Waffenrechtliche Einstufung Glock17 T FX
- Anfrage an:
- Bundesministerium für Inneres
- Genutztes Gesetz:
- Auskunftspflichtgesetz
- Status dieser Anfrage:
- Anfrage teilweise erfolgreich
- Zusammenfassung der Anfrage
Teilen sie mir bitte mit, wie die Trainingspistole Glock 17 T 9mm FX (https://eu.glock.com/en/products/pist...) im Sinne des österr. Waffengesetzes einzustufen ist.
Korrespondenz
-
Frist: – 19.03.2020
- 23. Jan 2020
- Mär 2020
- Apr 2020
- 29. Apr 2020
- Von
- Anfragesteller/in
- Betreff
- Waffenrechtliche Einstufung Glock17 T FX [#1882]
- Datum
- 23. Januar 2020 16:56
- An
- Bundesministerium für Inneres
- Status
- Warte auf Antwort — E-Mail erfolgreich abgeschickt!
Sehr geehrteAntragsteller/in
hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
Teilen sie mir bitte mit, wie die Trainingspistole Glock 17 T 9mm FX (https://eu.glock.com/en/products/pistols/g17-t-gen4-fx-fof) im Sinne des österr. Waffengesetzes einzustufen ist.
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG.
Antragsteller/in Antragsteller/in
<<E-Mail-Adresse>>
Postanschrift
Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Adresse entfernt >>
[… Zeige kompletten Anfragetext]
Mit freundlichen Grüßen
Anfragesteller/in
- 1 Jahr her23. Januar 2020 16:56: Anfragesteller/in hat eine Nachricht an Bundesministerium für Inneres gesendet.
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- Von
- Bundesministerium für Inneres
- Betreff
- AuskPflG; WaffG; Ihre Anfrage vom 23.1.2020
- Datum
- 4. März 2020 10:47
- Status
- Anfrage abgeschlossen
Anhänge
Bundesministerium für Inneres
Sektion III - Recht
Abteilung III/3 - Sicherheitsverwaltung
Carina Cerny
+43 1 531 26-3989
Herrengasse 7, 1010 Wien, Österreich
<<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>>
www.bmi.gv.at<http://www.bmi.gv.at...
- 10 Monate, 4 Wochen her4. März 2020 10:48: Nachricht von Bundesministerium für Inneres erhalten.
- Von
- Anfragesteller/in
- Betreff
- Re: AuskPflG; WaffG; Ihre Anfrage vom 23.1.2020 [#1882]
- Datum
- 12. März 2020 13:38
- An
- Bundesministerium für Inneres
- Status
- E-Mail erfolgreich abgeschickt!
Sehr geehrteAntragsteller/in
in ihrem Schreiben vom 03.03.2020 führen sie an, dass es sich bei dem Trainingsgerät der Marke Glock 17 T 9m FX nach ihrer Rechtsansicht um eine Faustfeuerwaffe im Sinne des § 3 WaffG 1996 idgF. handelt. Der Erwerb und Besitz der geannten Schusswaffe und der dazugehörigen Munition sei nur auf Grund einer Waffenbesitzkarte, das zusätzliche Führen nur auf Grund eines Waffenpasses erlaubt.
Laut § 3 des österr. WaffG sind Faustfeuerwaffen Schusswaffen, bei denen die Geschosse durch Verbrennung eines Treibmittels ihren Antrieb erhalten und die Gesamtlänge von höchstens 60 cm aufweisen. Gemäß § 2 des österr. WaffG sind Schusswaffen, Waffen mit denen feste Geschosse durch einen Lauf in eine bestimmbare Richtung verschossen werden können. Gemäß § 1 des österr. WaffG sind Waffen Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind,
1. die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen durch unmittelbare Einwirkung zu beseitigen oder herabzusetzen oder
2. bei der Jagd oder beim Schießsport zur Abgabe von Schüssen verwendet zu werden.
Der Waffenbegriff gem. § 1 WaffG ist auf Gegenstände beschränkt, deren objektive Bestimmung darin gelegen ist, eine qualifizierte Wirkung auf Menschen zu erzielen oder bei der Jagd oder beim Schießsport zur Abgabe von Schüssen verwendet zu werden (Grosinger/Sieger/Szymanski § 1 Abs. 1 u. 2 , Anm. 1 u. 2 Das neue österr. Waffenrecht).
Das Trainingsgerät der Marke Glock 17 T 9mm FX ist laut Hersteller nur zu Trainingszwecken hergestellt worden und verschießt Farbmarkierungsmunition. Beim Aufprall des unterkalibrigen Geschosses wird dieses zerdrückt, worauf die Farbe an den Sollbruchstellen austritt und das Ziel sternförmig benetzt (https://correction.jimdofree.com/muni...). Es ist bei dem o.a. Trainingsgerät zusätzlich auf Grund des speziellen Laufes nicht möglich, andere als die Übungsmunitiontypen zu verschießen. Die o.a. Übungsmunitiontypen mit Markierungsmunition sind ihrem Wesen nach nur für den Gebrauch in dem o.a. Trainingsgerät und nicht für den Gebrauch in Schusswaffen bestimmt (§ 4 WffG).
Ein Gegenstand gilt nur dann als Waffe, wenn es aufgrund seiner Konstruktion und Beschaffenheit seinem Wesen entspricht, zur Erzielung des erwähnten Verwendungszweckes gebraucht zu werden. Der Gebrauch eines solchen Gegenstandes auf andere Weise oder zu anderen Zwecken wird durchaus möglich sind, wäre aber wesensfremd (Grosinger/Sieger/Szymanski § 1 Abs1 und ", Anm. 1. und 2., Das neue österr. Waffenrecht)
Das Trainigsgerät der Marke Glock 17 T 9mm FX ist nach Herstellerangaben seinem Wesen nach nicht dazu bestimmt, die in der Zi 1 beschriebene Wirkung zu erzielen oder den in der Z2 erwähnten Verwendungszweck zu erfüllen.
Mit dem Ersuchen um Stellungsnahme und freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in
Anfragenr: 1882
Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Postanschrift
Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Adresse entfernt >>
Zitierte Nachricht anzeigen--
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.at versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.at/hilfe/fuer-be...
- 10 Monate, 2 Wochen her12. März 2020 13:38: Anfragesteller/in hat eine Nachricht an Bundesministerium für Inneres gesendet.
- 10 Monate, 1 Woche her21. März 2020 08:12: Anfragesteller/in hat den Status auf 'Anfrage teilweise erfolgreich' gesetzt.
- Von
- Bundesministerium für Inneres
- Betreff
- WaffG; AuskPflG; Ihre Anfrage vom 12.3.2020
- Datum
- 29. April 2020 10:06
- Status
- Anfrage abgeschlossen
Anhänge
Bundesministerium für Inneres
Sektion III - Recht
Abteilung III/3 - Sicherheitsverwaltung
Carina Cerny
+43 1 531 26-3989
Herrengasse 7, 1010 Wien, Österreich
<<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>>
www.bmi.gv.at<http://www.bmi.gv.at...
- 9 Monate her29. April 2020 10:09: Nachricht von Bundesministerium für Inneres erhalten.
- 9 Monate her1. Mai 2020 18:07: Anfragesteller/in veröffentlichte einen Anhang bei der Anfrage Waffenrechtliche Einstufung Glock17 T FX.
- 8 Monate, 2 Wochen her16. Mai 2020 13:31: Anfragesteller/in hat den Status auf 'Anfrage teilweise erfolgreich' gesetzt.