Sehr geehrter Herr Ladstätter,
wir freuen uns über Ihr Interesse an der Tätigkeit der
Kommunikationsbehörde Austria und sind dankbar für den hilfreichen Verweis
auf das Auskunftspflichtgesetz.
Das von Ihnen angeführte Auskunftspflichtgesetz verpflichtet zur Auskunft
über Angelegenheiten aus dem Wirkungsbereich der Organe. Die amtswegige
Erfassung der von Ihnen gewünschten Informationen gehört jedoch nicht zum
gesetzlich definierten Wirkungsbereich der Kommunikationsbehörde Austria.
Daher muss Ihr Begehren auf Auskunft gemäß §§ 2 und 3
Auskunftspflichtgesetz ebenso wirkungslos bleiben, wir allenfalls Ihr
Begehren auf einen Bescheid gemäß § 4 Auskunftspflichtgesetz.
Wie Sie als gesetzeskundiger Bürger natürlich schon wissen, ist der ORF
laut § 7 ORF-Gesetz dazu verpflichtet, dem Bundeskanzler und der
Regulierungsbehörde einen jährlichen Bericht vorzulegen. Die
Kommunikationsbehörde Austria hat den Bericht entgegenzunehmen, jedoch hat
sie keine Überprüfungsmöglichkeit in der Sache, weswegen Ihr
Auskunftsbegehren an die Kommunikationsbehörde Austria eben ins Leere
geht.
Da Sie aber so freundlich um Unterstützung bitten, möchten wir Ihnen
dennoch mit zielführenden Hinweisen behilflich sein, wie dies unsere
übliche Reaktion auf jährlich hunderte Anfragen ist. Wir weisen Sie daher
gern darauf hin, dass die Jahresberichte des ORF bis zurück in das Jahr
2009 auf dem Webangebot des ORF unter
https://zukunft.orf.at/show_content2.ph… zu finden sind und von
Ihnen gewünschte Informationen enthalten. So bietet beispielsweise der
ORF-Jahresbericht 2018 auf Seite 166 (Kapitel 6) Informationen über "Das
Angebot des ORF für gehörlose und stark hörbehinderte Menschen". Zwar ist
dort die Untertitelungsquote der Programme ORF eins und ORF 2
zusammengefasst dargestellt, es ist aber nicht ausgeschlossen, dass der
ORF auf eine freundliche Anfrage hin auch detaillierte Auskünfte geben
kann. Überhaupt erscheint es naheliegend, den eigentlichen Adressaten
Ihrer Frage zu Rate ziehen. Den ORF erreichen Sie unter anderem per
Kontaktformular unter
https://der.orf.at/kontakt/allgemeine-a… oder, wenn Sie als
Pressevertreter eine Frage an den ORF richten möchten, dann per eMail
unter
<<E-Mail-Adresse>>
Wir hoffen, Ihnen mit diesen Informationen geholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen