Zweck von Aufnahmeprüfungen für den Polizeidienst

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Die Volkshochschule Götzis bietet in Kooperation mit dem Landespolizeikommando Vorarlberg einen Kurs zum leichteren Bestehen des Aufnahmetests für den Polizeidienst an.
Meine Frage ist nun, welchen Zweck dieser Test erfüllt undn warum die Erreichung dieses Zwecks umgangen wird, indem die prüfende Behörde, die Prüflinge im Vorhinein drillt.
Grundsätzlich bestehen solche Tests ja dazu, die Persönlichkeit und charakterlichen Eigenschaften sowie die Intelligenz der Probanden abschätzen zu können. Wenn Sie den Test derart manipulieren, können Sie ihn doch gleich abschaffen, oder?

Also: Welchen Zweck hat der Polizeiaufnahmetest?
Was soll über die Prüflinge herausgefunden werden?
Welchen Nutzen hat die Polizei davon, solche Vorbereitungskurse abzuhalten?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    16. September 2014
  • Frist
    11. November 2014
  • 0 Follower:innen
Anfragesteller/in
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Ausku…
An Bundesministerium für Inneres Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Datum
16. September 2014 15:13
An
Bundesministerium für Inneres
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
Die Volkshochschule Götzis bietet in Kooperation mit dem Landespolizeikommando Vorarlberg einen Kurs zum leichteren Bestehen des Aufnahmetests für den Polizeidienst an. Meine Frage ist nun, welchen Zweck dieser Test erfüllt undn warum die Erreichung dieses Zwecks umgangen wird, indem die prüfende Behörde, die Prüflinge im Vorhinein drillt. Grundsätzlich bestehen solche Tests ja dazu, die Persönlichkeit und charakterlichen Eigenschaften sowie die Intelligenz der Probanden abschätzen zu können. Wenn Sie den Test derart manipulieren, können Sie ihn doch gleich abschaffen, oder? Also: Welchen Zweck hat der Polizeiaufnahmetest? Was soll über die Prüflinge herausgefunden werden? Welchen Nutzen hat die Polizei davon, solche Vorbereitungskurse abzuhalten?
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Antragsteller/in Antragsteller/in Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in
Anfragesteller/in
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Anfrage "Zweck von Aufnahmeprüfungen für den Polizeidienst" vom 16.09.2014 (…
An Bundesministerium für Inneres Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
AW: Zweck von Aufnahmeprüfungen für den Polizeidienst [#265]
Datum
25. Februar 2015 10:16
An
Bundesministerium für Inneres
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Anfrage "Zweck von Aufnahmeprüfungen für den Polizeidienst" vom 16.09.2014 (#265) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 106 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 265 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für Inneres
Sehr geehrtAntragsteller/in Bezugnehmend auf ihre Anfrage vom 16. September 2014, hinsichtlich des Zwecks des ex…
Von
Bundesministerium für Inneres
Betreff
WG: Antragsteller/in Antragsteller/in/Zweck von Aufnahmeprüfungen für den Polizeidienst
Datum
16. März 2015 11:53
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in Bezugnehmend auf ihre Anfrage vom 16. September 2014, hinsichtlich des Zwecks des exekutivdienstlichen Auswahlverfahrens im Zusammenhang mit angebotenen Kursen bei der Volkshochschule Götzis, wird Ihnen Folgendes mitgeteilt: Das Auswahlverfahren zur Aufnahme in den Polizeidienst ist sehr vielfältig gefächert. Es werden die psychischen und physischen Stärken, das körperliche Leistungsvermögen, die geistige Eignung und verschiedene persönliche Einstellungen der Bewerber und Bewerberrinnen getestet. Die Bewerber und Bewerberinnen müssen sich a) einem schriftlichen Test (Rechtschreibung, Grammatik, Grundrechnungsarten, allgemein Wissen, psychologische Fragen, u.a) b) eine umfangreiche ärztliche Untersuchung c) einen Sporttest d) einem Explorationsgespräch stellen. Ziel ist es geeignete und interessierte Bewerber und Bewerberinnen für die Grundausbildung zum Polizeidienst zu erhalten. Die Volkshochschule Götzis bietet Menschen, die schon längere Zeit im Berufsleben stehen und mit der Rechtschreibung nicht mehr am neuesten Stand sind und sich beruflich verändern möchten, die Möglichkeit ihre Deutschkenntnisse zu aktualisieren. Es handelt sich hierbei um einen allgemeinen Deutschkurs mit unterschiedlichen Schwerpunkten, die auch von anderen Erwachsenenbildungsinstituten angeboten werden. Die Kooperation der Landespolizeidirektion Vorarlberg mit der VHS Götzis umfasst folgende Punkte: - zu Beginn des Lehrganges besucht ein Polizeibeamter die Lehrgangsteilnehmer und informiert sie über - grundsätzliche Voraussetzungen für eine Aufnahme - Ablauf des Auswahlverfahrens - Ablauf der Sportprüfung - Ausschließungsgründe - Berufs- und Aufstiegschancen im Polizeiberuf - soweit gewünscht, wird nach Kursende ein gemeinsamer schriftlicher Prüfungstermin angeboten. Ausdrücklich betont wird, dass die VHS Götzis keine Kenntnisse von Prüfungsinhalten des exekutivdienstlichen Auswahlverfahrens bzw. nicht mehr Informationen wie aus allgemein zugänglichen Medien zu erfahren ist, hat. Mit freundlichen Grüßen
Anfragesteller/in
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Anfrage "Zweck von Aufnahmeprüfungen für den Polizeidienst" vom 16.09.2014 (…
An Bundesministerium für Inneres Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
AW: AW: Zweck von Aufnahmeprüfungen für den Polizeidienst [#265]
Datum
31. März 2015 17:11
An
Bundesministerium für Inneres
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Anfrage "Zweck von Aufnahmeprüfungen für den Polizeidienst" vom 16.09.2014 (#265) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 141 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 265 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>