Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft im besonderen Interesse der Republik gem. § 10 Abs. 6 StbG

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:

1) Können Sie mir bitte mitteilen, in wie vielen Fällen in den Jahren 2014, 2015, 2016 und 2017 eine Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft im besonderen Interesse der Republik gem. § 10 Abs. 6 StbG erfolgt ist? Ich bitte um eine nach Jahren aufgeschlüsselte Statistik.

2) Ich bitte weiters um Angaben, in wie vielen Fällen die Verleihung aufgrund wirtschaftlicher Leistungen erfolgte.

3) Gibt es für eine Verleihung aufgrund wirtschaftlicher Leistungen näher definierte Kriterien, als die unter http://www.bmi.gv.at/406/verleihung.aspx angeführten Gründe? Ich bitte um Auskunft, wo etwaige näher definierte Kriterien beschrieben werden und wie diese lauten.

4) Ich bitte um eine Auflistung der Namen und, soweit erfasst, der jeweiligen Berufe der Personen, denen in den Jahren 2014, 2015, 2016 (soweit diese nicht auf Seite 3 des unter https://www.bundeskanzleramt.gv.at/docu… abrufbaren Dokuments genannt sind) und 2017 die Staatsbürgerschaft wegen besonderem Interesse der Republik gem. § 10 Abs. 6 StbG verliehen wurde.

Ich bedanke mich vielmals für Ihre Bemühungen um die Beantwortung meiner Anfrage!

Mit freundlichen Grüßen,

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    5. März 2018
  • Frist
    30. April 2018
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Mathias Huter (Forum Informationsfreiheit)
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Ausku…
An Bundesministerium für Inneres Details
Von
Mathias Huter (Forum Informationsfreiheit)
Betreff
Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft im besonderen Interesse der Republik gem. § 10 Abs. 6 StbG [#928]
Datum
5. März 2018 16:29
An
Bundesministerium für Inneres
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft: 1) Können Sie mir bitte mitteilen, in wie vielen Fällen in den Jahren 2014, 2015, 2016 und 2017 eine Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft im besonderen Interesse der Republik gem. § 10 Abs. 6 StbG erfolgt ist? Ich bitte um eine nach Jahren aufgeschlüsselte Statistik. 2) Ich bitte weiters um Angaben, in wie vielen Fällen die Verleihung aufgrund wirtschaftlicher Leistungen erfolgte. 3) Gibt es für eine Verleihung aufgrund wirtschaftlicher Leistungen näher definierte Kriterien, als die unter http://www.bmi.gv.at/406/verleihung.aspx angeführten Gründe? Ich bitte um Auskunft, wo etwaige näher definierte Kriterien beschrieben werden und wie diese lauten. 4) Ich bitte um eine Auflistung der Namen und, soweit erfasst, der jeweiligen Berufe der Personen, denen in den Jahren 2014, 2015, 2016 (soweit diese nicht auf Seite 3 des unter https://www.bundeskanzleramt.gv.at/documents/131008/570522/1_43_Personalantraege-ZIRKULATIONSBESCHLUSS_vom_22.11.pdf/32d1bdfa-36bd-46d3-9dc4-dfea76173ad5 abrufbaren Dokuments genannt sind) und 2017 die Staatsbürgerschaft wegen besonderem Interesse der Republik gem. § 10 Abs. 6 StbG verliehen wurde. Ich bedanke mich vielmals für Ihre Bemühungen um die Beantwortung meiner Anfrage! Mit freundlichen Grüßen,
Mathias Huter <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Mathias Huter << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für Inneres
Sehr geehrter Herr Huter, zu Ihrer gegenständlichen Anfrage kann seitens der für Aufenthalts-, Personenstands- un…
Von
Bundesministerium für Inneres
Betreff
Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft im besonderen Interesse der Republik gem. § 10 Abs. 6 StbG [#928]
Datum
7. März 2018 12:20
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Huter, zu Ihrer gegenständlichen Anfrage kann seitens der für Aufenthalts-, Personenstands- und Staatsbürgerschaftswesen zuständigen Fachabteilung des Bundesministeriums für Inneres Folgendes mitgeteilt werden: ad 1) Die Einbürgerungsstatistik wird von der Statistik Austria geführt und ist unter folgendem Link abrufbar: http://www.statistik.gv.at/web_de/statistiken/menschen_und_gesellschaft/bevoelkerung/einbuergerungen/index.html ad 2) Eine solche Aufschlüsselung ist nicht verfügbar. ad 3) Nein, darüber hinaus gehende Kriterien liegen nicht vor. ad 4) Eine weitere Veröffentlichung eines Ministerratsbeschlusses betreffend Bestätigung der Bundesregierung, dass die Verleihung der Staatsbürgerschaft im besonderen Interesse der Republik liegt, ist unter folgendem Link abrufbar: http://archiv.bundeskanzleramt.at/DocView.axd?CobId=66019. Weitere Namen können aus Gründen des Datenschutzes und der Verpflichtung zur Amtsverschwiegenheit nicht genannt werden. Mit freundlichen Grüßen
Mathias Huter (Forum Informationsfreiheit)
Sehr geehrte Damen und Herren, Am 5. März habe ich eine Anfrage nach dem Auskunftspflichtgesetz zur Verleihung de…
An Bundesministerium für Inneres Details
Von
Mathias Huter (Forum Informationsfreiheit)
Betreff
Antrag auf Bescheid – Auskunftsbegehren zur Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft im besonderen Interesse der Republik gem. § 10 Abs. 6 StbG [#928]
Datum
13. Juni 2018 16:58
An
Bundesministerium für Inneres
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, Am 5. März habe ich eine Anfrage nach dem Auskunftspflichtgesetz zur Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft im besonderen Interesse der Republik gem. § 10 Abs. 6 StbG gestellt und rasch eine Reaktion darauf von der Abt. III/4 erhalten. Darin wurde meine Anfrage jedoch nur zum Teil beantwortet. Die gesuchte Auskunft zu meinen Fragen 1) (der Anzahl der erteilten Staatsbürgerschaften in den Jahren 2014 bis 2017 – die Statistik Austria, auf die vom BMI verwiesen wurde, erfasst diese Daten zwar, macht sie aber nicht frei zugänglich) sowie 4) (eine Auflistung der Namen und, soweit erfasst, der jeweiligen Berufe der Personen, denen in den Jahren 2014 und 2015 die Staatsbürgerschaft wegen besonderem Interesse der Republik gem. § 10 Abs. 6 StbG verliehen wurde) wurden nicht beauskunftet. Ich beantrage hiermit deshalb die Erteilung eines entsprechenden Bescheids gem. §4 Auskunftspflichtgesetz. Vielen Dank für Ihre Bemühungen um die Beantwortung meiner Anfrage! Mit freundlichen Grüßen, Mathias Huter Anfragenr: 928 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Mathias Huter << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für Inneres
ZZA elektronische Zustellung ABT03-3.0-398378/2021-3 Ihre elektronische Zustellung kann über folgenden [Link](http…
Von
Bundesministerium für Inneres
Betreff
ZZA elektronische Zustellung ABT03-3.0-398378/2021-3
Datum
6. Dezember 2021 15:54
Status
Warte auf Antwort
Ihre elektronische Zustellung kann über folgenden [Link](https://egov.stmk.gv.at/at.gv.stmk.zza_dual-p/faces/public/ZustellungPerReferenz.xhtml?zustellReferenz=f0ec70fa-9243-4bfb-9f68-4760998cc76a) abgeholt werden. Amt der Steiermärkischen Landesregierung Abteilung 3 Verfassung und Inneres Paulustorgasse 4 8010 Graz Tel: +43 (316) 877-2084 Fax: +43 (316) 877-2123 Rechtsverbindlichen Schriftverkehr (Anträge, Rechtsmittel) richten Sie bitte an: E-Mail: <<E-Mail-Adresse>>
Bundesministerium für Inneres
Auskunftsbegehren; Verleihungen der Staatsbürgerschaft im besonderen Interesse der Republik gemäß § 10 Abs. 6 in d…
Von
Bundesministerium für Inneres
Betreff
Auskunftsbegehren; Verleihungen der Staatsbürgerschaft im besonderen Interesse der Republik gemäß § 10 Abs. 6 in den Jahren 2014 und 2015
Datum
12. Januar 2022 16:17
Status
image001.jpg
5,4 KB


Sehr geehrter Herr Huter! Mit Schreiben vom 18. November 2021, Zl. 2021-0.777.128, hat das Bundesministerium für Inneres Ihr Auskunftsbegehren vom 5. März 2018 betreffend die Auskunft zu den Namen und, soweit erfasst, den jeweiligen Berufen der Personen, denen in den Jahren 2014 und 2015 die Staatsbürgerschaft im besonderen Interesse der Republik gemäß § 10 Abs. 6 verliehen wurde, gemäß § 6 AVG an die Landesregierungen weitergeleitet. Da Sie Ihren Antrag auf Erteilung der Auskunft bislang ausschließlich an das Bundesministerium für Inneres gerichtet haben, ersuche ich zunächst um Rückmeldung, ob Sie diesen Antrag dahingehend aufrechterhalten, dass Sie gemäß § 2 Abs. 1 Tiroler Auskunftspflichtgesetz, LGBl 4/1989 idgF, Auskunft zu den Namen und, soweit erfasst, zu den jeweiligen Berufen der Personen, denen in den Jahren 2014 und 2015 von der Tiroler Landesregierung die Staatsbürgerschaft im besonderen Interesse der Republik gemäß § 10 Abs. 6 verliehen wurde, verlangen. Bejahendenfalls ersuche ich weiters um Bekanntgabe, ob Sie das gegenständliche Auskunftsbegehren im eigenen Namen oder im Namen des Vereins "Forum Informationsfreiheit" in der Funktion als Generalsekretär und damit als Organ des Vereins stellen. Ich ersuche um Rückantwort innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt dieser Nachricht. Mit freundlichen Grüßen