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Wie viele psychiatrische Gutachten machte Uni. Prof. Dr. Reinhard Haller von Tätern für das Gericht.

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich würde Sie um beantwortung folgender Fragen bitten.

1.) Wieviele psychiatrische Gutachten machte Uni. Prof. Dr. Reinhard Haller für ein Gericht

2.) Wie oft kam er in seinen Gutachten zum Schluss das der Täter zurechnungsfähig bzw. zurechnungsunfähig war?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    13. Februar 2018
  • Frist
    10. April 2018
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Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft…
An Bundesministerium für Justiz Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Wie viele psychiatrische Gutachten machte Uni. Prof. Dr. Reinhard Haller von Tätern für das Gericht. [#918]
Datum
13. Februar 2018 13:04
An
Bundesministerium für Justiz
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
Sehr geehrte Damen und Herren, ich würde Sie um beantwortung folgender Fragen bitten. 1.) Wieviele psychiatrische Gutachten machte Uni. Prof. Dr. Reinhard Haller für ein Gericht 2.) Wie oft kam er in seinen Gutachten zum Schluss das der Täter zurechnungsfähig bzw. zurechnungsunfähig war?
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in
Bundesministerium für Justiz
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage kann aufgrund des damit verbundenen administrativen Aufwandes nicht beha…
Von
Bundesministerium für Justiz
Betreff
Antwort: WG: Wie viele psychiatrische Gutachten machte Uni. Prof. Dr. Reinhard Haller von Tätern für das Gericht. [#918]
Datum
13. Februar 2018 14:11
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage kann aufgrund des damit verbundenen administrativen Aufwandes nicht behandelt werden. Die Auswertung Ihrer Anfrage wäre mit einer bundesweiten Recherche und inhaltlichen Auswertung von Gerichtsakten (ohne zeitliche Eingrenzung) verbunden und wäre nur im Rahmen einer externen wissenschaftlichen Studie möglich. Die von Ihnen gewünschte Information liegt dem Bundesministerium nicht vor und könnte demnach nur mit unvertretbar hohem Aufwand recherchiert werden. Nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofs ist die Behörde aber im Rahmen des Auskunftspflichtsgesetzes nicht zur umfangreichen Ausarbeitung von Gutachten verhalten (E 27. August 2002, 2002/10/0099; E 22. April 2002, 2002/10/0034). Sie können nunmehr die Erlassung eines (im Wesentlichen gleichlautenden) Bescheides beantragen. Bitte beachten Sie, dass dieser Antrag schriftlich mit Identitätsnachweis bei der Behörde einzubringen ist und Gebührenpflichten auslöst, die vom Finanzamt für Verkehrssteuern, Gebühren und Glückspiel eingehoben werden. Mit freundlichen Grüßen,
Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in Aus der Antwort auf die parlamentarische Anfrage 6515/J XXIV.GP vom 05.10.2010 geht …
An Bundesministerium für Justiz Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
AW: Antwort: WG: Wie viele psychiatrische Gutachten machte Uni. Prof. Dr. Reinhard Haller von Tätern für das Gericht. [#918]
Datum
15. Mai 2018 21:40
An
Bundesministerium für Justiz
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in Aus der Antwort auf die parlamentarische Anfrage 6515/J XXIV.GP vom 05.10.2010 geht allerdings hervor, dass seit 2004 eine verpflichtende Erfassung der Gutachter via Anschriftcode angeordnet wurde. Darum beschränkt sich Ihr Aufwand auf wenige Knopfdrücke. Zitat: Verlässilich sind die Daten sind die Daten erst seit 2004, weil erst zu diesem Zeitpunkt eine verpflichtende Erfassung der Sachverständigen mit Anschriftscode angeordnet wurde. Somit sollte zumindest Frage 1 für Sie ohne großen administrativen Aufwand beantwortbar sein! Mit freundlichen Grüßen Margit Antragsteller/in Anfragenr: 918 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für Justiz
1.) Wieviele psychiatrische Gutachten machte Uni. Prof. Dr. Reinhard Haller für ein Gericht Sehr geehrtAntragstel…
Von
Bundesministerium für Justiz
Betreff
Antwort: WG: AW: Antwort: WG: Wie viele psychiatrische Gutachten machte Uni. Prof. Dr. Reinhard Haller von Tätern für das Gericht. [#918]
Datum
16. Mai 2018 14:34
Status
Anfrage abgeschlossen
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1.) Wieviele psychiatrische Gutachten machte Uni. Prof. Dr. Reinhard Haller für ein Gericht Sehr geehrtAntragsteller/in die gewünschte Auskunft zu Frage 1 ist aus zwei Gründen nicht möglich. Die Beantwortung der Frage wäre nur über Auswertung der elektronischen Register der Verfahrensautomation Justiz denkbar. Dazu müsste das Bundesministerium für VRD und Justiz das Bundesrechenzentrum kostenpflichtig mit der Auswertung betrauen. Selbst wenn Sie bereit wären, diese Datenauswertung zu bezahlen, würde eine solche den Bestimmungen des Datenschutzgesetz zuwiderlaufen. Die Auswertung personenbezogener Daten aus Datenanwendungen wie der Verfahreanautomation Justiz und Weitergabe dieser Daten an Dritte ist grundsätzlich unzulässig (weshalb auch die Auswertung in der von Ihnen zitierten parlamentarischen Anfragebeantwortung anonymisiert erfolgte). Sie können nunmehr die Erlassung eines (im Wesentlichen gleichlautenden) Bescheides beantragen. Bitte beachten Sie, dass dieser Antrag schriftlich mit Identitätsnachweis bei der Behörde einzubringen ist und Gebührenpflichten auslöst, die vom Finanzamt für Verkehrssteuern, Gebühren und Glückspiel eingehoben werden. Mit freundlichen Grüßen,
Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in wären Ihre Ausführungen korrekt, wären die diesbezüglichen parlamentarischen Anfrage…
An Bundesministerium für Justiz Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
AW: Antwort: WG: AW: Antwort: WG: Wie viele psychiatrische Gutachten machte Uni. Prof. Dr. Reinhard Haller von Tätern für das Gericht. [#918]
Datum
16. Mai 2018 16:09
An
Bundesministerium für Justiz
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in wären Ihre Ausführungen korrekt, wären die diesbezüglichen parlamentarischen Anfragen und deren Antworten ebenfalls nicht öffentlich einseh- oder abrufbar sein! Es liegen bereits Daten zu Herrn Dr. Haller auf, diese beziehen sich auf den Zeitraum 2004 bis 2010. Zudem gibt es eine weitere Auswertung der Verfahrensautomation Justiz ab 2012 bis 2014, ebenfalls öffentlich einsehbar, inklusive der Namen und Kennnummern der Ärzte, welche psychologische und psychiatrische Gutachten erstellen. Sie sehen also, dass eine gesetzliche Transparenz sehr wohl vorgesehen und auch durchführbar ist. Schließlich werden diese Gutachter auch von öffentlichen Geldern bezahlt und sie arbeiten im Auftrag der Öffentlichkeit! Wozu sollten die Daten besonders geschützt werden? Der Inhalt der Gutachten fällt sehr wohl unter den Datenschutz, sofern es persönliche Daten der Patienten betrifft und diesen zuzuordnen wären. Sie wollen mir nun aber erzählen, dass eine Beantwortung meiner Anfrage nicht möglich ist, obwohl genau das bereits mehrfach möglich war? Wenn das stimmt, fühle ich mich diskriminiert. Nachdem wir diesbezüglich für unsere VWA recherchieren, kann und darf ich Ihnen mitteilen, dass diese offenkundigen Unstimmigkeiten auf das Gesamtbild der Verfahrensweise ein äußerst schlechtes Licht werfen. Wird das Auskunftspflichtgesetz bereits mit Füßen getreten und werden Anfragende mit Fehlinfos versucht abzuspeisen, stellt sich mir nun doch noch die Frage, wie denn der Ablauf bezüglich Gerichtsverfahren in der Realität aussieht? Gesetze werden in meinem Fall wohl offenkundig auch gedehnt, warum dann nicht auch vor Gericht? Unsere Gesetze sind gut, die Umsetzung scheitert allerdings immer wieder. Hauptsächlich am Geld. Auch hierfür gibt es umfangreiche Studien. Wer gibt uns die Sicherheit, dass korrekt gearbeitet wird? Sachverständige agieren beinahe als Richter, denn je nachdem wie das Gutachten ausfällt, je nachdem entscheidet der Richter. Dies war erst ein einziges Mal nicht so und auch dieses Urteil wurde später revidiert. Wenn ich nun grob meine Daten durchrechne, erstellte Hr. Dr. Haller im Durchschnitt 7,8 Gutachten je Monat. Bekomme ich eventuell deshalb keine Antwort, weil diese Zahl schwindelerregend hoch ist? Nebenbei hatte Hr. Dr. Haller bis Ende 2017 auch noch als Primar in einem Krankenhaus gearbeitet, zudem seine häufigen Vorträge und vermeintlichen Publikationen (diesbezüglich gab es nur parlamentarische Infos, ich konnte keine Liste finden) und außerdem hat er noch eine Professur an der Uni inne. Außerdem wollen wir nicht vergessen, dass er sich im Opferschutz und bei div. anderen Organisationen im Vorstand befindet und auch noch eine eigene Praxis betreibt. Habe ich bereits erwähnt, dass Herr Dr. Haller auch noch private Gutachten erstellt, welche nicht bei den 7,8 durchschnittlichen Gutachten je Monat mit eingerechnet wurden? Herr Dr. Hallers Tage müssen 30 Stunden haben, oder man könnte annehmen - sofern die Zahl der Gutachten stimmt - dass sehr wenig Zeit für diese Gutachten aufgewendet wurde. Dies wäre allerdings sehr erschreckend, denn schließlich geht es hier um Anhaltungen und um Freilassungen, die dann eventuell angezweifelt werden könnten. Aus diesem Grunde ist eine Transparenz sehr wichtig, der Datenschutz würde in diesem Fall eher den Gerichtsgutachter als Täter schützen - will ich vermuten. Auch die Staatsanwaltschaft hat bereits gegen Herrn Dr. Haller ermittelt, seltsam, dass nichts dabei herausgekommen ist, schließlich waren Beweise und Zeugenaussagen vorhanden. Transparenz ist also unser höchstes Gut, denn nur diese garantiert Ehrlichkeit und verhindert die Verschleierung von Unrecht! Ich bitte Sie darum höflichst erneut um die Aufschlüsselung der Anzahl, der von Dr. Haller gemachten Gutachten im Zeitraum zwischen 2004 bis inkl. 2016, damit ich die fehlende Lücke schließen kann. Sein Anschriftcode ist W170671, hier ersichtlich: https://sdgliste.justiz.gv.at/edikte/sv… Ich versuche wirklich wertfrei Antworten zu erhalten, um meine Arbeit gut machen zu können. Aber wenn einem ständig jemand Steine vor die Füße wirft, muss man dann eben nehmen, was man bekommt und das wenige Erhaltene heranziehen, um zu interpretieren. Dass wir nach all den Steuern für eine Auskunft zahlen sollen verstehe ich eher als Witz. Schließlich wird hier alles vom Volk finanziert, jeder einzelne Handgriff monatlich abgegolten und nun sollen wir trotz Auskunftsgesetz auch noch Auskünfte extern bezahlen, obwohl auch diese dann öffentlich einsehbar und für jeden anderen Bürger/ jede Bürgerin nutzbar wäre? Nichts desto trotz, sollte ich die Infos nur unter diesen Voraussetzungen erhalten, nehme ich das gerne in Kauf. Hierfür möchte ich dann allerdings die gesetzliche Grundlage erfahren. Mit freundlichen Grüßen Margit Antragsteller/in Anfragenr: 918 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für Justiz
Sehr geehrtAntragsteller/in wir versichern Ihnen, dass es hier nicht um mangelnden Willen unsererseits geht. Wir …
Von
Bundesministerium für Justiz
Betreff
Antwort: WG: AW: Antwort: WG: AW: Antwort: WG: Wie viele psychiatrische Gutachten machte Uni. Prof. Dr. Reinhard Haller von Tätern für das Gericht. [#918]
Datum
17. Mai 2018 14:27
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr geehrtAntragsteller/in wir versichern Ihnen, dass es hier nicht um mangelnden Willen unsererseits geht. Wir versuchen im Rahmen des rechtlich Zulässigen jedem Bürger die bestmögliche Auskunft zu erteilen, was aber aufgrund zahlreicher einschränkender gesetzlicher Bestimmungen nicht immer möglich ist. In Sinne dieses Bemühens werden wir unseren Datenschutzbeauftragten ersuchen, Ihr Anliegen zu prüfen und - falls keine Bedenken gesehen werden - eine Auswertung über die zuständige Fachabteilung einzuholen. Die gesetzliche Transparenz findet grundsätzlich dort ihr Ende, wo sich der Gesetzgeber in einer Interessenabwägung dagegen entschieden hat. Das gilt auch beim Schutz personenbezogener Daten. Auch das parlamentarische Interpellationsrecht (also das Auskunftsrecht parlamentarischer Abgeordneter) findet in der Abwägung mit dem Datenschutz und den Persönlichkeitsrechten Einzelner regelmäßig ihre Grenze. Dieser Datenschutz wird mit der DSGVO ab 25. Mai 2018 sogar noch enger gezogen. Wir melden uns gerne und unverzüglich, sobald wir eine Rückmeldung unseres Datenschutzbeauftragten haben. Mit freundlichen Grüßen,
Bundesministerium für Justiz
Sehr geehrtAntragsteller/in unser Datenschutzbeauftragter hat folgende Stellungnahme erstattet: Schon nach dzt. D…
Von
Bundesministerium für Justiz
Betreff
WG: AW: Antwort: WG: AW: Antwort: WG: Wie viele psychiatrische Gutachten machte Uni. Prof. Dr. Reinhard Haller von Tätern für das Gericht. [#918]
Datum
18. Mai 2018 10:16
Status
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Sehr geehrtAntragsteller/in unser Datenschutzbeauftragter hat folgende Stellungnahme erstattet: Schon nach dzt. Datenschutzrechtslage gilt: Das Grundrecht auf Datenschutz ist in § 1 DSG 2000 im Verfassungsrang verankert. Es hat also Prof. Dr. Haller Anspruch auf Geheimhaltung der ihn betreffenden personenbezogenen Daten, soweit ein schutzwürdiges Interesse daran besteht. Ein solches schutzwürdiges Interesse bestünde nur dann nicht, wenn Daten infolge ihrer allgemeinen Verfügbarkeit oder wegen ihrer mangelnden Rückführbarkeit auf den Betroffenen einem Geheimhaltungsanspruch nicht zugänglich wären (anonyme Statistiken, aus denen kein Rückschluss auf die Identität des Betroffenen gezogen werden könnte) Wie wir auch aus anderen Zusammenhängen wissen, ist im Spannungsverhältnis des verfassungsrechtl. Grundrechts auf Datenschutz mit dem Interpellationsrecht nach Art 52 Abs. 1 B-VG immer wieder eine Interessensabwägung vorzunehmen, die bei den zitierten Anfragebeantwortungen eher zugunsten einer Offenlegung der Daten ausging. Bei einer privaten Anfrage wie hier hätte ich aber keine Zweifel, dass der Datenschutz vorgeht und die gewünschten Daten nicht ohne Grundrechtsverletzung mitgeteilt werden könnten. Eine von Fr. Antragsteller/in angesprochene gesetzlich vorgesehene Transparenz für die von ihr gewünschten Daten sehe ich nicht, inbes. nicht im AuskunftspflichtG. Wir sehen uns an diese Rechtsauffassung unseres Datenschutzbeauftragten gebunden und können daher mit Blick auf diese verfassungsgesetzliche Einschränkung des Auskunftsrechts keine Auswertung vornehmen. Mit freundlichen Grüßen,
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.