Video-Dreh im Kreisky-Zimmer des Bundeskanzleramtes
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
Die Sozialdemokratische Partei Österreichs hat auf ihren Social Media Kanälen ein Video geteilt, dass mit dem Logo der SPÖ versehen ist (u.a.: Youtube, "Was Ihnen zusteht – Episode 1", https://www.youtube.com/watch?v=vNkmIp0…). Darin zu sehen sind unter anderem Bundeskanzler Christian Kern und Bundesminister Thomas Drozda. Der Raum, in dem das Video gedreht wurde, weißt große Ähnlichkeiten mit dem historischen Kanzlerzimmer ("Kreisky-Zimmer") des Bundeskanzleramtes auf (https://www.bundeskanzleramt.gv.at/-/hi…).
Wurde dieses Video in den Räumlichkeiten des Bundeskanzleramtes gedreht?
Wurde Personal des Bundeskanzleramtes (oder durch das Bundeskanzleramt bezahlte externe Dienstleister) zur Vor- und Nachbereitung oder für den Dreh des Videos verwendet? Wenn ja, im Ausmaß wie vieler Stunden und zu welchen Stundensätzen?
Wurden Geräte (beispielsweise technische Ausstattung) des Bundeskanzleramtes für diese Veranstaltung verwendet? Wenn ja, welche?
Wem wurde oder wird welcher Betrag für die Verwendung der Räumlichkeiten in Rechnung gestellt?
Wie ist die Vermietung oder Überlassung dieser Räumlichkeiten an externe Organisationen oder Personen geregelt?
Ich beantrage die Übersendung von Kopien der Rechnungen (so welche gestellt wurden oder werden) und der Regeln für die Vermietung der Räumlichkeiten (so sie existieren).
Ich bitte um Berücksichtigung, dass ich als "public watchdog" im Sinne der EGMR-Entscheidung 18030/11 ("MAGYAR HELSINKI BIZOTTSÁG v. HUNGARY") agiere.
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG.
Mit freundlichen Grüßen,
Anfrage erfolgreich
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Datum20. September 2017
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15. November 2017
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