. Vertreter*innen von Organisationen waren an diesen beteiligt?

Ich stelle diese Anfrage als Schriftführer des Vereins Chaos Computer Club Wien (https://c3w.at/) und beabsichtige, die Informationen und Dokumente für weitere Analysen und Veröffentlichungen zu verwenden. Ich erfülle die vom Verwaltungsgerichtshof in seiner Entscheidung Ra 2017/03/0083-10 (29. Mai 2018) festgehaltenen Kriterien eines sogenannten "social watchdog". In dieser Entscheidung hat der VwGH unter anderem festgestellt, dass es bei Anfragen nach dem Auskunftspflichtgesetz geboten sein kann, dem Auskunftswerber Zugang zu den relevanten Dokumenten zu gewähren.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    12. Januar 2023
  • Frist
    9. März 2023
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Erwin Ernst Steinhammer
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Ausku…
An Bundeskanzleramt Details
Von
Erwin Ernst Steinhammer
Betreff
Termine zum Informationsfreiheitsgesetz (ab März 2022) [#2807]
Datum
12. Januar 2023 13:13
An
Bundeskanzleramt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
An welchen Terminen mit Externen (beispielsweise Ländervertreter*innen, Vertreter*innen von Gemeindebund oder Städtebund, Vertreter*innen anderer Ministerien, Vertreter*innen von NGOs), bei denen das geplante Informationsfreiheitsgesetz besprochen wurde, hat Bundesministerin Karoline Edtstadler seit 9. März 2022 teilgenommen und welche Organisationen bzw. Vertreter*innen von Organisationen waren an diesen beteiligt? An welchen Terminen mit Externen (beispielsweise Ländervertreter*innen, Vertreter*innen von Gemeindebund oder Städtebund, Vertreter*innen anderer Ministerien, Vertreter*innen von NGOs), bei denen das geplante Informationsfreiheitsgesetz besprochen wurde, haben Mitarbeiter*innen des Kabinetts von Bundesministerin Karoline Edtstadler seit 9. März 2022 teilgenommen und welche Organisationen bzw. Vertreter*innen von Organisationen waren an diesen beteiligt? In der heutigen Pressekonferenz zur "Reform des Korruptionsstrafrechts" sprach Bundesministerin Karoline Edtstadler von "5 absolvierten Verhandlungsrunden". An welchen Terminen haben diese Verhandlungsrunden, an denen über das geplante Informationsfreiheitsgesetz verhandelt wurde, stattgefunden und welche Organisationen bzw. Vertreter*innen von Organisationen waren an diesen beteiligt? Ich stelle diese Anfrage als Schriftführer des Vereins Chaos Computer Club Wien (https://c3w.at/) und beabsichtige, die Informationen und Dokumente für weitere Analysen und Veröffentlichungen zu verwenden. Ich erfülle die vom Verwaltungsgerichtshof in seiner Entscheidung Ra 2017/03/0083-10 (29. Mai 2018) festgehaltenen Kriterien eines sogenannten "social watchdog". In dieser Entscheidung hat der VwGH unter anderem festgestellt, dass es bei Anfragen nach dem Auskunftspflichtgesetz geboten sein kann, dem Auskunftswerber Zugang zu den relevanten Dokumenten zu gewähren.
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Erwin Ernst Steinhammer Anfragenr: 2807 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/2807/ Postanschrift Erwin Ernst Steinhammer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Erwin Ernst Steinhammer
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
GZ 2023-0.038.646; In der Anlage wird ein Schreiben des Bundeskanzleramtes übermittelt. Freundliche Grüße
In der Anlage wird ein Schreiben des Bundeskanzleramtes übermittelt. Freundliche Grüße
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
In der Anlage wird ein Schreiben des Bundeskanzleramtes übermittelt. Freundliche Grüße
Von
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
Betreff
GZ 2023-0.038.646; Auskunftspflichtgesetz; Termine zum Informationsfreiheitsgesetz (ab März 2022) [#2807]
Datum
23. Februar 2023 10:36
Status
Nicht-öffentliche Anhänge:
2023-0-038-646-2-a-ausgang-an-herrn-steinhammer-23-02-2023-erwin-ernst-steinhammer.pdf
417,7 KB
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20,8 KB


In der Anlage wird ein Schreiben des Bundeskanzleramtes übermittelt. Freundliche Grüße