Vollständigkeit der Liste gem. §9B-VG

Anfrage an: Bundeskanzleramt
Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Wird die Liste (Stand 31.5.2013) gem.§9 B-VG über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre auf ihre Vollständigkeit überprüft, bzw. von wem und bestehen Sanktionsmöglichkeiten bei Verstoß?
Bsp.: Abgeordneter zum Nationalrat Dr. Johannes Jarolim
- keine derzeitige Tätigkeit aufgrund eines Dienstverhältnisses oder
- keine derzeitige selbstständige oder freiberufliche Tätigkeit
erscheint allerding im Anwaltsverzeichnis der RAK Österreich R111032 in der Kanzlei Jarolim Flitsch.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    1. Juni 2013
  • Frist
    27. Juli 2013
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Anfragesteller/in
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Ausku…
An Bundeskanzleramt Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Datum
1. Juni 2013 14:02
An
Bundeskanzleramt
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
Wird die Liste (Stand 31.5.2013) gem.§9 B-VG über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre auf ihre Vollständigkeit überprüft, bzw. von wem und bestehen Sanktionsmöglichkeiten bei Verstoß? Bsp.: Abgeordneter zum Nationalrat Dr. Johannes Jarolim - keine derzeitige Tätigkeit aufgrund eines Dienstverhältnisses oder - keine derzeitige selbstständige oder freiberufliche Tätigkeit erscheint allerding im Anwaltsverzeichnis der RAK Österreich R111032 in der Kanzlei Jarolim Flitsch.
Für den Fall der Verweigerung der Erteilung der beantragten Auskunft beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Antragsteller/in Antragsteller/in Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in