Werden Passfotos dauerhaft gespeichert?
Aus dem §22a PassG geht für mich nicht klar hervor, ob die Daten aus Abs 1, speziell das Lichtbild des Passinhabers nur bis zur Ausstellung des Reisepasses oder Personalausweises bzw. dem Ablauf der Reklamationsfrist oder auch darüber hinaus gespeichert werden.
Laut §22b Abs 2 PassG müsste eine Speicherung des Lichtbildes nach der Austellung somit nur bei Verlust/Versagung/Entzug/Missbrauch stattfinden, nicht jedoch in jedem Normalfall.
In diesem Text der BGKK ist jedoch die Rede von einer Passfoto-Datenbank im Innenministerium:
http://www.bgkk.at/cdscontent/load?cont…
Zitat: "Rückgriff auf vorhandene Foto-Datenbanken: Diese Variante geht von der Annahme aus, vorhandene Foto-Datenbanken (z.B. im Innenministerium gespeicherte Passfotos) zu verwenden. Dazu wäre aber festzustellen, welches Foto zu welcher Person gehört. Die Fotospeichersysteme des Innenministeriums (= die Passbehörden, Pässe werden seit einigen Jahren bei den Gemeinden ausgestellt)
{...}
die in den Fotospeicherungen der Passbehörden noch nicht realisiert sind. Dasselbe gilt für den Schulbereich („edu-card“).
{...}
gibt es auch bei gespeicherten Fotos „Lücken“, da nicht alle versicherten Personen einen österreichischen Pass oder Führerschein besitzen."
Deswegen ersuche ich um Auskunft, ob eine solche Lichtbild-Datenbank aller Reisepass/Personalausweis-Inhaber existiert. Ausserdem falls ja, ob ein automatisierter Zugriff für Sicherheitsbehörden, so wie beim IFS-Register und Führerscheinregister, möglich ist.
Anfrage erfolgreich
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Datum29. Juni 2017
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24. August 2017
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