Transport des" Schwarzen Kreuz" April 1922

Anfrage an: Bundeskanzleramt
Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Im Aktenbestand des österreichischen Staatsarchiv befindet sich das Aktenmaterial des dem österreichischen Bundeskanzleramt direkt unterstellten Transport des " Schwarzen Kreuz" mit zahlreichen Ausnahmegenehmigungen zB Holz-statt verlöteter Zinksärge, Durchführung ohne Leichenscheine und der Fristsetzung April 1922. Wo befindet sich das vollständige Aktenmaterial zu dem erstmalig den österreichischen Bundeskanzleramt unterstellten und als " streng vertraulich " gekennzeichneten Vorganges mit Transport nach Triest und Weitertransport durch die Südbahn (Triest-Aussig/Böhmen)? Wieso war bei diesem Transport von " Leichen" eine Anfrage beim Gesundheitsministerium notwendig, ob " gesundheitliche Bedenken" bestehen notwendig? Wer ist Ansprechpartner für weitergehende Fragen zu diesem beim Bundeskanzleramt angesiedelten Vorgang?

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    22. Juni 2017
  • Frist
    17. August 2017
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Anfragesteller/in
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Ausku…
An Bundeskanzleramt Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Transport des" Schwarzen Kreuz" April 1922 [#807]
Datum
22. Juni 2017 08:51
An
Bundeskanzleramt
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
Im Aktenbestand des österreichischen Staatsarchiv befindet sich das Aktenmaterial des dem österreichischen Bundeskanzleramt direkt unterstellten Transport des " Schwarzen Kreuz" mit zahlreichen Ausnahmegenehmigungen zB Holz-statt verlöteter Zinksärge, Durchführung ohne Leichenscheine und der Fristsetzung April 1922. Wo befindet sich das vollständige Aktenmaterial zu dem erstmalig den österreichischen Bundeskanzleramt unterstellten und als " streng vertraulich " gekennzeichneten Vorganges mit Transport nach Triest und Weitertransport durch die Südbahn (Triest-Aussig/Böhmen)? Wieso war bei diesem Transport von " Leichen" eine Anfrage beim Gesundheitsministerium notwendig, ob " gesundheitliche Bedenken" bestehen notwendig? Wer ist Ansprechpartner für weitergehende Fragen zu diesem beim Bundeskanzleramt angesiedelten Vorgang?
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in
Bundeskanzleramt
GZ BKA-184.490/0014-I/8/2017; Transport des" Schwarzen Kreuz" mit zahlreichen Ausnahmegenehmigungen - April 1922; …
Von
Bundeskanzleramt
Betreff
GZ BKA-184.490/0014-I/8/2017; Transport des" Schwarzen Kreuz" mit zahlreichen Ausnahmegenehmigungen - April 1922; Plattform Frag den Staat; Beantragung einer Auskunft gem §= A7 2, 3 AuskunftspflichtG
Datum
31. Juli 2017 12:25
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
Erledigung_an_Frau_SAMMET_BKA-184.490_0014-I_8_2017_31.07.2017_Susanne_Sammet.pdf
448,7 KB