Weitergabe von Informationen aus laufendem Ermittlungsverfahren an Unbeteiligte und/oder Unzuständige
Sehr geehrte Damen und Herren!
Der KOV Kreditordnungsverein begehrt (gemäß §§ 2, 3 AuskunftspflichtG) Antwort auf nachfolgende Fragen:
1) Ist es gesetzlich gedeckt, dass eine Staatsanwaltschaft Informationen aus einem NOCH LAUFENDEN ERMITTLUNGSVERFAHREN an eine in dieser Sache (dem Ermittlungsverfahren) ausdrücklich unbeteiligten und unzuständigen Behörde oder ausdrücklich unbeteiligten und unzuständigen öffentliche Dienststelle weitergibt?
2) Falls Frage 1 bejaht wird: Was ist die gesetzliche Grundlage für eine derartige Weitergabe von Informationen aus einem noch laufenden Ermittlungsverfahren?
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (z.B. Verweigerung) wird höflichst der Antrag auf Erlassung eines Bescheides gemäß § 4 AuskunftspflichtG gestellt.
Mit freundlichen Grüßen,
Anfrage erfolgreich
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Datum6. November 2019
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1. Januar 2020
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