Versammlungen von Maßnahmenkritiker*innen ("Corona-Demos")

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Sehr geehrte Damen und Herren,

zu verschiedenen Sachverhalten im Zusammenhang mit Versammlungen von Maßnahmenkritiker*innen ("Corona-Demos") beantrage ich hiermit gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:

1. Seit wann hat die LPD Wien Fahrzeuge des Typ VW Amarok in Betrieb?

2. Wie viele dieser Sonderfahrzeuge wurden angeschafft? Bitte mit Angabe des Jahres.

3. Welchen Dienststellen sind die Fahrzeuge zugeordnet und für welche Einsätze bzw Bediensteten sind diese Fahrzeuge bestimmt?

4. Welche Einsatz-Anforderungen wurden der Anschaffung einer derartigen Fahrzeug-Kategorie zu Grunde gelegt?

5. Wie hoch sind die einmaligen sowie die kilometerabhängigen Kosten für diesen Fahrzeugtyp?

6. Am 20. März 2021 wurde bei einer Kundgebung von Maßnahmengegner*innen am Margaretengürtel angeblich ein EB mit einem runden Schutzschild gesehen. Kommen derartige Schutzschilde zum Einsatz, etwa im Rahmen eines Pilotprojektes? Bitte um nähere Auskünfte.

7. Am 16. Jänner, am 31. Jänner, am 13. Februar, am 6. März, am 20. März sowie am 10. April 2021 fanden in Wien Demonstrationen von Maßnahmengegner*innen statt.
a) Wie viele Personen wurden an diesen Tagen - bzw. in Zusammenhang mit den Versammlungen - aa) nach § 269 StGB angezeigt weil sie ab) ein Tretgitter umrissen oder ac) eine polizeiliche Sperrkette durchbrachen?
b) Wie viele der in (a.) genannten Personen konnten vor Ort durch „Greiftrupps“ festgesetzt werden?
c) Wie viele der in (a.) genannten Personen konnten vor Ort durch Beamte der Sonderverwendung und Führungsunterstützung festgesetzt werden?
d) Wie viele der in (a.) genannten Personen konnten nachträglich ausgeforscht werden?
e) Wie viele Versammlungen wurden an diesen Tagen von Maßnahmen-Gegner*innen angezeigt und von der Behörde nicht untersagt?
f) In wie vielen Fällen wurde eine Vorbesprechung mit den Veranstalter*innen fa) angesetzt fb) abgehalten?
g) In wie vielen Fällen wurde eine Nachbesprechung mit den Veranstalter*innen ga) angesetzt und gb) durchgeführt?
h) Bei wie vielen dieser Versammlungen wurde der Zustrom durch EB kontrolliert?
i) Wie viele Beamt*innen war an diesen Tagen jeweils als Dialogpolizei im Einsatz?

8. Am 31. Jänner 2021 holten „Greiftrupps“ der BE Personen aus der Versammlung am Ring zur Identitätsfeststellung heraus, während EE (Lentos) eine Sperrkette bildeten.
a) Seit wann werden BE als „Greiftrupp“ bei Versammlungen eingesetzt?
b) Welchen Umfang hat ba) die Ausbildung bb) das Training für diese Taktik bei den BE?
c) Welchen Umfang hat ca) die Ausbildung cb) das Training für diese Taktik bei den EE?

9. Am 31. Jänner 2021wurde beim Verlassen eines abgesperrten Bereichs die Identität meiner Person festgestellt. Ein EB fotografierte dabei meinen Presseausweis.
a) Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgte in diesem Fall das Abfotografieren und Speichern eines Ausweisdokuments?
b) Ist das Modul für die sichere Speicherung und Übermittelung von Fotos für Diensthandys der Polizei bereits in Betrieb?
c) In der Vergangenheit erwies sich bei der Auflösung von „Zernierungen“ die Anzahl der „Aufarbeitungsstraßen“ als Nadelöhr. Ist dieses Problem durch den Einsatz der MPK auf Diensthandys gelöst, falls nein, warum nicht?

10. Am 13. Februar 2021 kontrollierten Ordnungsdiensteinheiten den Zustrom zum Maria-Theresien-Platz. Am Karlsplatz nahmen BE und EE die Identität von Personen auf, welche gegen Corona-Auflagen verstießen. Dabei verwendeten sie Clipboard, Papierformulare und Stifte.
a) Warum wurden die ID-Feststellungen nicht mit dem Diensthandy abgewickelt?
b) Falls es an technischen, organisatorischen oder rechtlichen Voraussetzungen fehlt, sind entsprechende Schritte geplant?

11. Am 10. April 2021 wurde bei einer Kundgebung von Maßnahmengegner*innen (Mutter aller Demos) Nähe Schweitzer-Garten Pfefferspray gegen Teilnehmer*innen eingesetzt, die Sperrgitter überwinden wollten.
a) Bitte um Auflistung wie oft bzw. gegen wie viele Personen, an wie vielen Örtlichkeiten und auf Grundlage welcher Ziffer des § 2 WaffGebrG der Einsatz von Pfefferspray jeweils erfolgte.
b) Wie oft erfolgte der Einsatz des Pfefferspray in geschlossener Einheit und davon wie oft in gerechtfertigter Notwehr?
c) Wie viele Einsatzkräfte waren an diesem Tag in zivil im Einsatz?

12. Bei einer Kundgebung am 16. April 2021 trugen einige EB ein taktisches Erkennungszeichen mit dem Buchstaben „H“ am Rücken, davon vereinzelt auch einige ein Armpatch der Wiener Einsatzeinheiten „Ulan“?
a) Für welche Einheiten wird der Buchstabe „H“ verwendet, hat diese Klasse weitere Ausprägungen?
b) Seit wann ist dieses System in Verwendung?
c) Was waren die Gründe für die Einführung?

Ich stelle diese Anfrage als Menschenrechtler und Blogger und beabsichtige, die Informationen und Dokumente für weitere Analysen und Veröffentlichungen zu verwenden. Ich erfülle die vom Verwaltungsgerichtshof in seiner Entscheidung Ra 2017/03/0083-10 (29.5.2018) festgehaltenen Kriterien eines sogenannten „Social Watchdog“.

Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (z.B.: Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem. § 4 AuskunftspflichtG.

Ich ersuche um Übermittlung einer maschinenlesbaren Auskunft und bedanke mich herzlich für Ihre Bemühungen rund um die Bearbeitung meiner umfangreichen Anfrage!

Mit freundlichen Grüßen,

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    29. April 2021
  • Frist
    24. Juni 2021
  • 0 Follower:innen
Philipp Sonderegger
Sehr geehrte<< Anrede >> zu verschiedenen Sachverhalten im Zusammenhang mit Versammlungen von Maßnahm…
An Landespolizeidirektion Wien Details
Von
Philipp Sonderegger
Betreff
Versammlungen von Maßnahmenkritiker*innen ("Corona-Demos") [#2268]
Datum
29. April 2021 17:37
An
Landespolizeidirektion Wien
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> zu verschiedenen Sachverhalten im Zusammenhang mit Versammlungen von Maßnahmenkritiker*innen ("Corona-Demos") beantrage ich hiermit gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft: 1. Seit wann hat die LPD Wien Fahrzeuge des Typ VW Amarok in Betrieb? 2. Wie viele dieser Sonderfahrzeuge wurden angeschafft? Bitte mit Angabe des Jahres. 3. Welchen Dienststellen sind die Fahrzeuge zugeordnet und für welche Einsätze bzw Bediensteten sind diese Fahrzeuge bestimmt? 4. Welche Einsatz-Anforderungen wurden der Anschaffung einer derartigen Fahrzeug-Kategorie zu Grunde gelegt? 5. Wie hoch sind die einmaligen sowie die kilometerabhängigen Kosten für diesen Fahrzeugtyp? 6. Am 20. März 2021 wurde bei einer Kundgebung von Maßnahmengegner*innen am Margaretengürtel angeblich ein EB mit einem runden Schutzschild gesehen. Kommen derartige Schutzschilde zum Einsatz, etwa im Rahmen eines Pilotprojektes? Bitte um nähere Auskünfte. 7. Am 16. Jänner, am 31. Jänner, am 13. Februar, am 6. März, am 20. März sowie am 10. April 2021 fanden in Wien Demonstrationen von Maßnahmengegner*innen statt. a) Wie viele Personen wurden an diesen Tagen - bzw. in Zusammenhang mit den Versammlungen - aa) nach § 269 StGB angezeigt weil sie ab) ein Tretgitter umrissen oder ac) eine polizeiliche Sperrkette durchbrachen? b) Wie viele der in (a.) genannten Personen konnten vor Ort durch „Greiftrupps“ festgesetzt werden? c) Wie viele der in (a.) genannten Personen konnten vor Ort durch Beamte der Sonderverwendung und Führungsunterstützung festgesetzt werden? d) Wie viele der in (a.) genannten Personen konnten nachträglich ausgeforscht werden? e) Wie viele Versammlungen wurden an diesen Tagen von Maßnahmen-Gegner*innen angezeigt und von der Behörde nicht untersagt? f) In wie vielen Fällen wurde eine Vorbesprechung mit den Veranstalter*innen fa) angesetzt fb) abgehalten? g) In wie vielen Fällen wurde eine Nachbesprechung mit den Veranstalter*innen ga) angesetzt und gb) durchgeführt? h) Bei wie vielen dieser Versammlungen wurde der Zustrom durch EB kontrolliert? i) Wie viele Beamt*innen war an diesen Tagen jeweils als Dialogpolizei im Einsatz? 8. Am 31. Jänner 2021 holten „Greiftrupps“ der BE Personen aus der Versammlung am Ring zur Identitätsfeststellung heraus, während EE (Lentos) eine Sperrkette bildeten. a) Seit wann werden BE als „Greiftrupp“ bei Versammlungen eingesetzt? b) Welchen Umfang hat ba) die Ausbildung bb) das Training für diese Taktik bei den BE? c) Welchen Umfang hat ca) die Ausbildung cb) das Training für diese Taktik bei den EE? 9. Am 31. Jänner 2021wurde beim Verlassen eines abgesperrten Bereichs die Identität meiner Person festgestellt. Ein EB fotografierte dabei meinen Presseausweis. a) Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgte in diesem Fall das Abfotografieren und Speichern eines Ausweisdokuments? b) Ist das Modul für die sichere Speicherung und Übermittelung von Fotos für Diensthandys der Polizei bereits in Betrieb? c) In der Vergangenheit erwies sich bei der Auflösung von „Zernierungen“ die Anzahl der „Aufarbeitungsstraßen“ als Nadelöhr. Ist dieses Problem durch den Einsatz der MPK auf Diensthandys gelöst, falls nein, warum nicht? 10. Am 13. Februar 2021 kontrollierten Ordnungsdiensteinheiten den Zustrom zum Maria-Theresien-Platz. Am Karlsplatz nahmen BE und EE die Identität von Personen auf, welche gegen Corona-Auflagen verstießen. Dabei verwendeten sie Clipboard, Papierformulare und Stifte. a) Warum wurden die ID-Feststellungen nicht mit dem Diensthandy abgewickelt? b) Falls es an technischen, organisatorischen oder rechtlichen Voraussetzungen fehlt, sind entsprechende Schritte geplant? 11. Am 10. April 2021 wurde bei einer Kundgebung von Maßnahmengegner*innen (Mutter aller Demos) Nähe Schweitzer-Garten Pfefferspray gegen Teilnehmer*innen eingesetzt, die Sperrgitter überwinden wollten. a) Bitte um Auflistung wie oft bzw. gegen wie viele Personen, an wie vielen Örtlichkeiten und auf Grundlage welcher Ziffer des § 2 WaffGebrG der Einsatz von Pfefferspray jeweils erfolgte. b) Wie oft erfolgte der Einsatz des Pfefferspray in geschlossener Einheit und davon wie oft in gerechtfertigter Notwehr? c) Wie viele Einsatzkräfte waren an diesem Tag in zivil im Einsatz? 12. Bei einer Kundgebung am 16. April 2021 trugen einige EB ein taktisches Erkennungszeichen mit dem Buchstaben „H“ am Rücken, davon vereinzelt auch einige ein Armpatch der Wiener Einsatzeinheiten „Ulan“? a) Für welche Einheiten wird der Buchstabe „H“ verwendet, hat diese Klasse weitere Ausprägungen? b) Seit wann ist dieses System in Verwendung? c) Was waren die Gründe für die Einführung? Ich stelle diese Anfrage als Menschenrechtler und Blogger und beabsichtige, die Informationen und Dokumente für weitere Analysen und Veröffentlichungen zu verwenden. Ich erfülle die vom Verwaltungsgerichtshof in seiner Entscheidung Ra 2017/03/0083-10 (29.5.2018) festgehaltenen Kriterien eines sogenannten „Social Watchdog“. Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (z.B.: Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem. § 4 AuskunftspflichtG. Ich ersuche um Übermittlung einer maschinenlesbaren Auskunft und bedanke mich herzlich für Ihre Bemühungen rund um die Bearbeitung meiner umfangreichen Anfrage! Mit freundlichen Grüßen, Philipp Sonderegger <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Philipp Sonderegger << Adresse entfernt >>
Philipp Sonderegger
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Anfrage „Versammlungen von Maßnahmenkritiker*innen ("Corona-Demos")“ v…
An Landespolizeidirektion Wien Details
Von
Philipp Sonderegger
Betreff
Re: Versammlungen von Maßnahmenkritiker*innen ("Corona-Demos") [#2268]
Datum
25. Juni 2021 10:25
An
Landespolizeidirektion Wien
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Anfrage „Versammlungen von Maßnahmenkritiker*innen ("Corona-Demos")“ vom 29.04.2021 (#2268) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Philipp Sonderegger Anfragenr: 2268 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Philipp Sonderegger << Adresse entfernt >>
Landespolizeidirektion Wien
Ihr Schreiben vom 29.04.2021, AZ: 21/774878 Mit freundlichen Grüßen
Von
Landespolizeidirektion Wien
Betreff
Ihr Schreiben vom 29.04.2021, AZ: 21/774878
Datum
25. Juni 2021 15:13
Status
Anfrage abgeschlossen
Mit freundlichen Grüßen
Landespolizeidirektion Wien
PAD/21/774878 Mit freundlichen Grüßen
Von
Landespolizeidirektion Wien
Betreff
PAD/21/774878
Datum
28. Juni 2021 11:04
Status
Mit freundlichen Grüßen
Philipp Sonderegger
Re: PAD/21/774878 [#2268] Sehr geehrte [geschwärzt], Danke für ihre Antwort vom 24. Juni 2021. Zur Nichterteilun…
An Landespolizeidirektion Wien Details
Von
Philipp Sonderegger
Betreff
Re: PAD/21/774878 [#2268]
Datum
16. August 2021 17:02
An
Landespolizeidirektion Wien
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte [geschwärzt], Danke für ihre Antwort vom 24. Juni 2021. Zur Nichterteilung einer Antwort auf die Fragen 1-5 beantrage ich wie bereits in meinem Schreiben vom 29. April die Ausstellung eines Bescheides gem. § 4 AuskunftspflichtG. Zur Frage 9c) gebe ich folgende Erläuterung: Bislang wurde von der LPD Wien argumentiert, die Anzahl von Aufarbeitungstraßen sei durch die (technische Ausrüstung) der Aufarbeitungskontingente begrenzt. Ich gehe davon aus, es handelt sich bei der Ausrüstung um ein Fahrzeug mit Computer. Da nun Identitätsfeststellungen per MPK durchgeführt werden können und praktisch jedeR Beamte*in über ein Diensthändy verfügt, liegt der Schluss nahe, dass es künftig nach Umständen möglich ist, mehr als 3, 4 Aufarbeitungsstraßen bei einer Zernierung einzurichten. Trifft die Einschätzung zu, dass künftig Aufarbeitungsstraßen mit Diensthändys/MPK und daher in wesentlich größerer Anzahl eingerichtet werden können, falls nein, warum nicht? Zur Frage 8) stelle ich folgende Nachfragen: Frage 13a): Was bezeichnet die LPD Wien als Greiftrupp? 13b) Welche Exekutivbediensteten werden als Greiftrupp eingesetzt? 13c) Wie wird das polizeiliche Einschreiten bezeichnet, bei dem ein Pulk von Polizist*innen in eine Versammlung geht, eine Person einkreist, sie ergreift und aus der Versammlung zum Beispiel hinter eine Sperrkette bringt? 13d) Seit wann wird diese Form des Einschreitens von BE praktiziert? 13e) Wird/wurde diese Form des Einschreitens den BE oder anderen Einheiten gelehrt und von diesen trainiert, falls ja, in welchem Umfang? 13f) Wieso wurde dieses Einschreiten am 31. Jänner von BE vollzogen und nicht von augenscheinlich verfügbaren Kräften mit mehr GSOD-Ausbildung und Erfahrung? Zu Frage 11): Ich ersuche um Beantwortung gemäß Frage (Anzahl der Waffengebräuche, Örtlichkeit und genaue rechtliche Grundlage). Zu Frage 12a): Ich ersuche um Beantwortung der Frage, auch wenn die Rückenkennung nicht für den GSOD vorgesehen ist. Vielen Dank für ihre Bemühungen. Mit freundlichen Grüßen Philipp Sonderegger Anfragenr: 2268 Antwort an: [geschwärzt] Postanschrift Philipp Sonderegger [geschwärzt], [geschwärzt]
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Von
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Betreff
Betreff versteckt
Datum
16. August 2021 17:03
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Datum
16. August 2021 17:03
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PAD/21/774878 Mit freundlichen Grüßen
Von
Landespolizeidirektion Wien
Betreff
PAD/21/774878
Datum
30. August 2021 14:25
Status
Mit freundlichen Grüßen