Umsetzung der Freizügigkeitsrichtlinie

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

- Werden durch die konsularischen Vertretungen Österreichs bei Anträgen auf Einreisevisa gemäß Artikel 5 der Richtlinie 2004/38/EG bzw. § 15b Fremdenpolizeigesetz stets widerrechtlich 60 € Visagebühr erhoben? Wenn nein, wieso wurden diese Gebühren bei der Antragsstellung durch meine Großmutter am 19. April in Teheran erhoben?
- Verwenden die konsularischen Vertretungen Österreichs für die Antragsstellung auf Einreisevisa gemäß Artikel 5 der Richtlinie 2004/38/EG bzw. § 15b Fremdenpolizeigesetz die von der EU-Kommission vorgesehenen Schengen-Antragsformulare? Wenn ja, wieso wurde meine Großmutter am 19. April gezwungen einen zusätzlichen formlosen Antrag zu formulieren und einzureichen obwohl das Schengen-Antragsformular von uns ausgefüllt und eingereicht wurde?
- Wie interpretiert das Außenministerium aus § 15b Abs. 2 FPG: "[...]Amtshandlungen im Zusammenhang mit der Erteilung von Visa an begünstigte Drittstaatsangehörige sind prioritär zu führen[...]" die Wörter "mit priorität zu führen"?
- Wieviele Schengenvisa wurden seit dem 19. April 2016 bis heute, 8. Mai 2016 durch die konsularische Vertretung in Teheran erteilt?
- Wieviele Einreisevisa gemäß Artikel 5 der Richtlinie 2004/38/EG bzw. § 15b Fremdenpolizeigesetz wurden seit dem 19. April 2016 bis heute, 8. Mai 2016 durch die konsularische Vertretung in Teheran erteilt?
- Wie erklärt sich, dass seit der Beantragung des Einreisevisums meiner Großmutter, die im Visahandbuch,(K(2010) 1620 endgültig) mehr als 15 Tage vergangen sind ohne dass es zu einer Entscheidung gekommen ist?
- Fordern konsularische Vertretungen Österreichs in Fällen von Einreisevisa gemäß Artikel 5 der Richtlinie 2004/38/EG bzw. § 15b Fremdenpolizeigesetz stets richtlinienwidrige Nachweise? Also Nachweis von Wohnraum bzw. Nachweis von finanziellen Mitteln? Wenn nein, wieso wurden diese von meiner Großmutter gefordert, und bei Nichteinreichen von geforderten Unterlagen mit der Nichtbearbeitung des Antrags gedroht?
- Was bedeutet für das Außenministerium der Begriff des "begründeten Ausnahmefalles" in der Praxis? In Deutschland bedeutet das, dass zumindest dem Antragsteller die Gründe für den Ausnahmefall vor Ende der Regelfrist, hier 15 Kalendertage, schriftlich mitgeteilt werden müssen. Eine solche Mitteilung ist bis heute nicht von Seiten der konsularischen Abteilung österreichischen Botschaft erfolgt.
- Wieso wird auf der Website der österreichischen Vertretung nicht auf die kostenlose Erteilung von Einreisevisa hingewiesen bzw. auf unionsrechtliche Vorgaben hingewiesen?
- Wie lautet die separate Konsulats-Rufnummer für Familienangehörige? Meine Mutter versucht fast täglich die Konsulatsabteilung telefonisch auf der allgemeinen +98 21 2275 0046 zu erreichen. Sie haben ein Terminvergabesystem für das österreichische Konsulat in Teheran und müssten darum gemäß Visahandbuch (K(2010) 1620 endgültig - Seite 102) eine separate Rufnummer für Familienangehörige eingerichtet haben.
- Aus welchen Gründen kann die Erteilung des Visaantrages meiner Großmutter weiterhin verzögert werden? Laut Herrn Breiteneder von Sektion IV kann der Visaantrag bis zu 60 Kalendertage bearbeitet werden und nannte hierfür das Konsultationsverfahren. Fakt ist, dass meine Großmutter zuletzt vor über 10 Jahren im Schengengebiet war und rechtzeitig ausgereist ist und somit keine Einreiseperre im VIS eingetragen sein kann, weil niemals erteilt. Wieso soll dann ein mögliches Konsultationsverfahren zu führen sein, wenn es nix gibt was mit anderen Mitgliedsstaaten zu konsultieren sei?

Und nur für mein privates Interesse:
- Warum tragen die weiblichen iranischen Ortskräfte im Bereich des Publikumsverkehrs(=öffentlicher Raum) keine Kopftücher, so wie es die iranischen Sittengesetze für Frauen im öffentlichen Raum es fordern? Gibt es hierzu eine schriftliche Weisung? Betrachtet Österreich das Gelände der Botschaft entgegen der üblichen Auffassung als exterritoriales Gebiet?

Falls Sie sich bezüglich der Identität meiner Großmutter informieren wollen, so bitte ich Herrn Breiteneder von Sektion IV oder Herrn Kienzle zu konsultieren. Eine Generalvollmacht für mich erteilt von meiner Großmutter ist dem acht-seitigen Schreiben zum Visaantrag vom 19. April beigelegt.

Ich bitte um eine schnelle und wohlwollende Beantwortung meiner Anfrage. Gerne können die Fragen auch Stück für Stück, aka "kleckerweise" beantwortet werden.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    8. Mai 2016
  • Frist
    3. Juli 2016
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Aras Abbasi
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Ausku…
An Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten Details
Von
Aras Abbasi
Betreff
Umsetzung der Freizügigkeitsrichtlinie [#617]
Datum
8. Mai 2016 13:33
An
Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
- Werden durch die konsularischen Vertretungen Österreichs bei Anträgen auf Einreisevisa gemäß Artikel 5 der Richtlinie 2004/38/EG bzw. § 15b Fremdenpolizeigesetz stets widerrechtlich 60 € Visagebühr erhoben? Wenn nein, wieso wurden diese Gebühren bei der Antragsstellung durch meine Großmutter am 19. April in Teheran erhoben? - Verwenden die konsularischen Vertretungen Österreichs für die Antragsstellung auf Einreisevisa gemäß Artikel 5 der Richtlinie 2004/38/EG bzw. § 15b Fremdenpolizeigesetz die von der EU-Kommission vorgesehenen Schengen-Antragsformulare? Wenn ja, wieso wurde meine Großmutter am 19. April gezwungen einen zusätzlichen formlosen Antrag zu formulieren und einzureichen obwohl das Schengen-Antragsformular von uns ausgefüllt und eingereicht wurde? - Wie interpretiert das Außenministerium aus § 15b Abs. 2 FPG: "[...]Amtshandlungen im Zusammenhang mit der Erteilung von Visa an begünstigte Drittstaatsangehörige sind prioritär zu führen[...]" die Wörter "mit priorität zu führen"? - Wieviele Schengenvisa wurden seit dem 19. April 2016 bis heute, 8. Mai 2016 durch die konsularische Vertretung in Teheran erteilt? - Wieviele Einreisevisa gemäß Artikel 5 der Richtlinie 2004/38/EG bzw. § 15b Fremdenpolizeigesetz wurden seit dem 19. April 2016 bis heute, 8. Mai 2016 durch die konsularische Vertretung in Teheran erteilt? - Wie erklärt sich, dass seit der Beantragung des Einreisevisums meiner Großmutter, die im Visahandbuch,(K(2010) 1620 endgültig) mehr als 15 Tage vergangen sind ohne dass es zu einer Entscheidung gekommen ist? - Fordern konsularische Vertretungen Österreichs in Fällen von Einreisevisa gemäß Artikel 5 der Richtlinie 2004/38/EG bzw. § 15b Fremdenpolizeigesetz stets richtlinienwidrige Nachweise? Also Nachweis von Wohnraum bzw. Nachweis von finanziellen Mitteln? Wenn nein, wieso wurden diese von meiner Großmutter gefordert, und bei Nichteinreichen von geforderten Unterlagen mit der Nichtbearbeitung des Antrags gedroht? - Was bedeutet für das Außenministerium der Begriff des "begründeten Ausnahmefalles" in der Praxis? In Deutschland bedeutet das, dass zumindest dem Antragsteller die Gründe für den Ausnahmefall vor Ende der Regelfrist, hier 15 Kalendertage, schriftlich mitgeteilt werden müssen. Eine solche Mitteilung ist bis heute nicht von Seiten der konsularischen Abteilung österreichischen Botschaft erfolgt. - Wieso wird auf der Website der österreichischen Vertretung nicht auf die kostenlose Erteilung von Einreisevisa hingewiesen bzw. auf unionsrechtliche Vorgaben hingewiesen? - Wie lautet die separate Konsulats-Rufnummer für Familienangehörige? Meine Mutter versucht fast täglich die Konsulatsabteilung telefonisch auf der allgemeinen +98 21 2275 0046 zu erreichen. Sie haben ein Terminvergabesystem für das österreichische Konsulat in Teheran und müssten darum gemäß Visahandbuch (K(2010) 1620 endgültig - Seite 102) eine separate Rufnummer für Familienangehörige eingerichtet haben. - Aus welchen Gründen kann die Erteilung des Visaantrages meiner Großmutter weiterhin verzögert werden? Laut Herrn Breiteneder von Sektion IV kann der Visaantrag bis zu 60 Kalendertage bearbeitet werden und nannte hierfür das Konsultationsverfahren. Fakt ist, dass meine Großmutter zuletzt vor über 10 Jahren im Schengengebiet war und rechtzeitig ausgereist ist und somit keine Einreiseperre im VIS eingetragen sein kann, weil niemals erteilt. Wieso soll dann ein mögliches Konsultationsverfahren zu führen sein, wenn es nix gibt was mit anderen Mitgliedsstaaten zu konsultieren sei? Und nur für mein privates Interesse: - Warum tragen die weiblichen iranischen Ortskräfte im Bereich des Publikumsverkehrs(=öffentlicher Raum) keine Kopftücher, so wie es die iranischen Sittengesetze für Frauen im öffentlichen Raum es fordern? Gibt es hierzu eine schriftliche Weisung? Betrachtet Österreich das Gelände der Botschaft entgegen der üblichen Auffassung als exterritoriales Gebiet? Falls Sie sich bezüglich der Identität meiner Großmutter informieren wollen, so bitte ich Herrn Breiteneder von Sektion IV oder Herrn Kienzle zu konsultieren. Eine Generalvollmacht für mich erteilt von meiner Großmutter ist dem acht-seitigen Schreiben zum Visaantrag vom 19. April beigelegt. Ich bitte um eine schnelle und wohlwollende Beantwortung meiner Anfrage. Gerne können die Fragen auch Stück für Stück, aka "kleckerweise" beantwortet werden.
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Aras Abbasi <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Aras Abbasi << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Aras Abbasi
Aras Abbasi
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Anfrage "Umsetzung der Freizügigkeitsrichtlinie" vom 08.05.2016 (#617) wurde…
An Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten Details
Von
Aras Abbasi
Betreff
AW: Umsetzung der Freizügigkeitsrichtlinie [#617]
Datum
4. Juli 2016 12:07
An
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Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Anfrage "Umsetzung der Freizügigkeitsrichtlinie" vom 08.05.2016 (#617) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Aras Abbasi Anfragenr: 617 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Aras Abbasi << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Aras Abbasi
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Anfrage "Umsetzung der Freizügigkeitsrichtlinie" vom 08.05.2016 (#617) wurde…
An Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten Details
Von
Aras Abbasi
Betreff
AW: AW: Umsetzung der Freizügigkeitsrichtlinie [#617]
Datum
12. Juli 2016 10:37
An
Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Anfrage "Umsetzung der Freizügigkeitsrichtlinie" vom 08.05.2016 (#617) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 9 Tage überschritten. Auf die letzte Frage bezüglich der Einhaltung der iranischen Sittengesetze verzichte ich. Ich habe die Nichtbeantwortung meiner Anfrage als indirekten Hinweis von Kenntnis der fehlerhaften Durchführung der Richtlinie durch die österreichischen Auslandsvertretungen durch das Außenministerium gewertet und dies auch in das Visabeschwerdeverfahren eingearbeitet. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Aras Abbasi Anfragenr: 617 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Aras Abbasi << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Aras Abbasi
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Anfrage "Umsetzung der Freizügigkeitsrichtlinie" vom 08.05.2016 (#617) wurde…
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Von
Aras Abbasi
Betreff
AW: AW: AW: Umsetzung der Freizügigkeitsrichtlinie [#617]
Datum
13. Juli 2016 12:30
An
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Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Anfrage "Umsetzung der Freizügigkeitsrichtlinie" vom 08.05.2016 (#617) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 10 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Aras Abbasi Anfragenr: 617 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Aras Abbasi << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Aras Abbasi
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Anfrage "Umsetzung der Freizügigkeitsrichtlinie" vom 08.05.2016 (#617) wurde…
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Aras Abbasi
Betreff
AW: AW: AW: AW: Umsetzung der Freizügigkeitsrichtlinie [#617]
Datum
14. Juli 2016 15:40
An
Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Anfrage "Umsetzung der Freizügigkeitsrichtlinie" vom 08.05.2016 (#617) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 12 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Aras Abbasi Anfragenr: 617 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Aras Abbasi << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Aras Abbasi
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Anfrage "Umsetzung der Freizügigkeitsrichtlinie" vom 08.05.2016 (#617) wurde…
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Von
Aras Abbasi
Betreff
AW: AW: AW: AW: AW: Umsetzung der Freizügigkeitsrichtlinie [#617]
Datum
15. Juli 2016 01:10
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Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Anfrage "Umsetzung der Freizügigkeitsrichtlinie" vom 08.05.2016 (#617) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 12 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Aras Abbasi Anfragenr: 617 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Aras Abbasi << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Ihr Email vom 12. Juli 2016, GZ. BMEIA-IR.4.15.08/0311-IV.2a/2016
Von
Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten
Betreff
Ihr Email vom 12. Juli 2016, GZ. BMEIA-IR.4.15.08/0311-IV.2a/2016
Datum
15. Juli 2016 15:15
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Aras Abbasi
AW: Ihr Email vom 12. Juli 2016, GZ. BMEIA-IR.4.15.08/0311-IV.2a/2016 [#617] Sehr geehrt<< Anrede >>
An Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten Details
Von
Aras Abbasi
Betreff
AW: Ihr Email vom 12. Juli 2016, GZ. BMEIA-IR.4.15.08/0311-IV.2a/2016 [#617]
Datum
15. Juli 2016 16:30
An
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Status
Sehr geehrt<< Anrede >> Sehr geehrte Herr/Frau Pfeiffer, Sehr geehrter Herr Lux, vielen Dank für Ihr Antwortschreiben. Leider hat Herr Errol Kienzle mir nicht mitgeteilt, dass die Akte dem BVerwG vorgelegt wurde. Vorgestern habe ich erst die verspätete Antwort von Herrn Errol Kienzle erhalten, dass er mir einen Termin zur Akteneinsicht für den 8. August angebietet. Darauf hatte ich verzichtet und auf die zügige Ausarbeitung der Beschwerdevorentscheidung bestanden. Letzteres habe ich noch nicht erhalten. Heißt das, dass es gemäß § 14 Abs. 2 keine Beschwerdevorentscheidung gibt? Da muss mich mal bei Herrn Kienzle nachhaken. Wenn es ja jetzt beim BVerwG in Wien ist, kann ich ja demnächst die Akteneinsicht in Wien beantragen. Das freut mich. Ich nutze daher die Möglichkeit hiermit meine Anfrage erneut zu stellen, ohne Bezug auf den Verwaltungsakt herzustellen. Da sich ja jemand in Ihrem Ministerium mit meiner Anfrage beschäftigt haben sollte, sollte meine Anfrage ja schneller bearbeitet werden und weniger als 8 Wochen brauchen. Ja... ich weiß.... Wunschdenken. Bestätigen Sie mir bitte zumindest den Empfang meiner Anfrage. Hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft: - Werden durch die konsularischen Vertretungen Österreichs bei Anträgen auf Einreisevisa gemäß Artikel 5 der Richtlinie 2004/38/EG bzw. § 15b Fremdenpolizeigesetz stets (widerrechtlich?) 60 € Visagebühr erhoben? - Verwenden die konsularischen Vertretungen Österreichs für die Antragsstellung auf Einreisevisa gemäß Artikel 5 der Richtlinie 2004/38/EG bzw. § 15b Fremdenpolizeigesetz die von der EU-Kommission vorgesehenen Schengen-Visa-Antragsformulare? - Wie interpretiert das Außenministerium aus § 15b Abs. 2 FPG: "[...]Amtshandlungen im Zusammenhang mit der Erteilung von Visa an begünstigte Drittstaatsangehörige sind prioritär zu führen[...]" die Wörter "mit priorität zu führen"? - Fordern konsularische Vertretungen Österreichs in Fällen von Einreisevisa gemäß Artikel 5 der Richtlinie 2004/38/EG bzw. § 15b Fremdenpolizeigesetz stets richtlinienwidrige Nachweise? Also bspw. Nachweis von Wohnraum bzw. Nachweis von finanziellen Mitteln? - Was bedeutet für das Außenministerium der Begriff des "begründeten Ausnahmefalles" in der Praxis? In Deutschland bedeutet das, dass zumindest dem Antragsteller die Gründe für die Feststellung des Ausnahmefalles vor Ende der Regelfrist, hier 15 Kalendertage, schriftlich mitgeteilt werden müssen. - Wieso wird auf der Website der österreichischen Vertretung nicht auf die kostenlose Erteilung von Einreisevisa bzw. auf unionsrechtliche Vorgaben hingewiesen? - Wie lautet die separate Konsulats-Rufnummer für Familienangehörige? Der Versuch die Konsulatsabteilung telefonisch auf der allgemeinen +98 21 2275 0046 zu erreichen scheitert regelmäßig. Sie haben ein Terminvergabesystem für das österreichische Konsulat in Teheran und müssten darum gemäß Visahandbuch (K(2010) 1620 endgültig - Seite 102) eine separate Rufnummer für Familienangehörige eingerichtet haben. Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Mit freundlichen Grüßen Aras Abbasi Anfragenr: 617 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Aras Abbasi << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten
Automatische Antwort: Ihr Email vom 12. Juli 2016, GZ. BMEIA-IR.4.15.08/0311-IV.2a/2016 [#617]   Ich bin zurzei…
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Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten
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Automatische Antwort: Ihr Email vom 12. Juli 2016, GZ. BMEIA-IR.4.15.08/0311-IV.2a/2016 [#617]
Datum
15. Juli 2016 16:31
Status
Warte auf Antwort
  Ich bin zurzeit nicht im Büro erreichbar. I am out of office. Dienstliche Mails bitte an das Postfach Abteilung IV.2: eMail: <<E-Mail-Adresse>> Abteilung IV.4: eMail: <<E-Mail-Adresse>> MfG KNOLL Anita
Aras Abbasi
AW: Automatische Antwort: Ihr Email vom 12. Juli 2016, GZ. BMEIA-IR.4.15.08/0311-IV.2a/2016 [#617] Folgende E-Mail…
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Von
Aras Abbasi
Betreff
AW: Automatische Antwort: Ihr Email vom 12. Juli 2016, GZ. BMEIA-IR.4.15.08/0311-IV.2a/2016 [#617]
Datum
15. Juli 2016 16:37
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Status
Folgende E-Mail hatte ich an Frau Knoll gesendet. Jedoch erhielt ich eine Out-of-Office Antwort. Ich bitte um eine Weiterleitung an den/die Sachbearbeiter(in). Sehr geehrt<< Anrede >> Sehr geehrte Herr/Frau Pfeiffer, Sehr geehrter Herr Lux, vielen Dank für Ihr Antwortschreiben. Leider hat Herr Errol Kienzle mir nicht mitgeteilt, dass die Akte dem BVerwG vorgelegt wurde. Vorgestern habe ich erst die verspätete Antwort von Herrn Errol Kienzle erhalten, dass er mir einen Termin zur Akteneinsicht für den 8. August angebietet. Darauf hatte ich verzichtet und auf die zügige Ausarbeitung der Beschwerdevorentscheidung bestanden. Letzteres habe ich noch nicht erhalten. Heißt das, dass es gemäß § 14 Abs. 2 keine Beschwerdevorentscheidung gibt? Da muss mich mal bei Herrn Kienzle nachhaken. Wenn es ja jetzt beim BVerwG in Wien ist, kann ich ja demnächst die Akteneinsicht in Wien beantragen. Das freut mich. Ich nutze daher die Möglichkeit hiermit meine Anfrage erneut zu stellen, ohne Bezug auf den Verwaltungsakt herzustellen. Da sich ja jemand in Ihrem Ministerium mit meiner Anfrage beschäftigt haben sollte, sollte meine Anfrage ja schneller bearbeitet werden und weniger als 8 Wochen brauchen. Ja... ich weiß.... Wunschdenken. Bestätigen Sie mir bitte zumindest den Empfang meiner Anfrage. Hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft: - Werden durch die konsularischen Vertretungen Österreichs bei Anträgen auf Einreisevisa gemäß Artikel 5 der Richtlinie 2004/38/EG bzw. § 15b Fremdenpolizeigesetz stets (widerrechtlich?) 60 € Visagebühr erhoben? - Verwenden die konsularischen Vertretungen Österreichs für die Antragsstellung auf Einreisevisa gemäß Artikel 5 der Richtlinie 2004/38/EG bzw. § 15b Fremdenpolizeigesetz die von der EU-Kommission vorgesehenen Schengen-Visa-Antragsformulare? - Wie interpretiert das Außenministerium aus § 15b Abs. 2 FPG: "[...]Amtshandlungen im Zusammenhang mit der Erteilung von Visa an begünstigte Drittstaatsangehörige sind prioritär zu führen[...]" die Wörter "mit priorität zu führen"? - Fordern konsularische Vertretungen Österreichs in Fällen von Einreisevisa gemäß Artikel 5 der Richtlinie 2004/38/EG bzw. § 15b Fremdenpolizeigesetz stets richtlinienwidrige Nachweise? Also bspw. Nachweis von Wohnraum bzw. Nachweis von finanziellen Mitteln? - Was bedeutet für das Außenministerium der Begriff des "begründeten Ausnahmefalles" in der Praxis? In Deutschland bedeutet das, dass zumindest dem Antragsteller die Gründe für die Feststellung des Ausnahmefalles vor Ende der Regelfrist, hier 15 Kalendertage, schriftlich mitgeteilt werden müssen. - Wieso wird auf der Website der österreichischen Vertretung nicht auf die kostenlose Erteilung von Einreisevisa bzw. auf unionsrechtliche Vorgaben hingewiesen? - Wie lautet die separate Konsulats-Rufnummer für Familienangehörige? Der Versuch die Konsulatsabteilung telefonisch auf der allgemeinen +98 21 2275 0046 zu erreichen scheitert regelmäßig. Sie haben ein Terminvergabesystem für das österreichische Konsulat in Teheran und müssten darum gemäß Visahandbuch (K(2010) 1620 endgültig - Seite 102) eine separate Rufnummer für Familienangehörige eingerichtet haben. Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Mit freundlichen Grüßen Aras Abbasi Anfragenr: 617 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Aras Abbasi << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Aras Abbasi
AW: AW: Automatische Antwort: Ihr Email vom 12. Juli 2016, GZ. BMEIA-IR.4.15.08/0311-IV.2a/2016 [#617] Sehr geehrt…
An Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten Details
Von
Aras Abbasi
Betreff
AW: AW: Automatische Antwort: Ihr Email vom 12. Juli 2016, GZ. BMEIA-IR.4.15.08/0311-IV.2a/2016 [#617]
Datum
22. Juli 2016 17:05
An
Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, der Empfang meiner erneute Anfrage "Umsetzung der Freizügigkeitsrichtlinie" vom 15.07.2016 (#617) wurde von Ihnen nicht bestätigt. Ich bitte um eine Empfangsbestätigung. Mit freundlichen Grüßen, Aras Abbasi Anfragenr: 617 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Aras Abbasi << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Aras Abbasi
AW: AW: AW: Automatische Antwort: Ihr Email vom 12. Juli 2016, GZ. BMEIA-IR.4.15.08/0311-IV.2a/2016 [#617] Sehr ge…
An Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten Details
Von
Aras Abbasi
Betreff
AW: AW: AW: Automatische Antwort: Ihr Email vom 12. Juli 2016, GZ. BMEIA-IR.4.15.08/0311-IV.2a/2016 [#617]
Datum
25. Juli 2016 16:36
An
Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> Zwei Anliegen: 1. der Empfang meiner erneuten gekürzten Anfrage "Umsetzung der Freizügigkeitsrichtlinie" vom 15.07.2016 (#617) wurde von Ihnen nicht bestätigt. 2. Ich habe heute beim Bundesverwaltungsgericht angerufen und nach dem Vorgang gefragt. Das Bundesverwaltungsgericht konnte den Vorgang jedoch nicht finden. Laut Ihrem Schreiben liegt der Vorgang bereits beim Bundesverwaltungsgericht. Was stimmt nun. Mit freundlichen Grüßen, Aras Abbasi Anfragenr: 617 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Aras Abbasi << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Aras Abbasi
AW: AW: AW: AW: Automatische Antwort: Ihr Email vom 12. Juli 2016, GZ. BMEIA-IR.4.15.08/0311-IV.2a/2016 [#617] Seh…
An Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten Details
Von
Aras Abbasi
Betreff
AW: AW: AW: AW: Automatische Antwort: Ihr Email vom 12. Juli 2016, GZ. BMEIA-IR.4.15.08/0311-IV.2a/2016 [#617]
Datum
25. Juli 2016 16:37
An
Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> Zwei Anliegen: 1. der Empfang meiner erneuten gekürzten Anfrage "Umsetzung der Freizügigkeitsrichtlinie" vom 15.07.2016 (#617) wurde von Ihnen nicht bestätigt. 2. Ich habe heute beim Bundesverwaltungsgericht angerufen und nach dem Vorgang gefragt. Das Bundesverwaltungsgericht konnte den Vorgang jedoch nicht finden. Laut Ihrem Schreiben liegt der Vorgang bereits beim Bundesverwaltungsgericht. Was stimmt nun. Mit freundlichen Grüßen Aras Abbasi Anfragenr: 617 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Aras Abbasi << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten
Automatische Antwort: AW: AW: AW: Automatische Antwort: Ihr Email vom 12. Juli 2016, GZ. BMEIA-IR.4.15.08/0311-IV.…
Von
Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten
Betreff
Automatische Antwort: AW: AW: AW: Automatische Antwort: Ihr Email vom 12. Juli 2016, GZ. BMEIA-IR.4.15.08/0311-IV.2a/2016 [#617]
Datum
25. Juli 2016 16:37
Status
Warte auf Antwort
  Ich bin zurzeit nicht im Büro erreichbar. I am out of office. Dienstliche Mails bitte an das Postfach Abteilung IV.2: eMail: <<E-Mail-Adresse>> Abteilung IV.4: eMail: <<E-Mail-Adresse>> MfG KNOLL Anita
Aras Abbasi
AW: Automatische Antwort: AW: AW: AW: Automatische Antwort: Ihr Email vom 12. Juli 2016, GZ. BMEIA-IR.4.15.08/0311…
An Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten Details
Von
Aras Abbasi
Betreff
AW: Automatische Antwort: AW: AW: AW: Automatische Antwort: Ihr Email vom 12. Juli 2016, GZ. BMEIA-IR.4.15.08/0311-IV.2a/2016 [#617]
Datum
27. Juli 2016 11:32
An
Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> Sehr geehrte Frau Pfeiffer, bezüglich meiner Anfrage "Umsetzung der Freizügigkeitsrichtlinie" vom 08.05.2016 bzw. vom 15.07 (#617): Ich habe gestern bei Ihnen im Hause angerufen. Angeblich ist der Vorgang (Visaantragsakte meiner Großmutter) in Ihrem Hause.... Das widerspricht aber Ihrem Schreiben vom 15.07., worin sie eindeutig schreiben, dass meine "Angelegenheit [sich] bereits beim Bundesverwaltungsgericht zur Überprüfung befindet". Also: Wo befindet sich nun meine "Angelegenheit"? Btw.: In Deutschland können Anfragen auch partiell beantwortet werden. Diese Option habe ich in meinem ursprünglichen Antrag auf Auskunft auch Ihnen eröffnet, indem ich schrieb, dass Sie meine Anfrage auch "kleckerweise" beantworten können. Was ist nur los mit dem Außenministerium? Mit freundlichen Grüßen, Aras Abbasi Anfragenr: 617 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Aras Abbasi << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten
Ihr Email vom 28. Juli 2016; GZ. BMEIA-IR.4.15.08/0350-IV.2a/2016
Von
Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten
Betreff
Ihr Email vom 28. Juli 2016; GZ. BMEIA-IR.4.15.08/0350-IV.2a/2016
Datum
3. August 2016 06:52
Status
Warte auf Antwort
Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten
Ihr Email vom 14. Juli 2016; GZ. BMEIA-IR.4.15.08/0348-IV.2a/2016
Von
Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten
Betreff
Ihr Email vom 14. Juli 2016; GZ. BMEIA-IR.4.15.08/0348-IV.2a/2016
Datum
16. August 2016 16:15
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Aras Abbasi
AW: Ihr Email vom 16. August 2016; GZ. BMEIA-IR.4.15.08/0350-IV.2a/2016 [#617] Sehr geehrte Damen und Herren, bit…
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Aras Abbasi
Betreff
AW: Ihr Email vom 16. August 2016; GZ. BMEIA-IR.4.15.08/0350-IV.2a/2016 [#617]
Datum
26. August 2016 16:48
An
Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, bitte verwenden Sie für die Angelegenheit mit dem GZ. BMEIA-IR.4.15.08/0348-IV.2a/2016 meine private E-Mail-Adresse, <<E-Mail-Adresse>> . Die E-Mail-Adresse für das Verfahren mit dem GZ. BMEIA-IR.4.15.08/0350-IV.2a/2016 bleibt die fragdenstaat.at Adresse. Hintergrund ist, dass ich die Auskunftsanfrage auf der Plattform fragdenstaat.at zu Dokumentationszwecken nutze und auch für unbeteiligte Dritte zur Verfügung stellen möchte. So wurde diese Auskunftsanfrage bereits in meinem Stammforum (info4alien.de) ohne mein zutun gefunden und entsprechende Schlüsse aus dem Verhalten der Botschaft und dem Außenministerium geschlossen. Jedoch sollte mE der Sachverhalt, den ich in meiner E-Mail vom 14. Juli geäußert habe, eben nicht öffentlich einsehbar sein. Ich denke das ist auch in Ihrem Sinne. Mit freundlichen Grüßen Aras Abbasi Anfragenr: 617 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Aras Abbasi << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Aras Abbasi
GZ. BMEIA-IR.4.15.08/0350-IV.2a/2016 [#617] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Anfrage "Umsetzung der Freizügi…
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Von
Aras Abbasi
Betreff
GZ. BMEIA-IR.4.15.08/0350-IV.2a/2016 [#617]
Datum
15. September 2016 18:39
An
Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Anfrage "Umsetzung der Freizügigkeitsrichtlinie" vom 15.07.2016 wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Aras Abbasi Anfragenr: 617 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Aras Abbasi << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten
Ihr Email vom 16. September 2016; GZ. BMEIA-IR.4.15.08/0413-IV.2a/2016
Von
Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Email vom 16. September 2016; GZ. BMEIA-IR.4.15.08/0413-IV.2a/2016
Datum
19. September 2016
Status
Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten
Ihr Email vom 16. September 2016; GZ. BMEIA-IR.4.15.08/0413-IV.2a/2016
Von
Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten
Betreff
Ihr Email vom 16. September 2016; GZ. BMEIA-IR.4.15.08/0413-IV.2a/2016
Datum
19. September 2016 15:12
Status
Aras Abbasi
AW: Ihr Email vom 16. September 2016; GZ. BMEIA-IR.4.15.08/0413-IV.2a/2016 [#617] Sehr geehrt<< Anrede >…
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Von
Aras Abbasi
Betreff
AW: Ihr Email vom 16. September 2016; GZ. BMEIA-IR.4.15.08/0413-IV.2a/2016 [#617]
Datum
21. September 2016 13:12
An
Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> meine Anfrage "Umsetzung der Freizügigkeitsrichtlinie" vom 15.07.2016 wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 6 Tage überschritten. Was meine Auskunftsanfrage vom 15.07.2016 mit dem Visabeschwerdeverfahren meiner Großmutter inhaltlich zu tun hat erschließt sich mir nicht. Die Auskunftsanfrage vom 08.05.2016 hatte inhaltlich Bezüge zum Visaverfahren meiner Großmutter, aber die von mir gewünschte Auskunftsanfrage vom 15.07.2016 hat diese Bezüge nicht. Durch das gestrige Telefonat mit dem Support der Abteilung IV wurde ich darauf hingewiesen, dass zu meiner Person bereits 6 bis 7 Geschäftszeichen angelegt wurden. Ich bitte darum mir das Geschäftszeichen von der Auskunftsanfrage vom 15. Juli 2016 mitzuteilen. Ich habe alles auf fragdenstaat.at dokumentiert um eigentlich solch ein Behördenversehen/Behördenversagen zu vermeiden. Meine Anfrage vom 15.07.2016 können sie unter folgender url nachlesen: https://fragdenstaat.at/anfrage/umsetzung-der-freizugigkeitsrichtlinie/#nachricht-1649 Bitte informieren Sie mich umgehend, d.h. unverzüglich, d.h. ohne schuldhaftes zögern, über den Stand meiner Anfrage. Btw: Mein Nachname lautet Abbasi. Mit freundlichen Grüßen Aras Abbasi Anfragenr: 617 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Aras Abbasi << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten
Automatische Antwort: Ihr Email vom 16. September 2016; GZ. BMEIA-IR.4.15.08/0413-IV.2a/2016 [#617] Bin auf Urlau…
Von
Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten
Betreff
Automatische Antwort: Ihr Email vom 16. September 2016; GZ. BMEIA-IR.4.15.08/0413-IV.2a/2016 [#617]
Datum
21. September 2016 13:12
Status
Bin auf Urlaub, ab Mo., 26. Sept. wieder zurück
Aras Abbasi
AW: Automatische Antwort: Ihr Email vom 16. September 2016; GZ. BMEIA-IR.4.15.08/0413-IV.2a/2016 [#617] Sehr geehr…
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Von
Aras Abbasi
Betreff
AW: Automatische Antwort: Ihr Email vom 16. September 2016; GZ. BMEIA-IR.4.15.08/0413-IV.2a/2016 [#617]
Datum
22. September 2016 09:30
An
Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> meine Anfrage "Umsetzung der Freizügigkeitsrichtlinie" vom 15.07.2016 wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 6 Tage überschritten. Was meine Auskunftsanfrage vom 15.07.2016 mit dem Visabeschwerdeverfahren meiner Großmutter inhaltlich zu tun hat erschließt sich mir nicht. Die Auskunftsanfrage vom 08.05.2016 hatte inhaltlich Bezüge zum Visaverfahren meiner Großmutter, aber die von mir gewünschte Auskunftsanfrage vom 15.07.2016 hat diese Bezüge nicht. Durch das gestrige Telefonat mit dem Support der Abteilung IV wurde ich darauf hingewiesen, dass zu meiner Person bereits 6 bis 7 Geschäftszeichen angelegt wurden. Ich bitte darum mir das Geschäftszeichen von der Auskunftsanfrage vom 15. Juli 2016 mitzuteilen. Ich habe alles auf fragdenstaat.at dokumentiert um eigentlich solch ein Behördenversehen/Behördenversagen zu vermeiden. Meine Anfrage vom 15.07.2016 können sie unter folgender url nachlesen: https://fragdenstaat.at/anfrage/umset... Bitte informieren Sie mich umgehend, d.h. unverzüglich, d.h. ohne schuldhaftes zögern, über den Stand meiner Anfrage. Btw: Mein Nachname lautet Abbasi. Mit freundlichen Grüßen Aras Abbasi Anfragenr: 617 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Aras Abbasi << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Aras Abbasi
Sachaufsichtsbeschwerde [#617] Sehr geehrte Damen und Herren, am 15. Juli 2016 beantragte ich bei Ihnen eine Ausk…
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Von
Aras Abbasi
Betreff
Sachaufsichtsbeschwerde [#617]
Datum
5. Oktober 2016 17:15
An
Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, am 15. Juli 2016 beantragte ich bei Ihnen eine Auskunft zur Verwaltungspraxis des Außenministeriums bei Visaanträgen unter Geltungmachung von unionsrechtlichem Freizügigkeitsrechtes. Meine Anfrage können Sie unter https://fragdenstaat.at/anfrage/umsetzung-der-freizugigkeitsrichtlinie/#nachricht-1647 nachlesen. Leider schafft es Herr Lux bzw. Frau Pfeiffer nicht meine Auskunftsanfrage zu beantworten, obwohl die vom Gesetzgeber eingeräumten 2 Monate vollständig ausgereizt wurden und bereits um ca. 20 Tage überschritten wurden. Als ich letzten Monat mit Frau Pfeiffer telefonierte hörte sie sich gelangweilt bzw. schlapp an und meinte, dass sie generell keine Sachstandsanfragen beantworten könne. Wenn Frau Pfeiffer mit meinem Einbringen vom 15.07.2016 überfordert ist, dann soll sie den Vorgang abgeben. Was mich primär interessiert: Wann kriege ich eine brauchbare Antwort? Mit freundlichen Grüßen Aras Abbasi Anfragenr: 617 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Aras Abbasi << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Aras Abbasi
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Anfrage "Umsetzung der Freizügigkeitsrichtlinie" vom 15.07.2016 (#617) wurde…
An Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten Details
Von
Aras Abbasi
Betreff
Umsetzung der Freizügigkeitsrichtlinie [#617]
Datum
11. Oktober 2016 14:18
An
Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Anfrage "Umsetzung der Freizügigkeitsrichtlinie" vom 15.07.2016 (#617) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um ca. 26 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Aras Abbasi Anfragenr: 617 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Aras Abbasi << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Aras Abbasi
Sehr geehrt<< Anrede >> meine Anfrage "Umsetzung der Freizügigkeitsrichtlinie" vom 15.07.2016 wurde v…
An Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten Details
Von
Aras Abbasi
Betreff
AW: Umsetzung der Freizügigkeitsrichtlinie [#617]
Datum
16. Oktober 2016 17:49
An
Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> meine Anfrage "Umsetzung der Freizügigkeitsrichtlinie" vom 15.07.2016 wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 32 Tage überschritten. Ich bin weiterhin an Ihrer Rechtssicht interessiert und würde dies gerne in diesem Leben erfahren. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Aras Abbasi Anfragenr: 617 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Aras Abbasi << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Aras Abbasi
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Anfrage "Umsetzung der Freizügigkeitsrichtlinie" vom 15.07.2016 wurde von Ih…
An Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten Details
Von
Aras Abbasi
Betreff
AW: AW: Umsetzung der Freizügigkeitsrichtlinie [#617]
Datum
24. Oktober 2016 01:44
An
Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Anfrage "Umsetzung der Freizügigkeitsrichtlinie" vom 15.07.2016 wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Bitte stellen Sie einen Bescheid gemäß § 4 AuskunftspflichtG aus. Mit freundlichen Grüßen, Aras Abbasi Anfragenr: 617 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Aras Abbasi << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Aras Abbasi
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Anfrage "Umsetzung der Freizügigkeitsrichtlinie" vom 15.07.2016 wurde von Ih…
An Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten Details
Von
Aras Abbasi
Betreff
AW: AW: AW: Umsetzung der Freizügigkeitsrichtlinie [#617]
Datum
17. November 2016 23:44
An
Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Anfrage "Umsetzung der Freizügigkeitsrichtlinie" vom 15.07.2016 wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Bitte stellen Sie einen Bescheid gemäß § 4 AuskunftspflichtG aus. Mit freundlichen Grüßen, Aras Abbasi Anfragenr: 617 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Aras Abbasi << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>