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Verhältnismäßigkeit über noch bestehende Epidemie

Anfrage an: Parlamentsdirektion
Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Wird es eine Klärung noch im Jahr 2020 geben, welche die Sachlage zur aktuellen COVID-19 Epidemie bearbeitet um festzustellen, ob es sich durch bisherige gewonnene, wissenschaftliche Erkenntnisse dazu, und auch Widerlegungen anfänglicher Annahmen, überhaupt noch um eine Epidemie handelt?

Diese Verhältnismäßigkeit wäre doch während dem Zeitraum der Epidemie mehrmals zu prüfen?

Anfrage muss klassifiziert werden

  • Datum
    26. August 2020
  • Frist
    21. Oktober 2020
  • 0 Follower:innen
Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft…
An Parlamentsdirektion Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Verhältnismäßigkeit über noch bestehende Epidemie [#2025]
Datum
26. August 2020 08:18
An
Parlamentsdirektion
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
Wird es eine Klärung noch im Jahr 2020 geben, welche die Sachlage zur aktuellen COVID-19 Epidemie bearbeitet um festzustellen, ob es sich durch bisherige gewonnene, wissenschaftliche Erkenntnisse dazu, und auch Widerlegungen anfänglicher Annahmen, überhaupt noch um eine Epidemie handelt? Diese Verhältnismäßigkeit wäre doch während dem Zeitraum der Epidemie mehrmals zu prüfen?
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> Antragsteller/in Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.at versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.at/hilfe/fuer-behoerden/
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in
Parlamentsdirektion
Sehr geehrtAntragsteller/in   vielen Dank für Ihre Anfrage! Sie haben sich mit dieser an das Infoteam der Parlamen…
Von
Parlamentsdirektion
Betreff
[TicketNr.4807/2020-1] Verhältnismäßigkeit über noch bestehende Epidemie [#2025]
Datum
1. September 2020 11:33
Status
Bild1.png
6,4 KB


Sehr geehrtAntragsteller/in   vielen Dank für Ihre Anfrage! Sie haben sich mit dieser an das Infoteam der Parlamentsdirektion, die eine von den parlamentarischen Klubs unabhängige Administrationseinheit der Bundesgesetzgebung ist, gewandt. Wir informieren und erklären den parlamentarischen Prozess und beantworten Anfragen zum parlamentarischen Geschehen wie auch zu parlamentarischen Materialien der Gesetzgebung. Wir bitten um Verständnis, dass wir keine rechtliche Interpretation von einzelnen Gesetzen oder Gesetzesvorhaben vornehmen können.   Ihre Anfrage betrifft Entscheidungen, die entweder die Bundesregierung als Verwaltungsorgan oder der Nationalrat und der Bundesrat im Rahmen der Erlassung von Gesetzen treffen.   Das Auskunftspflichtgesetz regelt die Auskunftspflicht der Verwaltungsorgane des Bundes, ist aber im Bereich der Gesetzgebung (Parlament) nicht anwendbar. In diesem Zusammenhang zu beachten sind einerseits Art. 20 Abs. 4 B-VG, sowie das Auskunftspflichtgesetz, abrufbar hier:   https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1930/1/A20/NOR40139661?ResultFunctionToken=3430ce77-3a10-49b8-8dbe-01f2b79614d1&Position=1&SkipToDocumentPage=True&Abfrage=Bundesnormen&Kundmachungsorgan=&Index=&Titel=B-VG&Gesetzesnummer=&VonArtikel=&BisArtikel=&VonParagraf=&BisParagraf=&VonAnlage=&BisAnlage=&Typ=&Kundmachungsnummer=&Unterzeichnungsdatum=&FassungVom=26.08.2020&VonInkrafttretedatum=&BisInkrafttretedatum=&VonAusserkrafttretedatum=&BisAusserkrafttretedatum=&NormabschnittnummerKombination=Und&ImRisSeitVonDatum=&ImRisSeitBisDatum=&ImRisSeit=Undefined&ResultPageSize=100&Suchworte [https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1930/1/A20/NOR40139661?ResultFunctionToken=3430ce77-3a10-49b8-8dbe-01f2b79614d1&amp;Position=1&amp;SkipToDocumentPage=True&amp;Abfrage=Bundesnormen&amp;Kundmachungsorgan=&amp;Index=&amp;Titel=B-VG&amp;Gesetzesnummer=&amp;VonArtikel=&amp;BisArtikel=&amp;VonParagraf=&amp;BisParagraf=&amp;VonAnlage=&amp;BisAnlage=&amp;Typ=&amp;Kundmachungsnummer=&amp;Unterzeichnungsdatum=&amp;FassungVom=26.08.2020&amp;VonInkrafttretedatum=&amp;BisInkrafttretedatum=&amp;VonAusserkrafttretedatum=&amp;BisAusserkrafttretedatum=&amp;NormabschnittnummerKombination=Und&amp;ImRisSeitVonDatum=&amp;ImRisSeitBisDatum=&amp;ImRisSeit=Undefined&amp;ResultPageSize=100&amp;Suchworte]=   https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10000916 [https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&amp;Gesetzesnummer=10000916]   Für Informationen betreffend die COVID-19 Epidemie, wenden Sie sich bitte an das inhaltlich zuständige Ministerium (Kompetenztatbestand "Gesundheitswesen"), das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz. Kontaktmöglichkeiten finden Sie hier: https://www.sozialministerium.at/Ministerium/Kontakt.html [https://www.sozialministerium.at/Ministerium/Kontakt.html]   Um Anregungen an den Bundesgesetzgeber (also an Nationalrat und Bundesrat) heranzutragen, haben Sie jederzeit die Möglichkeit, sich an die parlamentarischen Klubs zu wenden. Kontaktmöglichkeiten finden sie hier: https://www.parlament.gv.at/WWER/KLUBS/ [https://www.parlament.gv.at/WWER/KLUBS/]   Beste Grüße,
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