Wie vereinbart sich die Neutralität mit den Embargo-Forderungein von BM Kurz?
Verwendetes Gesetz:
Auskunftspflichtgesetz
Österreich ist ein neutraler Staat steht in unserer Verfassung. Minister Kurz hat aber in mehreren Fernsehinterviews eindeutig Sanktionen gegen Russland begrüßt und befürwortet. Ist das erlaubt? Inwiefern lebt unser Außenministerium die verfassungsmäßig vorgeschriebene Neutralität? Welche Sanktionen gibt es gegen einen Minister der dermaßen eklatant gegen die Bundesverfassung verstößt?
Anfrage erfolgreich
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Datum6. August 2014
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1. Oktober 2014
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