Windows XP

Anfrage an: Bundeskanzleramt
Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Wie viele Computer mit dem Betriebssystem Microsoft Windows XP sind aktuell bzw. seit Auslaufen des Supports im April 2014 in der Verwaltung des Bundeskanzleramtes noch im Einsatz?

Wie viele dieser Computer sind (direkt oder indirekt) mit dem Internet verbunden?

Aus welchem Grund sind diese Rechner noch im Betrieb? Bzw. welche Software wird genau benutzt die nur auf Windows XP läuft?

Gibt es Pläne auf ein aktuelles Betriebssystem zu wechseln? Bis wann wird dieses Ziel angestrebt?

Egal ob schon umgestellt wurde oder nicht, bitte trotzdem auch diese Fragen beantworten:
Auf welches Betriebssystem wird bzw. wurde gewechselt? Welche Betriebssysteme sind in welchem Ausmaß bei Ihnen im Einsatz?

Vielen Dank für die Bearbeitung meiner Anfrage!

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    10. Mai 2015
  • Frist
    5. Juli 2015
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Peter Grassberger
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Ausku…
An Bundeskanzleramt Details
Von
Peter Grassberger
Betreff
Windows XP [#366]
Datum
10. Mai 2015 13:42
An
Bundeskanzleramt
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
Wie viele Computer mit dem Betriebssystem Microsoft Windows XP sind aktuell bzw. seit Auslaufen des Supports im April 2014 in der Verwaltung des Bundeskanzleramtes noch im Einsatz? Wie viele dieser Computer sind (direkt oder indirekt) mit dem Internet verbunden? Aus welchem Grund sind diese Rechner noch im Betrieb? Bzw. welche Software wird genau benutzt die nur auf Windows XP läuft? Gibt es Pläne auf ein aktuelles Betriebssystem zu wechseln? Bis wann wird dieses Ziel angestrebt? Egal ob schon umgestellt wurde oder nicht, bitte trotzdem auch diese Fragen beantworten: Auf welches Betriebssystem wird bzw. wurde gewechselt? Welche Betriebssysteme sind in welchem Ausmaß bei Ihnen im Einsatz? Vielen Dank für die Bearbeitung meiner Anfrage!
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Peter Grassberger <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Peter Grassberger << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Peter Grassberger
Bundeskanzleramt
GZ BKA-180.100/0064-I/8/2015; §§ 2 und 3 Auskunftspflichtgesetz; Fragen über das Computersystem in der Verwaltung …
Von
Bundeskanzleramt
Betreff
GZ BKA-180.100/0064-I/8/2015; §§ 2 und 3 Auskunftspflichtgesetz; Fragen über das Computersystem in der Verwaltung des Bundeskanzleramtes; E-Mail vom 10. Mai 2015
Datum
28. Mai 2015 07:50
Status
Anfrage abgeschlossen