Werden Passfotos dauerhaft gespeichert?

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Aus dem §22a PassG geht für mich nicht klar hervor, ob die Daten aus Abs 1, speziell das Lichtbild des Passinhabers nur bis zur Ausstellung des Reisepasses oder Personalausweises bzw. dem Ablauf der Reklamationsfrist oder auch darüber hinaus gespeichert werden.

Laut §22b Abs 2 PassG müsste eine Speicherung des Lichtbildes nach der Austellung somit nur bei Verlust/Versagung/Entzug/Missbrauch stattfinden, nicht jedoch in jedem Normalfall.

In diesem Text der BGKK ist jedoch die Rede von einer Passfoto-Datenbank im Innenministerium:
http://www.bgkk.at/cdscontent/load?cont…

Zitat: "Rückgriff auf vorhandene Foto-Datenbanken: Diese Variante geht von der Annahme aus, vorhandene Foto-Datenbanken (z.B. im Innenministerium gespeicherte Passfotos) zu verwenden. Dazu wäre aber festzustellen, welches Foto zu welcher Person gehört. Die Fotospeichersysteme des Innenministeriums (= die Passbehörden, Pässe werden seit einigen Jahren bei den Gemeinden ausgestellt)
{...}
die in den Fotospeicherungen der Passbehörden noch nicht realisiert sind. Dasselbe gilt für den Schulbereich („edu-card“).
{...}
gibt es auch bei gespeicherten Fotos „Lücken“, da nicht alle versicherten Personen einen österreichischen Pass oder Führerschein besitzen."

Deswegen ersuche ich um Auskunft, ob eine solche Lichtbild-Datenbank aller Reisepass/Personalausweis-Inhaber existiert. Ausserdem falls ja, ob ein automatisierter Zugriff für Sicherheitsbehörden, so wie beim IFS-Register und Führerscheinregister, möglich ist.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    29. Juni 2017
  • Frist
    24. August 2017
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Anfragesteller/in
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Ausku…
An Bundesministerium für Inneres Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Werden Passfotos dauerhaft gespeichert? [#809]
Datum
29. Juni 2017 20:19
An
Bundesministerium für Inneres
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
Aus dem §22a PassG geht für mich nicht klar hervor, ob die Daten aus Abs 1, speziell das Lichtbild des Passinhabers nur bis zur Ausstellung des Reisepasses oder Personalausweises bzw. dem Ablauf der Reklamationsfrist oder auch darüber hinaus gespeichert werden. Laut §22b Abs 2 PassG müsste eine Speicherung des Lichtbildes nach der Austellung somit nur bei Verlust/Versagung/Entzug/Missbrauch stattfinden, nicht jedoch in jedem Normalfall. In diesem Text der BGKK ist jedoch die Rede von einer Passfoto-Datenbank im Innenministerium: http://www.bgkk.at/cdscontent/load?contentid=10008.555142 Zitat: "Rückgriff auf vorhandene Foto-Datenbanken: Diese Variante geht von der Annahme aus, vorhandene Foto-Datenbanken (z.B. im Innenministerium gespeicherte Passfotos) zu verwenden. Dazu wäre aber festzustellen, welches Foto zu welcher Person gehört. Die Fotospeichersysteme des Innenministeriums (= die Passbehörden, Pässe werden seit einigen Jahren bei den Gemeinden ausgestellt) {...} die in den Fotospeicherungen der Passbehörden noch nicht realisiert sind. Dasselbe gilt für den Schulbereich („edu-card“). {...} gibt es auch bei gespeicherten Fotos „Lücken“, da nicht alle versicherten Personen einen österreichischen Pass oder Führerschein besitzen." Deswegen ersuche ich um Auskunft, ob eine solche Lichtbild-Datenbank aller Reisepass/Personalausweis-Inhaber existiert. Ausserdem falls ja, ob ein automatisierter Zugriff für Sicherheitsbehörden, so wie beim IFS-Register und Führerscheinregister, möglich ist.
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in
Anfragesteller/in
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Anfrage "Werden Passfotos dauerhaft gespeichert? " vom 29.06.2017 (#809) wur…
An Bundesministerium für Inneres Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
AW: Werden Passfotos dauerhaft gespeichert? [#809]
Datum
31. August 2017 15:24
An
Bundesministerium für Inneres
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Anfrage "Werden Passfotos dauerhaft gespeichert? " vom 29.06.2017 (#809) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 6 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 809 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für Inneres
Erledigung an Antragsteller/in Antragsteller/in Mit freundlichen Grüßen
Von
Bundesministerium für Inneres
Betreff
Erledigung an Antragsteller/in Antragsteller/in
Datum
11. September 2017 07:39
Status
Anfrage abgeschlossen