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Auskunft Feuerwehrregister NÖ ohne Personenbezug
Landesregierung Niederösterreich –
Anfrage abgelehnt, 7 Monate herAuskunft Feuerwehrregister NÖ ohne Personenbezug Feuerwehrregister des Landes Niederösterreich mit folgenden : Feuerwehrregister des Landes Niederösterreich mit folgenden Eigenschaften (wie in § 37 NÖ FG 2015 gt; An: "Landesregierung Niederösterreich" <<Name und E-Mail-Adresse>> > gt; An: "Landesregierung Niederösterreich" <<Name und E-Mail-Adresse>> > Niederösterreich landesregierung -
den Anwendungsbereich des Datenschutzgesetzes sowie der Datenschutzgrundverordnung öffnet, weshalb unbedingt Daher kann auch die Information erteilt werden, dass sich der Bezug der Bürgermeisterin nach § 15 des NÖ Landes- und Gemeindebezügegesetzes 1997 richtet. Landes- und Gemeindebezügegesetz, sondern nur noch die Differenz auf die 180 % des Ausgangsbetrages. Auch für einen Feststellungsbescheid, wird die Glaubhaftmachung der Identität des Antragsstellers unbedingt
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