Weitergabe von Berichten

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Gerde habe ich erfahren, dass Ihre Behörde sogeannte Beobachtungsberichte an das Dokumentationarchiv des österreichischen Widerstands weitergibt.

1) Um welche Beobachtungsberichte handelt es sich?
2) Werden in diesen Berichten auch Namen und/oder Adressen von Beobachteten Personen weitergegeben?
3) Auf welches Gesetz oder welchen Erlaß bezieht sich die Weitergabe dieser Beobachtungsberichte?
4) Sehen Sie in der Weitergabe dieser Berichte an o.g. Archiv keine Verletzung des Datenschutzes von Personen und Persönlichkeitsrechten, da dieses Archiv diese Unterlagen "Beschlagwortet" und für jedermann zugänglich macht?
5) Sehen Sie in der Archivierung dieser Berichte keine Verletzung des Datenschutzes, da dieses o.g. Archiv alle ihm zugänglich gemachten Daten auf unbestimmte Zeit speichert?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    24. November 2019
  • Frist
    19. Januar 2020
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Wolfgang Pestl
Sehr geehrte<< Anrede >> hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender …
An Bundesministerium für Inneres Details
Von
Wolfgang Pestl
Betreff
Weitergabe von Berichten [#1846]
Datum
24. November 2019 09:52
An
Bundesministerium für Inneres
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
Gerde habe ich erfahren, dass Ihre Behörde sogeannte Beobachtungsberichte an das Dokumentationarchiv des österreichischen Widerstands weitergibt. 1) Um welche Beobachtungsberichte handelt es sich? 2) Werden in diesen Berichten auch Namen und/oder Adressen von Beobachteten Personen weitergegeben? 3) Auf welches Gesetz oder welchen Erlaß bezieht sich die Weitergabe dieser Beobachtungsberichte? 4) Sehen Sie in der Weitergabe dieser Berichte an o.g. Archiv keine Verletzung des Datenschutzes von Personen und Persönlichkeitsrechten, da dieses Archiv diese Unterlagen "Beschlagwortet" und für jedermann zugänglich macht? 5) Sehen Sie in der Archivierung dieser Berichte keine Verletzung des Datenschutzes, da dieses o.g. Archiv alle ihm zugänglich gemachten Daten auf unbestimmte Zeit speichert?
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. << Adresse entfernt >> <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Wolfgang Pestl
Bundesministerium für Inneres
Antwort an Einbringer Im Anhang erhalten Sie das Erledigungsschreiben 'Antwort an Einbringer'. Kopien ergehen a…
Von
Bundesministerium für Inneres
Betreff
Antwort an Einbringer
Datum
26. November 2019 08:34
Status
Anfrage abgeschlossen
Im Anhang erhalten Sie das Erledigungsschreiben 'Antwort an Einbringer'. Kopien ergehen an:
Wolfgang Pestl
Re: Antwort an Einbringer [#1846] Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort, die ich alle…
An Bundesministerium für Inneres Details
Von
Wolfgang Pestl
Betreff
Re: Antwort an Einbringer [#1846]
Datum
26. November 2019 12:57
An
Bundesministerium für Inneres
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort, die ich allerdings nicht so hinnehmen kann. Am 20.11.2019 teilte mir die Kanzlei Freimüller, Obereder, Pilz, als Rechtsvertretung des DÖW mit, dass deren Mandan, das DÖW regelmäßig einen Beobachtungsbericht des Innenministeriums erhält. Ich füge für Sie dieses Schreiben vom 20.11.2019 an. Aufgrund dessen sind folgende Fragen für mich noch nicht beantwortet: 1) Um welche Beobachtungsberichte handelt es sich? 2) Werden in diesen Berichten auch Namen und/oder Adressen von Beobachteten Personen weitergegeben? 3) Auf welches Gesetz oder welchen Erlaß bezieht sich die Weitergabe dieser Beobachtungsberichte? 4) Sehen Sie in der Weitergabe dieser Berichte an o.g. Archiv keine Verletzung des Datenschutzes von Personen und Persönlichkeitsrechten, da dieses Archiv diese Unterlagen "Beschlagwortet" und für jedermann zugänglich macht? 5) Sehen Sie in der Archivierung dieser Berichte keine Verletzung des Datenschutzes, da dieses o.g. Archiv alle ihm zugänglich gemachten Daten auf unbestimmte Zeit speichert? Ich bitte Sie deshalb, o.g. Fragen, auf Grund des angehängten Schreibens der Anwaltskanzlei, zu beantworten. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anhänge: - schreiben-von-dow_anwalt.pdf Anfragenr: 1846 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für Inneres
Antwort an Einbringer Im Anhang erhalten Sie das Erledigungsschreiben 'Antwort an Einbringer'. Kopien ergehen a…
Von
Bundesministerium für Inneres
Betreff
Antwort an Einbringer
Datum
27. November 2019 15:39
Status
Im Anhang erhalten Sie das Erledigungsschreiben 'Antwort an Einbringer'. Kopien ergehen an: