Transparenz bei Sachverständigen

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Welche gesetzlichen Möglichkeiten haben Bürger, gegebenenfalls die Geschäftsverbindungen von Sachverständigen zu überprüfen, wenn sie den Verdacht hegen, dass der vom Gericht beigezogene SV auch für jene Seite arbeitet, die zur Zahlung verurteilt wird?

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  • Datum
    16. Dezember 2014
  • Frist
    10. Februar 2015
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Anfragesteller/in
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Ausku…
An Bundesministerium für Justiz Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Datum
16. Dezember 2014 17:19
An
Bundesministerium für Justiz
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
Welche gesetzlichen Möglichkeiten haben Bürger, gegebenenfalls die Geschäftsverbindungen von Sachverständigen zu überprüfen, wenn sie den Verdacht hegen, dass der vom Gericht beigezogene SV auch für jene Seite arbeitet, die zur Zahlung verurteilt wird?
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Antragsteller/in Antragsteller/in Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in
Bundesministerium für Justiz
Seite 2 des Antwortbriefes ...konnte (§ 355 Abs. 2 ZPO). Über einen solchen Antrag hat in der Folge das Gericht - …
Von
Bundesministerium für Justiz
Via
Briefpost
Betreff
Datum
5. Januar 2015
Status
Information nicht vorhanden
Seite 2 des Antwortbriefes ...konnte (§ 355 Abs. 2 ZPO). Über einen solchen Antrag hat in der Folge das Gericht - nach Prüfung der behaupteten Ablehnungsgründe - zu entscheiden (§356 ZPO) Für den Fall, dass Gründe für eine mögliche Befangenheit des gerichtlich bestellten Sachverständigen erst nach Beendigung des Gerichtsverfahrens hervorkommen sollten und Sie der Auffassung sind, dass Ihnen durch die gutachterliche Verfahrenstätigkeit ein Schaden entstanden ist, so können Sie mit zivilrechtlicher Schadenersatzklage gegen den Sachverständigen Ersatz fordern. Auch der Sachverständige selbst ist - wie Ihnen bereits mit Scheiben vom 11. März 2013 mitgeteilt wurde - verpflichtet, in dem Gerichtsverfahren, in dem er zum Sachverständigen bestellt wurde, auf allfällige Ausschließungs- oder Befangenheitsgründe seinerseits hinzuweisen. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Justiz
Kein Nachrichtentext
Von
Bundesministerium für Justiz
Via
Briefpost
Betreff
Datum
10. Januar 2015
Status
Information nicht vorhanden
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Bundesministerium für Justiz
Seite 2: ...konnte (§ 355 Abs. 2 ZPO). Über einen solchen Antrag hat in der Folge das Gericht - nach Prüfung der b…
Von
Bundesministerium für Justiz
Via
Briefpost
Betreff
Datum
10. Januar 2015
Status
Information nicht vorhanden
Seite 2: ...konnte (§ 355 Abs. 2 ZPO). Über einen solchen Antrag hat in der Folge das Gericht - nach Prüfung der behaupteten Ablehnuungsgründe - zu entscheiden (§ 356 ZPO) Für den Fall, dass Gründe für eine mögliche Befangenheit des gerichtlich bestellten Sachverständigen erst nach Beendigung des Gerichtsverfahrens hervorkommen sollten und Sie der Auffassung sind, dass Ihnen durch die gutachterliche Verfahrenstätigkeit ein Schaden entstanden ist, so können Sie mit zivilrechtlicher Schadenersatzklage gegen den Sachverständigen Ersatz fordern. Auch der Sachverständige selbst ist - wie Ihnen bereits mit Schreiben vom 11. März 2013 mitgeteilt wurde - verpflichtet, in dem Gerichtsverfahren, in dem er zum Sachverständigen bestellt wurde, auf allfällige Ausschließungs- oder Befangenheitsgründe seinerseits hinzuweisen. Mit freundlichen Grüßen
Anfragesteller/in
Sehr geehrt<< Anrede >> verbindlichen Dank für Ihr ausführliches Antwortschreiben, leider ist das The…
An Bundesministerium für Justiz Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Datum
10. Januar 2015 11:15
An
Bundesministerium für Justiz
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> verbindlichen Dank für Ihr ausführliches Antwortschreiben, leider ist das Thema verfehlt worden. Bei meiner Anfrage ging es nicht darum, d a s s ein Sachverständiger gefehlt hat, sondern um die Möglichkeit Betroffener, vor weiteren eigenen gerichtlichen Schritten selbst festzustellen, o b dies der Fall ist... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>