Vollständigkeit der Liste gem. §9B-VG
Anfrage an:
Bundeskanzleramt
Verwendetes Gesetz:
Auskunftspflichtgesetz
Wird die Liste (Stand 31.5.2013) gem.§9 B-VG über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre auf ihre Vollständigkeit überprüft, bzw. von wem und bestehen Sanktionsmöglichkeiten bei Verstoß?
Bsp.: Abgeordneter zum Nationalrat Dr. Johannes Jarolim
- keine derzeitige Tätigkeit aufgrund eines Dienstverhältnisses oder
- keine derzeitige selbstständige oder freiberufliche Tätigkeit
erscheint allerding im Anwaltsverzeichnis der RAK Österreich R111032 in der Kanzlei Jarolim Flitsch.
Anfrage eingeschlafen
Warte auf Antwort
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Datum1. Juni 2013
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27. Juli 2013
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