Zu späte Veröffentlichung der Zahlen zu Krankenhäusern und Testungen

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Seit Kurzem wird in der Datenaktualisierung um 14:00 die Zahl der Personen auf Intensivstationen, die Zahl der Personen auf den Normalstationen und die Zahl der Testungen einen Tag zu spät veröffentlicht. Beispielsweise war am Freitag, 6.11. nach 14:00, die Zahl der aktiven Fälle auf Intensivstationen im AGES-Dashboard 407, auf der Website des Sozialministeriums 431 (Stand 6.11. 9:30).
1. Aus welchem Grund werden um 14:00 28 Stunden alte Werte veröffentlicht, obwohl nur 4 Stunden alte Werte vorhanden wären?
2. Werden die aktuelleren Zahlen an anderer Stelle in maschinenlesbarer Form veröffentlicht?
3. Durch welchen Prozess werden die Daten zu Hospitalisierungen, Intensivstationen und Testungen gesammelt?

Anfrage eingeschlafen

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  • Datum
    12. November 2020
  • Frist
    7. Januar 2021
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Markus 'fin' Hametner
Sehr geehrte<< Anrede >> hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender …
An Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH Details
Von
Markus 'fin' Hametner
Betreff
Zu späte Veröffentlichung der Zahlen zu Krankenhäusern und Testungen [#2107]
Datum
12. November 2020 23:05
An
Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
Seit Kurzem wird in der Datenaktualisierung um 14:00 die Zahl der Personen auf Intensivstationen, die Zahl der Personen auf den Normalstationen und die Zahl der Testungen einen Tag zu spät veröffentlicht. Beispielsweise war am Freitag, 6.11. nach 14:00, die Zahl der aktiven Fälle auf Intensivstationen im AGES-Dashboard 407, auf der Website des Sozialministeriums 431 (Stand 6.11. 9:30). 1. Aus welchem Grund werden um 14:00 28 Stunden alte Werte veröffentlicht, obwohl nur 4 Stunden alte Werte vorhanden wären? 2. Werden die aktuelleren Zahlen an anderer Stelle in maschinenlesbarer Form veröffentlicht? 3. Durch welchen Prozess werden die Daten zu Hospitalisierungen, Intensivstationen und Testungen gesammelt?
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Markus 'fin' Hametner <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Markus 'fin' Hametner << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Markus 'fin' Hametner
Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH
Wir haben Ihre Anfrage erhalten und werden Ihr Anliegen so schnell wie möglich bearbeiten. Mit freundlichen Grüß…
Von
Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH
Betreff
[JIRA] AGES-Anfrage | ANFRAGE-4614 | Zu späte Veröffentlichung der Zahlen zu Krankenhäusern und Testungen [#2107]
Datum
12. November 2020 23:17
Status
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Wir haben Ihre Anfrage erhalten und werden Ihr Anliegen so schnell wie möglich bearbeiten. Mit freundlichen Grüßen
Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH
Sehr geehrter Herr Hametner, wir nehmen Bezug auf Ihre Forderung nach Auskunft gemäß § 2 und 3 Auskunftspflichtge…
Von
Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH
Betreff
[JIRA] AGES-Anfrage | COMR-1890 | Zu späte Veröffentlichung der Zahlen zu Krankenhäusern und Testungen [#2107]
Datum
23. November 2020 10:23
Status
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Sehr geehrter Herr Hametner, wir nehmen Bezug auf Ihre Forderung nach Auskunft gemäß § 2 und 3 Auskunftspflichtgesetz. Dazu ist zu bemerken, dass diese Bestimmungen nicht auf die AGES zutreffen, da in § 1 Auskunftspflichtgesetz normiert ist, dass Organe des Bundes sowie Organe der durch die Bundesgesetzgebung zu regelnden Selbstverwaltung über Angelegenheiten ihres Wirkungsbereiches Auskunft zu erteilen haben, soweit eine gesetzliche Verschwiegenheitspflicht dem nicht entgegensteht. Die AGES ist weder ein Organ des Bundes noch ein Organ einer Selbstverwaltung. Mit freundlichen Grüßen,
Markus 'fin' Hametner
Sehr geehrte<< Anrede >> selbst wenn man diese Rechtsansicht teilt, würde das nicht der Möglichkeit e…
An Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH Details
Von
Markus 'fin' Hametner
Betreff
Re: [JIRA] AGES-Anfrage | COMR-1890 | Zu späte Veröffentlichung der Zahlen zu Krankenhäusern und Testungen [#2107]
Datum
23. November 2020 10:43
An
Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> selbst wenn man diese Rechtsansicht teilt, würde das nicht der Möglichkeit entgegenstehen, dass Sie meine Anfragen beantworten. Sie erwähnen auf Ihrer Website mehrfach die Email-Adresse <<E-Mail-Adresse>> und betonen, dass man sich mit Anfragen an Sie wenden kann. Es besteht ein großes öffentliches Interesse an den Daten und ihrer Genese, wie Sie sicher auch an Ihren Anfragen sehen können. Ich möchte daher anregen, Ihre Entscheidung, die Fragen nicht zu beantworten, zu überdenken. Ihre Rechtsansicht, dass die AGES nicht unter das Auskunftspflichtgesetz fällt, ist außerdem meiner Ansicht nach nicht korrekt. Die AGES wurde per Gesetz errichtet, erfüllt direkt und indirekt gesetzliche Aufgaben und fällt zumindest in den Bereichen, in denen sie gesetzliche Aufgaben erfüllt, in die Kategorie der Privatwirtschaftsverwaltung, möglicherweise auch in die der Hoheitsverwaltung. Ich verweise auf die ständige Rechtsprechung des VwGH, dass sich die Auskunftspflicht "sowohl auf Angelegenheiten der Hoheitsverwaltung als auch auf solche der Privatwirtschaftsverwaltung" bezieht (vgl. zuletzt VwGH 29.3.2017, Ra 2017/10/0021). Analog zur AGES ist das Umweltbundesamt zu sehen, das auch per Gesetz als GmbH eingerichtet wurde. Dazu gibt es eine Entscheidung des VwGH – Ro 2017/07/0026­5 vom 24. Mai 2018 – deren Lektüre ich empfehle. Sollten Sie an Ihrer Entscheidung festhalten, jegliche Auskünfte zu verweigern, sehe ich deswegen der raschen Ausstellung eines Bescheides entgegen. Mit freundlichen Grüßen Markus 'fin' Hametner Anfragenr: 2107 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Markus 'fin' Hametner << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH
Sehr geehrter Herr Hametner, die AGES ist eine GmbH und kann daher rechtlich keine Bescheide erstellen. Mit fre…
Von
Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH
Betreff
[JIRA] AGES-Anfrage | COMR-1890 | Zu späte Veröffentlichung der Zahlen zu Krankenhäusern und Testungen [#2107]
Datum
23. November 2020 15:30
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Hametner, die AGES ist eine GmbH und kann daher rechtlich keine Bescheide erstellen. Mit freundlichen Grüßen,
Markus 'fin' Hametner
Sehr geehrte<< Anrede >> unabhängig von der Diskussion der Rechtsmeinung würde ich mich über die Bean…
An Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH Details
Von
Markus 'fin' Hametner
Betreff
Re: [JIRA] AGES-Anfrage | COMR-1890 | Zu späte Veröffentlichung der Zahlen zu Krankenhäusern und Testungen [#2107]
Datum
23. November 2020 15:49
An
Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> unabhängig von der Diskussion der Rechtsmeinung würde ich mich über die Beantwortung meiner Fragen durch die Pressestelle freuen. Zur Rechtsfrage verweise ich auf folgenden Teil der erwähnten Entscheidung VwGH – Ro 2017/07/0026­5 vom 24. Mai 2018, Ziffer 92f: Eine Einschränkung der Verpflichtung zur Erlassung von „Verweigerungsbescheiden“ […] findet sich in § 4 Auskunftspflichtgesetz nicht. Die dort normierte Verpflichtung zur Bescheiderlassung besteht daher unabhängig davon, ob den Organen in ihrem (sonstigen) Aufgabenbereich behördliche Funktion und damit Bescheiderlassungskompetenz zukommt oder nicht. Daraus folgt, dass das Umweltbundesamt (dh. die UBA-­GmbH) ermächtigt bzw. verpflichtet ist, im Fall der Verweigerung einer Auskunft auf Antrag einen Bescheid nach § 4 Auskunftspflichtgesetz zu erlassen. […] Mit freundlichen Grüßen Markus 'fin' Hametner Anfragenr: 2107 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Markus 'fin' Hametner << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH
Sehr geehrter Herr Hametner, Sie haben am 20.11.2020 an die AGES ein Auskunftsersuchen gemäß § 2 und § 3 Auskunft…
Von
Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH
Betreff
[JIRA] AGES-Anfrage | COMR-1890 | Zu späte Veröffentlichung der Zahlen zu Krankenhäusern und Testungen [#2107]
Datum
27. November 2020 08:40
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Hametner, Sie haben am 20.11.2020 an die AGES ein Auskunftsersuchen gemäß § 2 und § 3 Auskunftspflichtgesetz gestellt und dazu eine Reihe an Fragen übermittelt. Wir verweisen auf die AGES Homepage, wo Sie detaillierte Informationen zum Thema COVID-19 allgemein und speziell zur Cluster-Analyse finden können. § 51 Epidemiegesetz legt fest, dass für die Vollziehung dieses Gesetzes dem für das Gesundheitswesen zuständigen Bundesminister obliegt. Die AGES wird im Rahmen des Epidemiegesetzes nicht im eigenen Wirkungsbereich tätig, sondern unterstützt die dafür zuständigen Behörden durch Untersuchung, Diagnose und Begutachtung im Zusammenhang mit Rechtsvorschriften zur Bekämpfung übertragbarer Krankheiten. Sämtliche Schritte, die sich aus dem Epidemiegesetz ergeben, setzt die AGES nicht aus eigenem Antrieb, sondern als Sachverständiger für die und in enger Abstimmung mit den Behörden. Mit freundlichen Grüßen,
Markus 'fin' Hametner
Sehr geehrte<< Anrede >> ich sehe der zeitnahen Ausstellung eines Bescheides entgegen, in dem Sie Ihr…
An Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH Details
Von
Markus 'fin' Hametner
Betreff
Re: [JIRA] AGES-Anfrage | COMR-1890 | Zu späte Veröffentlichung der Zahlen zu Krankenhäusern und Testungen [#2107]
Datum
27. November 2020 10:35
An
Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> ich sehe der zeitnahen Ausstellung eines Bescheides entgegen, in dem Sie Ihre Rechtsansicht ausführen. Die „Erfassung und Beobachtung der epidemiologischen Situation betreffend übertragbare Krankheiten, Beratung und Unterstützung der zur Vollziehung von Rechtsvorschriften zur Bekämpfung übertragbarer Krankheiten zuständigen Behörden“ ist laut § 8. (2) 2. GESG eine der Aufgaben der Agentur. Eine andere Möglichkeit, die der AGES und mir Aufwände erspart, die sicher besser eingesetzt werden können, wäre eine vollständige Beantwortung meiner Fragen durch die Pressestelle, wie mehrfach erbeten. Mit freundlichen Grüßen Markus 'fin' Hametner Anfragenr: 2107 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Markus 'fin' Hametner << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH
Sehr geehrter Herr Hametner, wie Sie richtig aus dem GESG zitieren, ist die „Erfassung und Beobachtung der epidem…
Von
Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH
Betreff
[JIRA] AGES-Anfrage | COMR-1890 | Zu späte Veröffentlichung der Zahlen zu Krankenhäusern und Testungen [#2107]
Datum
27. November 2020 14:28
Status
Sehr geehrter Herr Hametner, wie Sie richtig aus dem GESG zitieren, ist die „Erfassung und Beobachtung der epidemiologischen Situation betreffend übertragbare Krankheiten, Beratung und Unterstützung der +zur Vollziehung von Rechtsvorschriften zur Bekämpfung übertragbarer Krankheiten zuständigen Behörden+“. Die Vollziehung des Epidemiegesetzes ist keine Aufgabe, die der AGES übertragen wurde, sondern - wie bereits ausgeführt - werden wir hier als Sachverständige für die - siehe oben - zuständigen Behörden tätig. Mit freundlichen Grüßen,
Markus 'fin' Hametner
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Anfrage „Zu späte Veröffentlichung der Zahlen zu Krankenhäusern und Te…
An Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH Details
Von
Markus 'fin' Hametner
Betreff
Re: [JIRA] AGES-Anfrage | COMR-1890 | Zu späte Veröffentlichung der Zahlen zu Krankenhäusern und Testungen [#2107]
Datum
11. Januar 2021 20:57
An
Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Anfrage „Zu späte Veröffentlichung der Zahlen zu Krankenhäusern und Testungen“ vom 12.11.2020 (#2107) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 4 Tage überschritten. Ich wiederhole hiermit meinen Antrag auf Ausstellung eines Bescheides über die Nichterteilung der beantragten Auskünfte. Mit freundlichen Grüßen Markus 'fin' Hametner Anfragenr: 2107 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Markus 'fin' Hametner << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>