UVP-Gesetz: Abänderungsanträge, Passus bezüglich Mitgliederzahlen von NGOs

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich gem Umweltinformationsgesetz (bzw in eventu §§ 2, 3 AuskunftspflichtG) die Übermittlung folgender Informationen:

- Die Übermittlung jeglicher schriftlicher Kommunikation zwischen Beamten und Mitarbeitern des BMNT (inklusive Kabinett) mit Abgeordneten der Parlamentsklubs ÖVP und FPÖ zum Thema Abänderungsantrag UVP-Gesetz.
- Die Übermittlung jeglicher Protokolle, Tagesordnungen und Terminzusagen zwischen Beamten und Mitarbeitern des BMNT (inklusive Kabinett) und Abgeordneten oder Mitarbeitern der Parlamentsklubs ÖVP und FPÖ
- Die Übermittlung jeglicher Dokumente oder Aktenbestandteile, die im BMNT vorliegen, die den Passus „Der Verein muss aus mindestens hundert Mitgliedern bestehen, ein Verband muss mindestens fünf Mitgliedsvereine umfassen.” beinhalten, inklusive des letzten Änderungsdatums dieser Dokumente.

Gemäß § 5 (6) Umweltinformationsgesetz beantrage ich die Erteilung der Auskünfte bis 31. Oktober 2018. Grund dafür sind die aktuell laufenden Verhandlungen rund um den Themenbereich „Staatsziel Wirtschaft” und „Mitgliederschranke für NGOs”, in deren Kontext die Informationen wertvoll sein können.

Sollte die Beantwortung dieser Anfrage aus Ressourcengründen nicht bis 31.10. möglich sein, bin ich bereit, die Anfrage folgendermaßen einzuschränken: Die Fragen, die sich auf Mitarbeiter und Beamte des BMNT beziehen können eingeschränkt auf Mitarbeiter und Beamte des Kabinetts, des Generalsekretariats, des zentralen Rechtsdienstes und Abteilung I/1 beantwortet werden.

Es wird beantragt, Dokumente digital (per Email) in dem Stand und Format zu übermitteln, in dem sie mit heutigem Stand vorliegen.

Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 8 Umweltinformationsgesetz (in eventu § 4 AuskunftspflichtG).

Danke für Ihre Bemühungen für die Beantwortung meiner Anfrage.

Mit besten Grüßen

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    16. Oktober 2018
  • Frist
    11. Dezember 2018
  • Ein:e Follower:in
Markus 'fin' Hametner
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem Umweltinformationsgesetz (bzw in eventu §§ 2, 3 Auskunf…
An Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft Details
Von
Markus 'fin' Hametner
Betreff
UVP-Gesetz: Abänderungsanträge, Passus bezüglich Mitgliederzahlen von NGOs [#1643]
Datum
16. Oktober 2018 10:34
An
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem Umweltinformationsgesetz (bzw in eventu §§ 2, 3 AuskunftspflichtG) die Übermittlung folgender Informationen: - Die Übermittlung jeglicher schriftlicher Kommunikation zwischen Beamten und Mitarbeitern des BMNT (inklusive Kabinett) mit Abgeordneten der Parlamentsklubs ÖVP und FPÖ zum Thema Abänderungsantrag UVP-Gesetz. - Die Übermittlung jeglicher Protokolle, Tagesordnungen und Terminzusagen zwischen Beamten und Mitarbeitern des BMNT (inklusive Kabinett) und Abgeordneten oder Mitarbeitern der Parlamentsklubs ÖVP und FPÖ - Die Übermittlung jeglicher Dokumente oder Aktenbestandteile, die im BMNT vorliegen, die den Passus „Der Verein muss aus mindestens hundert Mitgliedern bestehen, ein Verband muss mindestens fünf Mitgliedsvereine umfassen.” beinhalten, inklusive des letzten Änderungsdatums dieser Dokumente. Gemäß § 5 (6) Umweltinformationsgesetz beantrage ich die Erteilung der Auskünfte bis 31. Oktober 2018. Grund dafür sind die aktuell laufenden Verhandlungen rund um den Themenbereich „Staatsziel Wirtschaft” und „Mitgliederschranke für NGOs”, in deren Kontext die Informationen wertvoll sein können. Sollte die Beantwortung dieser Anfrage aus Ressourcengründen nicht bis 31.10. möglich sein, bin ich bereit, die Anfrage folgendermaßen einzuschränken: Die Fragen, die sich auf Mitarbeiter und Beamte des BMNT beziehen können eingeschränkt auf Mitarbeiter und Beamte des Kabinetts, des Generalsekretariats, des zentralen Rechtsdienstes und Abteilung I/1 beantwortet werden. Es wird beantragt, Dokumente digital (per Email) in dem Stand und Format zu übermitteln, in dem sie mit heutigem Stand vorliegen. Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 8 Umweltinformationsgesetz (in eventu § 4 AuskunftspflichtG). Danke für Ihre Bemühungen für die Beantwortung meiner Anfrage. Mit besten Grüßen
Markus 'fin' Hametner <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Markus 'fin' Hametner << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft
E-Mail Empfangsbestätigung des BMNT Die von Ihnen an das Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus zugest…
Von
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft
Betreff
E-Mail Empfangsbestätigung des BMNT
Datum
16. Oktober 2018 10:34
Status
Warte auf Antwort
Die von Ihnen an das Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus zugestellte E-Mail ist eingelangt. Datenschutzrechtliche Informationen gemäß Art 13 DSGVO: Wir speichern und verarbeiten Ihre Daten (Name, E-Mailadresse) ausschließlich im Sinne der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (DSGVO) sowie des durch das Datenschutz-Anpassungsgesetz novellierten Datenschutzgesetzes i.d.F. vom 25. Mai 2018. Unsere Zusendung erfolgt auf der Rechtsgrundlage des Bundesministeriengesetzes 1986, BGBl. Nr. 76/1986 idgF, Teil 2 der Anlage zu §2 (Informationstätigkeit der Bundesregierung). Hierfür speichern wir Ihren Vor- und Zunamen, Ihre E-Mail-Adresse und ggf. sonstige personenbezogene Daten, die Sie im Zuge Ihres Schreibens an das Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus übermitteln. Diese werden mit Ablauf des nächstfolgenden Kalenderjahres automatisch gelöscht. Für die zutreffende Beantwortung Ihres Anliegens werden relevante Auszüge Ihrer Daten (insbesondere Vor- und Zuname, E-Mail, Anschrift und ggf. Telefonnummer) - wenn organisationstechnisch erforderlich - an Dienststellen des BMNT weitergeleitet, sowie ggf. an andere Bundesministerien übermittelt. Ihre Rechte: Ihnen stehen grundsätzlich die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerruf und Widerspruch zu. Wenn Sie der Meinung sind, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich bei der Aufsichtsbehörde beschweren. In Österreich ist dies die Datenschutzbehörde. Weitere Informationen: Sie erreichen uns im Falle datenschutzrechtlicher Fragen die Ihre Person betreffen unter: Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus, Abteilung RD1, E-Mail-Adresse: Datenschutzbeauftragter(at)bmnt.gv.at
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft
UIG-Anfrage betreffend Abänderungsantrag zum UVP-G - Passus betreffend Mitgliederzahlen Sehr geehrter Herr Hametne…
Von
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft
Betreff
UIG-Anfrage betreffend Abänderungsantrag zum UVP-G - Passus betreffend Mitgliederzahlen
Datum
20. November 2018 10:46
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
Bescheid_BMNT-UW.4.1.9_0195-RD_1_2018_20.11.2018_.pdf
632,6 KB
image001.png
16,4 KB


Sehr geehrter Herr Hametner! In gegenständlicher Angelegenheit darf ich Ihnen den Bescheid des BMNT übermitteln und um Kenntnisnahme ersuchen. Mit freundlichen Grüßen
Markus 'fin' Hametner
AW: UIG-Anfrage betreffend Abänderungsantrag zum UVP-G - Passus betreffend Mitgliederzahlen [#1643] Sehr geehrte …
An Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft Details
Von
Markus 'fin' Hametner
Betreff
AW: UIG-Anfrage betreffend Abänderungsantrag zum UVP-G - Passus betreffend Mitgliederzahlen [#1643]
Datum
23. November 2018 19:57
An
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe diese Woche Ihren Bescheid mit der GZ BMNT-UW.4.1.9/0195 - RD 1/2018 erhalten. Ich bin etwas verwundert, da Sie in ihm nur die Frage behandeln, ob die angefragten Daten Umweltinformationen sind – obwohl ich in meinem Antrag für diesen Fall explizit auch auf das Auskunftspflichtgesetz verwiesen habe. Wird es einen eigenen Bescheid geben, in dem Sie die Auskunft auch nach Auskunftspflichtgesetz verweigern? Mit freundlichen Grüßen Markus 'fin' Hametner Anfragenr: 1643 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Markus 'fin' Hametner << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft
Antwort BMNT UVP-G Abänderungsanträge Mitgliederzahlen NGOs Mit freundlichen Grüßen
Von
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft
Betreff
Antwort BMNT UVP-G Abänderungsanträge Mitgliederzahlen NGOs
Datum
12. Dezember 2018 08:17
Status