Vollständigkeit der Liste gem. §9B-VG
- Anfrage an:
- Bundeskanzleramt
- Genutztes Gesetz:
- Auskunftspflichtgesetz
- Status dieser Anfrage:
- Anfrage eingeschlafen
- Frist:
- 27. Juli 2013 - 7 Jahre, 5 Monate her Wie wird das berechnet?
- Zusammenfassung der Anfrage
Wird die Liste (Stand 31.5.2013) gem.§9 B-VG über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre auf ihre Vollständigkeit überprüft, bzw. von wem und bestehen Sanktionsmöglichkeiten bei Verstoß?
Bsp.: Abgeordneter zum Nationalrat Dr. Johannes Jarolim
- keine derzeitige Tätigkeit aufgrund eines Dienstverhältnisses oder
- keine derzeitige selbstständige oder freiberufliche Tätigkeit
erscheint allerding im Anwaltsverzeichnis der RAK Österreich R111032 in der Kanzlei Jarolim Flitsch.