Verantwortung und Haftung von Impfärzten bei unzureichender Aufklärung
Damit die sogenannten Corona-Schutzimpfungen schneller der Bevölkerung verabreicht werden können, haben Ärzte diese Impfungen nicht nur in ihrer Praxis, sondern auch in Impfstraßen und Impfzentren (oder ähnlich genannte Orte) verabreicht. Dabei wurden die Ärzte (äußerst) gut bezahlt.
Bei dieser Behandlung mit diesen nicht langfristig erprobten Impfstoffen (was in dieser kurzen Zeitspanne natürlich nicht möglich war) bleiben ein paar Fragen offen:
* Ist davon auszugehen, dass alle verabreichten Impfungen mit einem zuvor ausreichend langem Aufklärungsgespräch begleitet worden sind, in dem auch klar gemacht worden ist, dass es sich um keine normal sondern nur bedingt zugelassenen Impfstoffe handelt (obwohl in der “Einverständniserklärung - COVID-19 mRNA-Impfstoffe” von "zugelassenen Impfstoffen" (das “bedingt” ist weggelassen) geschrieben steht)?
* Wenn nicht (oder auch nur manchmal nicht), wäre das eine grobe Fahrlässigkeit, die strafbar wäre?
* Ist davon auszugehen, dass aufgrund der hohen Bezahlung der Ärzte, die Kunden/Patienten auch zur Impfung überredet oder gar gedrängt haben? Inwieweit wäre so eine Vorgangsweise strafbar?
* Und abschließend: Selbst wenn diese “Impfung” nur (äußerst?) selten die Nebenwirkung Tod verursacht hat, müssten sich dann nicht Impfärzte bei unzureichender Aufklärung wegen “vorsätzlicher Körperverletzung” (eine Impfung ist immer ein Akt der Körperverletzung, da ja niemand in die Nadel fällt) mit (möglicher) Todesfolge aus niederen Beweggründen (weil gegen Bezahlung) verantworten?
Ergebnis der Anfrage
Das BMJ hat kein Interesse an einer Aufarbeitung der Corona-Zeit und all den zweifelhaften Vorgängen.
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum7. März 2024
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2. Mai 2024
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